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Bürgerservice Karlsruhe

Meldebescheinigung beantragen

Mit der Meldebescheinigung können Sie gegenüber Dritten nachweisen, in einer aktuellen Wohnung gemeldet zu sein. Es gibt verschiedene Behörden oder Anlässe, bei denen Sie eine Meldebescheinigung vorlegen müssen.

Beispielsweise für: Aufgebot beim Standesamt, Zulassungsstelle, Banken, Rentenversicherungen

Die Meldebescheinigung gibt Auskunft über Ihre im Melderegister gespeicherten Daten wie beispielsweise Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, aktuelle Anschriften.

Bitte beachten Sie:
Für eine Lebensbescheinigung, die Sie zur Vorlage bei einer Versicherung oder einem Rententräger benötigen, ist immer eine persönliche Vorsprache erforderlich. Zu diesem Zweck können Sie persönlich ohne vorherige Terminbuchung in der Expresshalle der Kaiserallee 8 (Haupteingang) zu unseren Öffnungszeiten vorbeikommen. Erfahrungsgemäß erkennen diese Stellen häufig eine Meldebescheinigung anstatt einer Lebensbescheinigung als Nachweis an.

Eine Meldebescheinigung können Sie persönlich (ohne vorherige Terminbuchung in der Expresshalle der Kaiserallee 8, Haupteingang), schriftlich oder über einen Onlinedienst beantragen.


Online-Antrag

  • Ihre Meldebescheinigung können Sie online über das Serviceportal Baden-Württemberg unentgeltlich beantragen.
  • Ihre Meldebescheinigung erhalten Sie in Ihrem Servicekonto zeitnah zum Abruf nach Antragstellung.

Bürgerbüro Kaiserallee 8

Keine

keine

Sie müssen die Meldebescheinigung bei der zuständigen Stelle beantragen.

Der Antrag kann persönlich, schriftlich oder digital über das Serviceportal Baden-Württemberg gestellt werden.

  • persönlich ohne vorherige Terminbuchung in der Expresshalle der Kaiserallee 8 (Haupteingang).
  • per Post an: Ordnungs- und Bürgeramt, Bürgerbüro, Kaiserallee 8, 76133 Karlsruhe
  • per Briefkasten-Einwurf: beim Bürgerbüro, Kaiserallee 8, 76133 Karlsruhe
  • digital im Serviceportal Baden-Württemberg

Bitte beachten Sie, dass die Stadtverwaltung Karlsruhe bei persönlichen und schriftlichen Anträgen eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 8,00 Euro erhebt. Die Meldebescheinigung bei einem elektronischen Antrag über das Serviceportal Baden-Württemberg ist unentgeltlich.

keine

Die Meldebehörde kann folgende Unterlagen verlangen:

  • Wenn Sie den Antrag persönlich stellen: Personalausweis oder Reisepass
  • Bei Vertretung zusätzlich: schriftliche Vollmacht und gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
  • Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen: Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses
  • Wenn Sie den Antrag elektronisch über service-bw stellen: Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion und AusweisApp2

Bitte beachten Sie, dass die Stadtverwaltung Karlsruhe bei persönlichen und schriftlichen Anträgen eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 8,00 Euro erhebt. Die Meldebescheinigung bei einem elektronischen Antrag über das Serviceportal Baden-Württemberg ist unentgeltlich.

Zahlungsart: Gebührenbescheid

Gebührenfrei sind

  • Meldebescheinigung zur Person sowie zur Familie für die Befreiung von Studiengebühren bei der Uni
  • Meldebescheinigung zur Beantragung von Elterngeld
  • Meldebescheinigung und Lebensbescheinigung zu Rentenzwecken bei gesetzlichen Renten aus Deutschland, den EU-Staaten und der Schweiz
    Zu beachten:
    Meldebescheinigung und Lebensbescheinigung zu Rentenzwecken bei gesetzlichen Renten aus anderen ausländischen Staaten und bei deutschen oder ausländischen Betriebsrenten sind somit gebührenpflichtig

Bei persönlicher Vorsprache: in der Regel sofort

Die Ausstellung einer Meldebescheinigung können Sie durch eine Verpflichtungsklage einfordern.

Bundesmeldegesetz - BMG:

  • § 18 Meldebescheinigung

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 23.02.2024 freigegeben.

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