Menü

Bürgerservice Karlsruhe

Kraftfahrzeug - Anschriftenänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) bei einem Umzug innerhalb der Stadt Karlsruhe

Sie sind innerhalb der Stadt Karlsruhe umgezogen und möchten ihre Anschrift auf den Fahrzeugpapieren ändern?
Sind Sie beim Einwohnermeldeamt bereits umgemeldet?

Online-Zulassung über i-Kfz

Online-Terminvereinbarung Zulassungsstelle

Zulassungsstelle: Infoblatt Datenschutzerklärung (PDF)

Bürgerbüro Durlach

Bürgerbüro Neureut

Bürgerbüro Stupferich

Bürgerbüro Wettersbach

Servicezentrum Auto und Verkehr: Zulassungsstelle

Keine.

Voraussetzungen sind:

  • Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben. Bei Zahlungsrückständen über 30 Euro darf die Zulassungsbehörde Ihr Fahrzeug nicht zulassen, bis Sie diese beglichen haben. Bei weniger als 30 Euro kann die Zulassungsbehörde entscheiden, ob sie das Fahrzeug trotzdem zulässt oder nicht.
  • Sie dürfen keine KFZ-Steuerschulden von fünf Euro oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.
  • Soll Sie jemand bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges vertreten, müssen Sie dieser Person eine schriftliche Vollmacht erteilen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde die bevollmächtigte Person über rückständige Gebühren und Auslagen informieren darf. Ihre Vertretung muss die Vollmacht vorlegen und sich ausweisen.

Geben Sie in der Ortswahl Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ort der Niederlassung ein.

Sie oder eine Sie vertretende Person müssen das Fahrzeug bei der zuständigen Zulassungsbehörde ummelden.

Für die Antragstellung bei der Zulassungsstelle Karlsruhe haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Persönliche Vorsprache nach vorheriger Terminvereinbarung
    Einen Termin buchen Sie entweder online auf karlsruhe.de/terminvereinbarung
    oder telefonisch über die Behördennummer 115.

  • Digital per iKFZ - Internetbasierte Fahrzeugzulassung
    Wenn bei Ihnen folgende Voraussetzungen vorliegen, können Sie dies online (i-Kfz) erledigen:
    • Ein gebrauchtes Fahrzeug, das nach dem 01.01.2015 zugelassen wurde und bereits angemeldet ist
    • Zulassungsbescheinigung Teil I & II mit verdeckten Sicherheitscodes
    • Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP)
    • Beispieldarstellungen und Erklärvideos finden Sie unter BMDV - Online-Fahrzeugzulassung
    • Zur Antragstellung i-Kfz geht es hier: Online-Zulassung über i-Kfz

schnellst möglich

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) im Original
  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie) *
  • bei Nicht-EU-Bürgern zusätzlich: Aufenthaltstitel
  • bei Vertretung: zusätzlich
    • schriftliche Vollmacht
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
  • bei Firmen: zusätzlich Gewerberegisterauszug oder Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
  • bei Vereinen: zusätzlich Vereinsregisterauszug

*Bitte beachten Sie: Sollte auf Ihrem Ausweisdokument nicht Ihre Unterschrift angebracht sein, muss zusätzlich ein anderes amtliches Dokument (Führerschein oder Reisepass) zum Abgleich Ihrer Unterschrift beigefügt werden.

Gebühren nach Verwaltungsaufwand.
Zwischen 10,70 Euro und 15,00 Euro (+ 0,30 Euro je Klebesiegel)

Hinweis: Kosten für die Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten.

Zahlungsarten
Barzahlung oder EC Zahlung mit PIN

Keiner.

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 13.03.2024 freigegeben.

nach oben