Kraftfahrzeug - Ummeldung nach Umzug beantragen
Verlegt der Halter eines Fahrzeuges seinen Wohnsitz in einen anderen Zulassungsbezirk, hat er unverzüglich
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- bei der für den neuen Wohnsitz zuständigen Zulassungsbehörde die Zuteilung eines neuen Kennzeichens, einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I und die Änderung der Angaben in der Zulassungsbescheinigung Teil II zu beantragen oder
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- der für den neuen Wohnsitz zuständigen Zulassungsbehörde mitzuteilen, dass das bisherige Kennzeichen weitergeführt werden soll, und die Zulassungsbescheinigung Teil I zur Änderung vorzulegen.
Dasselbe gilt bei einer Betriebsverlegung.
Wenn Ihre bisherigen Kennzeichen noch mit Feststoffplaketten versehen sind, benötigen Sie aber neue Kennzeichenschilder mit neuen Stempelplaketten.
Hinweis: Wenn Sie beabsichtigen, Ihr Fahrzeug zukünftig internetbasiert außer Betrieb zu setzen, benötigen Sie in jedem Fall eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I und neue Stempelplaketten.
Neues Angebot: Expressbereich Zulassungsstelle – ohne Termin
Folgende Anliegen können Sie ohne vorherige Terminvereinbarung im Expressbereich erledigen.
- Anschriftenänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
bei einem Umzug innerhalb der Stadt Karlsruhe - Umzug von außerhalb nach Karlsruhe und wenn Sie Ihr bisheriges Kennzeichen behalten möchten.
Terminvereinbarung
Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.
Mit diesem Link werden Sie auf eine Übersichtsseite weitergeleitet. Auf dieser Seite finden Sie alle Terminvereinbarungsmöglichkeiten der Stadt Karlsruhe. Wenn Sie Ihre zuständige Stelle bereits kennen, können Sie diese mit Hilfe des Inhaltsverzeichnisses oder der Suchfunktion Ihres Browsers auswählen.
Onlineantrag
Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.
Ein Fahrzeug kann online zugelassen werden.
Voraussetzung: Personalausweis mit freigeschalteter eID Funktion oder einen entsprechenden Aufenthaltstitel.
Formulare und weitere Angebote
Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.
Antrag auf Zulassung eines Kraftfahrzeugs (PDF)
Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden.
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer beim zuständigen Hauptzollamt
Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden.
Zulassung eines Kraftfahrzeugs durch minderjährige Person (Einwilligungserklärung) (PDF)
Zulassungsstelle: Infoblatt Datenschutz (PDF)
Information der Zulassungsstelle zur Datenerhebung nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung (EU DSGVO)
Zuständige Stelle
Expressbereich Zulassungsstelle (Steinhäuserstraße 22)
Servicezentrum Auto und Verkehr: Zulassungsstelle
die Zulassungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ihre Niederlassung haben
Zulassungsbehörde ist
- für einen Stadtkreis: die Stadtverwaltung
- für einen Landkreis: das Landratsamt
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Zulassung des Fahrzeugs sind:
- Die Ummeldung bei Ihrer neuen Gemeinde ist bereits erfolgt. Nähere
- Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben. Bei Zahlungsrückständen über 30,00 EUR darf die Zulassungsbehörde Ihr Fahrzeug nicht zulassen, bis Sie diese beglichen haben. Bei weniger als 30,00 EUR kann die Zulassungsbehörde entscheiden, ob sie das Fahrzeug trotzdem zulässt oder nicht.
- Sie dürfen keine KFZ-Steuerschulden von 5,00 EUR oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.
- Im Falle einer Vertretung müssen Sie dieser Person eine schriftliche Vollmacht erteilen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde die bevollmächtigte Person über rückständige Gebühren und Auslagen informieren darf. Ihre Vertretung muss sich zudem ausweisen können.
Änderung des Wohnsitzes innerhalb derselben Stadt oder Gemeinde melden
Bezugsort
Geben Sie in der Ortswahl Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ort der Niederlassung ein.
Verfahrensablauf
Sie oder Ihre Vertetung müssen das Fahrzeug bei der zuständigen Zulassungsbehörde ummelden.
Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde stehen Ihnen ein Formular zum Download oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.
Die Zulassungsbehörde kann verlangen, dass Sie das Fahrzeug vorführen.
Wenn das Fahrzeug zuletzt in einem anderen Zulassungsbezirk auf Ihren Namen angemeldet war, können Sie Ihre bisherigen Kennzeichen am Fahrzeug auch nach der Ummeldung bundesweit weiterführen.
Dies gilt auch für Saisonkennzeichen, die nur für einen bestimmten Betriebszeitraum verwendet werden dürfen. Teilen Sie dies der neu zuständigen Zulassungsbehörde bei der Ummeldung mit.
Wenn Sie das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt hatten und die Kennzeichen für eine Wiederzulassung reserviert haben, ist eine Mitnahme in einen anderen Verwaltungsbezirk nicht möglich.
Hat Ihr Fahrzeug eine Feinstaubplakette, wird sie aufgrund neuer Kennzeichen ungültig. Wollen Sie in Umweltzonen fahren und haben keine Ausnahmegenehmigung, sollten Sie bei der Ummeldung auch eine neue Feinstaubplakette beantragen. Eine schon existierende Feinstaubplakette für ein Kennzeichen, das Sie bei einem Umzug mitnehmen, bleibt weiterhin gültig.
Für die Ummeldung eines Fahrzeugs haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Persönliche Vorsprache bei der Zulassungsstelle Karlsruhe
- ohne vorherige Terminvereinbarung im Expressbereich der Zulassungsstelle:
bei Umzug / Anschriftenänderung und wenn Sie Ihr bisheriges Kennzeichen behalten möchten - nach vorheriger Terminvereinbarung:
bei Umzug von außerhalb nach Karlsruhe mit Kennzeichenwechsel und
bei Umschreibung auf einen anderen Halter
Termine können Sie online unter karlsruhe.de/terminvereinbarung oder telefonisch vereinbaren.
- ohne vorherige Terminvereinbarung im Expressbereich der Zulassungsstelle:
- Persönliche Vorsprache in den zuständigen Bürgerbüros
- nach vorheriger Terminvereinbarung:
Termine können Sie online unter karlsruhe.de/terminvereinbarung oder telefonisch vereinbaren.
- nach vorheriger Terminvereinbarung:
- Online-Zulassung über i-Kfz
- Beispieldarstellungen und Erklärvideos finden Sie unter BMDV - Online-Fahrzeugzulassung
- Zur Antragstellung i-Kfz geht es hier: Online-Zulassung über i-Kfz
Fristen
Unverzüglich nach erfolgter Ummeldung.
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass; ein Aufenthaltstitel muss in Verbindung mit einem gültigen nationalen Reisepass vorgelegt werden
- bei Vertretung: zusätzlich
- schriftliche Vollmacht
- gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
- bei Minderjährigen: zusätzlich Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
- bei juristischen Personen oder Firmen:
- Handelsregisterauszug oder
- Gewerbeanmeldung oder
- Vereinsregisterauszug
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder alter Fahrzeugschein
Wenn Sie Ihr Fahrzeug aus einem anderen Zulassungsbezirk ummelden: zusätzlich
- gegebenenfalls elektronische Versicherungsbescheinigung (eVB). Klären Sie vorab mit der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde, ob der aktuelle Versicherungsstatus abgefragt werden kann.
- Erklärung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (SEPA-Lastschriftmandat)
- bisherige Kennzeichenschilder, wenn Sie
- neue Stempelplaketten zur internetbasierten Außerbetriebsetzung wünschen oder
- neue Kennzeichenschilder aus technischen Gründen benötigen, zum Beispiel weil Sie Feststoffplaketten hatten oder die Lesbarkeit nicht mehr gegeben ist, oder
- eine neue Kennzeichenkombination wünschen.
Wenn Sie Kennzeichen des neu zuständigen Verwaltungsbezirks wünschen: zusätzlich
- Zulassungsbescheinigung Teil II oder alter Fahrzeugbrief
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) durch den letzten HU-Bericht, wenn
- das Fahrzeug älter als drei Jahre ist oder
- das Fahrzeug vorher als Mietfahrzeug, Taxi oder Ähnliches zugelassen war oder
- wenn der nächste HU-Termin nicht aus der Zulassungsbescheinigung Teil I ersichtlich ist.
- Reservierungsbestätigung, wenn Sie bei der neu zuständigen Zulassungsbehörde ein Wunschkennzeichen vorab beantragt haben.
Hinweis: Den Nachweis einer gültigen HU benötigen Sie immer, wenn die Neuausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I oder Stempelung von Kennzeichen erforderlich wird.
Welche Unterlagen Sie für Ihr Anliegen benötigen und wichtige Hinweise finden Sie hier:
Kosten
- Gebühren werden gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) festgelegt.
Hinweise
Für die Besteuerung von Kraftfahrzeugen ist die Zollverwaltung des Bundes zuständig:
Weitere Informationen und Formulare zum Thema "Kraftfahrzeugsteuer"
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Rechtsgrundlage
- § 13 Mitteilungspflichten bei Änderungen
- § 1 Verweigerung der Zulassung
- § 13 Feststellung der Besteuerungsgrundlagen, Nachweis der Besteuerung
Freigabevermerk
07.08.2026 Verkehrsministerium Baden-Württemberg
Ergänzung durch Stadt Karlsruhe