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Bürgerservice Karlsruhe

Begrüßungspaket beantragen - für Studierende, Auszubildende und Berufsfachschüler*innen

In Karlsruhe erhält jeder Studierende einer Karlsruher Hochschule sowie Auszubildende und Schülerinnen und Schüler beruflicher Schulen bei der Anmeldung des Erstwohnsitzes ein Begrüßungspaket mit allem, was die Orientierung in der neuen Stadt erleichtert. Im Begrüßungspaket befinden sich ein Karlsruher Geschenkgutschein im Wert von 50 Euro, ein Los für ein Draisler-Fahrrad sowie ein Gutschein der Tourist-Information Karlsruhe. Alle wichtigen Informationen finden Sie unter www.erstwohnsitz-ka.de.

Für den Erhalt des Begrüßungspakets müssen Sie sich mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung in Karlsruhe innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der Wohnung in Karlsruhe anmelden. Bei mehreren Wohnungen in der Bundesrepublik liegt die Hauptwohnung in der Gemeinde, in der Sie sich zeitlich überwiegend aufhalten.

Flyer "Heimvorteil mit Erstwohnsitz in Karlsruhe"

Erklärvideo - Begrüßungspaket für Studis und Azubis

Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.

Online-Terminvereinbarung

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Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.

Wohnsitz elektronisch anmelden

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Begrüßungspaket beantragen
www.erstwohnsitz-ka.de

Wohnsitz anmelden
Sie melden Ihre Hauptwohnung in Karlsruhe an und studieren an einer Karlsruher Hochschule oder absolvieren eine Ausbildung in Karlsruhe.
Die persönlichen und technischen Voraussetzungen für die elektronische Wohnsitzanmeldung finden Sie hier.

Für das Virtuelle Amt
Im Rahmen einer Ummeldung ist das Angebot aktuell nur für deutsche Staatsbürger buchbar.

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Um das Begrüßungspaket zu erhalten, ist zunächst die Anmeldung der Hauptwohnung in Karlsruhe erforderlich. Die Anmeldung der Wohnung in Karlsruhe kann auf unterschiedlichen Wegen erfolgen:

1. Elektronische Wohnsitzanmeldung
Wenn Sie aus einer anderen deutschen Gemeinde nach Karlsruhe ziehen und sich künftig überwiegend in Karlsruhe aufhalten werden, können Sie Ihren Wohnsitz bei aktivierter Online-Ausweisfunktion ganz einfach digital durch die elektronische Wohnsitzanmeldung anmelden. Eine persönliche Vorsprache im Bürgerbüro ist somit nicht mehr notwendig.
Voraussetzung dafür ist ein Nutzerkonto des Bundes, Ihr Ausweisdokument mit PIN, die AusweisApp und ein NFC-fähiges Smartphone oder Kartenlesegerät.
Ihr Begrüßungspaket kann direkt im Anschluss per E-Mail unter begruessungspaket@oa.karlsruhe.de beantragt werden und wird dann durch einen Fahrradkurier an Ihre neue Meldeanschrift zugestellt.

2. Virtuelle Beratung mit Videochat im Virtuellen Amt
nach vorheriger Terminvereinbarung.
Ihr Begrüßungspaket kann direkt im Anschluss per E-Mail unter begruessungspaket@oa.karlsruhe.de beantragt werden und wird dann durch einen Fahrradkurier an Ihre neue Meldeanschrift zugestellt

3. Persönliche Anmeldung im Bürgerbüro
Nach vorheriger Terminvereinbarung können Sie sich auch persönlich im Bürgerbüro in der Kaiserallee 8 anmelden. Die Terminvereinbarung erfolgt über die Website www.karlsruhe.de/terminvereinbarung oder telefonisch über die Behördenrufnummer 0721 115. Ihre Meldebestätigung erhalten Sie gemeinsam mit Ihrem Begrüßungspaket direkt nach der Anmeldung.

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Sie müssen Ihren neuen Wohnsitz innerhalb von 2 Wochen nach Beziehen der neuen Wohnung anmelden.

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Für den Erhalt des Begrüßungspakets sind folgende Nachweise vorzulegen:

  • Immatrikulationsbescheinigung, Ausbildungsvertrag oder Berufsschulbescheinigung
  • Den ausgefüllten Antrag für das Begrüßungspaket
  • Für die Zustellung per Fahrradkurier bei der elektronischen Wohnsitzanmeldung müssen Sie außerdem eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses und die ausgefüllte Vollmacht für den Radkurier beilegen

Sollten Sie die elektronische Wohnsitzanmeldung nutzen, können Sie diese Nachweise zusammen jeweils per PDF- oder Bilddatei an begruessungspaket@oa.karlsruhe.de mailen.


Für die Anmeldung einer Wohnung sind darüber hinaus folgende Nachweise erforderlich:

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Keine

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Online: Die Bearbeitungsdauer beträgt etwa 5 Minuten.

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Klage

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Bundesmeldegesetz:

  • § 17 Anmeldung, Abmeldung
  • § 19 Mitwirkung des Wohnungsgebers
  • § 21 Mehrere Wohnungen
  • § 23 Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht
  • § 23a Elektronische Anmeldung
  • § 24 Datenerhebung Meldebestätigung
  • § 25 Mitwirkungspflichten der meldepflichtigen Person

Baden-württembergisches Ausführungsgesetz zum Bundesmeldegesetz (BW AGBMG)

  • § 5 Führung und Aufgaben des zentralen Meldeportals Baden-württembergisches Ausführungsgesetz zum Bundesmeldegesetz
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Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 16. Juli 2025 freigegeben.

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