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Bürgerservice Karlsruhe

Kraftfahrzeug abmelden (Außerbetriebsetzung)

Sie möchten die Abmeldung Ihres Fahrzeugs beantragen?
Mit der Abmeldung endet Ihre Steuer- und Versicherungspflicht. Sie dürfen danach mit dem Fahrzeug nicht mehr am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen und es nicht mehr auf öffentlichen Flächen abstellen.

Wenn Sie Ihr Fahrzeug persönlich vor Ort in einer Zulassungsbehörde außer Betrieb gesetzt haben, dürfen Sie von der Zulassungsbehörde mit den ungestempelten Kennzeichen noch zurückfahren:

  • innerhalb desselben Tages (bis spätestens 24:00 Uhr) und
  • nur innerhalb von Deutschland und
  • auf direktem Weg.

Dies gilt nur, wenn

  • das Fahrzeug vorschriftsmäßig ist und
  • zum Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung noch Versicherungsschutz besteht und
  • die Kennzeichen nicht für die Zulassung eines anderen Fahrzeugs verwendet werden.

Für die Rückfahrt müssen Sie die Kennzeichen ordnungsgemäß am Fahrzeug anbringen. Es genügt nicht, die Kennzeichen hinter die Front- oder Heckscheibe zu legen.

Hinweise:

  • Klären Sie vorab mit Ihrer Versicherung, ob das Fahrzeug für die Rückfahrt noch versichert ist.
  • Sobald Sie die Sicherheitscodes auf den Kennzeichen und die entsprechende Markierung auf der Zulassungsbescheinigung I (früher: Fahrzeugschein) freigelegt haben, dürfen Sie nicht mehr am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Wenn Sie dagegen verstoßen, handeln Sie ordnungswidrig. Sie erhalten nach abschließender Bearbeitung durch die Zulassungsbehörde einen Bescheid über die Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeuges.
  • Beachten Sie, dass im Fall der Außerbetriebsetzung das mitgenommene Kennzeichen aus einem anderen Zulassungsbezirk automatisch wieder an diesen zurückgeht. Sie können dieses Kennzeichen dann nicht mehr weiter an Ihrem Fahrzeug verwenden.


Wenn bei Ihnen folgende Voraussetzungen vorliegen, können Sie die Abmeldung online über i-Kfz erledigen:

  1. Das Fahrzeug wurde nach dem 01. Januar 2015 zugelassen
  2. Die Kfz-Kennzeichen besitzen Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes
  3. Die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) besitzt einen verdeckten Sicherheitscode

Online-Abmeldung über i-KFZ

Online-Terminvereinbarung Zulassungsstelle

Zulassungsstelle: Infoblatt Datenschutzerklärung

Bürgerbüro Durlach

Bürgerbüro Neureut

Bürgerbüro Stupferich

Servicezentrum Auto und Verkehr: Zulassungsstelle

  • bei Verschrottung: Verwertungsnachweis von Ihrer Autoverwertung. Diese bestätigt die fachgerechte Entsorgung des Fahrzeugs.
  • bei Verbleib Ihres Fahrzeugs: formlose Erklärung

Für die Abmeldung bei der Zulassungsstelle Karlsruhe haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Persönliche Vorsprache nach vorheriger Terminvereinbarung
    Einen Termin buchen Sie entweder online auf karlsruhe.de/terminvereinbarung
    oder telefonisch über die Behördennummer 115.

  • Digital per iKFZ - Internetbasierte Fahrzeugzulassung
    Wenn bei Ihnen folgende Voraussetzungen vorliegen, können Sie dies online (i-Kfz) erledigen:
    • Das Fahrzeug wurde nach dem 01.01.2015 zugelassen
    • Die Kfz-Kennzeichen besitzen Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes
    • Die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) besitzt einen verdeckten Sicherheitscode
    • Beispieldarstellungen und Erklärvideos finden Sie unter BMDV - Online-Fahrzeugzulassung

    • Bitte beachten Sie: Aufgrund einer vorübergehenden Regelung des Bundesministeriumsfür Digitales und Verkehr (BMDV) verzichtet die Stadt Karlsruhe derzeit auf die Authentifizierung mit dem neuen Personalausweis (nPA) oder dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID).
    • Zur Antragstellung i-Kfz geht es hier: Online-Abmeldung über i-Kfz

Keine.

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Kennzeichenschild/er (bitte keinesfalls die Stempelplaketten vorab entfernen!!!)
  • Abmeldung vor Ort: 16,80 EUR
  • Online-Abmeldung über i-KFZ: 2,70 EUR

Zahlungsarten

  • Barzahlung oder EC Zahlung mit PIN
  • bei Online-Abmeldung über i-KFZ: Mastercard, Visa oder Giropay

Keine.

Kennzeichenreservierung bei Wiederzulassung auf dieselbe Person und dasselbe Fahrzeug:
Das Kennzeichen für den Stadtkreis Karlsruhe kann ohne zusätzliche Kosten für 1 Jahr reserviert werden.

Keiner.

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 31.08.2023 freigegeben.

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