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Bürgerservice Karlsruhe

Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) - Namensänderung melden

Ihr Name hat sich geändert?
Ist Ihr Fahrzeug im Stadtgebiet Karlsruhe zugelassen?

 

Änderungen Ihres Namens oder Firmennamens müssen Sie in Ihren Fahrzeugpapieren vermerken lassen.

Online-Terminvereinbarung Zulassungsstelle

Bürgerbüro Durlach

Bürgerbüro Neureut

Bürgerbüro Stupferich

Bürgerbüro Wettersbach

Servicezentrum Auto und Verkehr: Zulassungsstelle

Keine.

Sie haben Ihren persönlichen Namen oder Ihren Firmennamen geändert.

Geben Sie in der Ortswahl Ihren Hauptwohnsitz, den Betriebssitz oder Ort der Niederlassung ein.

Sie oder Ihre Vertretung müssen die Änderung möglichst schnell bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.

Für die Antragstellung bei der Zulassungsstelle Karlsruhe haben Sie die folgende Möglichkeit:

  • Persönliche Vorsprache nach vorheriger Terminvereinbarung
    Einen Termin buchen Sie entweder online auf karlsruhe.de/terminvereinbarung
    oder telefonisch über die Behördennummer 115.

Die Zulassungsbehörde gibt die Änderungsmeldung automatisch an das zuständige Hauptzollamt weiter.

Keine.

  • Zulassungsbescheinigung Teil I oder alter Fahrzeugschein im Original
  • Zulassungsbescheinigung Teil II oder alter Fahrzeugbrief im Original
  • Hauptuntersuchungsbericht im Original
  • Personalausweis oder Reisepass mit geändertem Namen*
  • bei Firmen: zusätzlich aktualisierter Gewerberegisterauszug oder Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
  • bei Vereinen: zusätzlich aktualisierter Vereinsregisterauszug
  • bei Vertretung zusätzlich:
    • schriftliche Vollmacht
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
  • bei minderjährigen Personen: zusätzlich Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten

*Bitte beachten Sie: Sollte auf Ihrem Ausweisdokument nicht Ihre Unterschrift angebracht sein, muss zusätzlich ein anderes amtliches Dokument (Führerschein oder Reisepass) zum Abgleich Ihrer Unterschrift beigefügt werden.

nach Verwaltungsaufwand: ab EUR 11,40

Hinweis: Die Kosten fallen auch dann an, wenn

  • der alte Fahrzeugbrief noch nicht vollgeschrieben ist und
  • als Folge der Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II die Zulassungsbehörde auch eine Zulassungsbescheinigung Teil I ausstellen muss.

Zahlungsarten
Barzahlung oder EC Zahlung mit PIN

Keiner.

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 14.12.2023 freigegeben.

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