Sie möchten ein gebrauchtes Fahrzeug zulassen, das zuletzt in Deutschland zugelassen war/ist?
Wohnen Sie im Stadtgebiet Karlsruhe?
Ein Fahrzeug, das Sie gekauft haben und das bereits innerhalb von Karlsruhe zugelassen ist, müssen Sie sofort auf Ihren Namen umschreiben lassen, wenn Sie es im öffentlichen Straßenverkehr benutzen.
Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.
Ein Fahrzeug kann online zugelassen werden.
Voraussetzung: Personalausweis mit freigeschalteter eID Funktion oder einen entsprechenden Aufenthaltstitel.
Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.
Online-Terminvereinbarung Zulassungsstelle
Mit diesem Link werden Sie direkt zur Terminvereinbarung beim Zulassungswesen der Stadt Karlsruhe weitergeleitet.
Zulassungsstelle: Antrag auf Zulassung eines Kraftfahrzeugs
Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden.
Zulassungsstelle: Infoblatt Datenschutzerklärung (PDF)
Information der Zulassungsstelle zur Datenerhebung nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung (EU DSGVO)
Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden.
Servicezentrum Auto und Verkehr: Zulassungsstelle
Die Zulassungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ihre Niederlassung haben
Zulassungsbehörde ist,
Voraussetzungen für die Zulassung des Fahrzeugs auf Ihren Namen sind:
Geben Sie in der Ortswahl Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ort der Niederlassung ein.
Sie oder eine Sie vertretende Person müssen das Fahrzeug bei der zuständigen Zulassungsbehörde ummelden.
Für die Antragstellung bei der Zulassungsstelle Karlsruhe haben Sie folgende Möglichkeiten:
Hinweis: Seit dem 01.10.2019 besteht nicht nur bei einem Standortwechsel die Möglichkeit, das bisherige Kennzeichen weiterzuführen, nun kann auch der Erwerber des Fahrzeuges das bisherige Kennzeichen bundesweit übernehmen. Eine Übernahme des Kennzeichens ist nur möglich, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist.
Tipp: Wenn Sie neue Kennzeichenschilder benötigen, können Sie sich an private Anbieter wenden. Diese finden Sie meistens in der Nähe der Zulassungsbehörden.
schnellstmöglich
*Bitte beachten Sie: Sollte auf Ihrem Ausweisdokument nicht Ihre Unterschrift angebracht sein, muss zusätzlich ein anderes amtliches Dokument (Führerschein oder Reisepass) zum Abgleich Ihrer Unterschrift beigefügt werden.
Wenn Sie die Kennzeichen nicht beibehalten wollen und das Fahrzeug noch zugelassen ist
Wenn das Fahrzeug derzeit abgemeldet ist
Hinweis: Schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen "H", "BI" oder "aG" in ihrem Schwerbehindertenausweis sind von der Kraftfahrzeugsteuer befreit.
Hinweis: Die Versicherungsbestätigung über die Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten Sie bei der Versicherung Ihrer Wahl. Meist können Sie diese telefonisch anfordern. Die Versicherung wird von der zuständigen Stelle automatisch über die Zulassung des Fahrzeugs informiert.
nach Verwaltungsaufwand: ab EUR 18,60
Hinweis: Kosten für die Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten.
Keine.
Keiner.
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 13.03.2024 freigegeben.