Mit der Meldebescheinigung können Sie gegenüber Dritten nachweisen, in einer aktuellen Wohnung gemeldet zu sein. Es gibt verschiedene Behörden oder Anlässe, bei denen Sie eine Meldebescheinigung vorlegen müssen.
Beispielsweise für: Aufgebot beim Standesamt, Zulassungsstelle, Banken, Rentenversicherungen
Die Meldebescheinigung gibt Auskunft über Ihre im Melderegister gespeicherten Daten wie beispielsweise Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, aktuelle Anschriften.
Bitte beachten Sie:
Für eine Lebensbescheinigung, die Sie zur Vorlage bei einer Versicherung oder einem Rententräger benötigen, ist immer eine persönliche Vorsprache erforderlich. Zu diesem Zweck können Sie persönlich ohne vorherige Terminbuchung in der Expresshalle der Kaiserallee 8 (Haupteingang) zu unseren Öffnungszeiten vorbeikommen. Erfahrungsgemäß erkennen diese Stellen häufig eine Meldebescheinigung anstatt einer Lebensbescheinigung als Nachweis an.
Eine Meldebescheinigung können Sie persönlich (ohne vorherige Terminbuchung in der Expresshalle der Kaiserallee 8, Haupteingang), schriftlich oder über einen Onlinedienst beantragen.
Online-Antrag
die Meldebehörde Ihres Wohnorts
Meldebehörde ist
Keine
keine
Sie müssen die Meldebescheinigung bei der zuständigen Stelle beantragen.
Der Antrag kann persönlich, schriftlich oder digital über das Serviceportal Baden-Württemberg gestellt werden.
Bitte beachten Sie, dass die Stadtverwaltung Karlsruhe bei persönlichen und schriftlichen Anträgen eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 8,00 Euro erhebt. Die Meldebescheinigung bei einem elektronischen Antrag über das Serviceportal Baden-Württemberg ist unentgeltlich.
keine
Die Meldebehörde kann folgende Unterlagen verlangen:
Bitte beachten Sie, dass die Stadtverwaltung Karlsruhe bei persönlichen und schriftlichen Anträgen eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 8,00 Euro erhebt. Die Meldebescheinigung bei einem elektronischen Antrag über das Serviceportal Baden-Württemberg ist unentgeltlich.
Zahlungsart: Gebührenbescheid
Gebührenfrei sind
Bei persönlicher Vorsprache: in der Regel sofort
Die Ausstellung einer Meldebescheinigung können Sie durch eine Verpflichtungsklage einfordern.
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 23.02.2024 freigegeben.