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Bürgerservice Karlsruhe

Meldebescheinigung beantragen

Mit der Meldebescheinigung können Sie gegenüber Dritten nachweisen, in einer aktuellen Wohnung gemeldet zu sein. Es gibt verschiedene Behörden oder Anlässe, bei denen Sie eine Meldebescheinigung vorlegen müssen.

Beispielsweise für: Aufgebot beim Standesamt, Zulassungsstelle, Banken, Rentenversicherungen

Die Meldebescheinigung gibt Auskunft über Ihre im Melderegister gespeicherten Daten wie beispielsweise Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, aktuelle Anschriften.

Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.

Meldebescheinigung beantragen

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Bürgerbüro Kaiserallee 8

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Sie müssen die Meldebescheinigung bei der zuständigen Stelle beantragen.

Eine Meldebescheinigung können Sie persönlich, schriftlich oder über einen Onlinedienst beantragen..

  • persönlich ohne vorherige Terminbuchung
    im Expressbereich der Kaiserallee 8 (EG, Zimmer 16).

  • per Post an: Ordnungs- und Bürgeramt, Bürgerbüro, Kaiserallee 8, 76133 Karlsruhe
  • per Briefkasten-Einwurf: beim Bürgerbüro, Kaiserallee 8, 76133 Karlsruhe

  • Online-Antrag
    Die Meldebescheinigung können Sie über das Serviceportal Baden-Württemberg online kostenlos beantragen. Ihre Meldebescheinigung erhalten Sie in Ihrem Servicekonto zeitnah zum Abruf nach Antragstellung.

Hinweis Lebensbescheinigung:
Für eine Lebensbescheinigung, die Sie zur Vorlage bei einer Versicherung oder einem Rententräger benötigen, ist immer eine persönliche Vorsprache erforderlich.
Zu diesem Zweck können Sie persönlich ohne vorherige Terminbuchung im Expressbereich der Kaiserallee 8 (EG, Zimmer 16) zu unseren Öffnungszeiten vorbeikommen.
Erfahrungsgemäß erkennen diese Stellen häufig eine Meldebescheinigung anstatt einer Lebensbescheinigung als Nachweis an.

 

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Die Meldebehörde kann folgende Unterlagen verlangen:

  • Wenn Sie den Antrag persönlich stellen: Personalausweis oder Reisepass
  • Bei Vertretung zusätzlich: schriftliche Vollmacht und gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
  • Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen: Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses
  • Wenn Sie den Antrag elektronisch über service-bw stellen: Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion und AusweisApp
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Bitte beachten Sie, dass die Stadtverwaltung Karlsruhe bei persönlichen und schriftlichen Anträgen eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 8,00 Euro erhebt.
Die Meldebescheinigung bei einem elektronischen Antrag über das Serviceportal Baden-Württemberg ist unentgeltlich.

Zahlungsarten:
bei persönlicher Vorsprache: Barzahlung oder EC Karte
bei schriftlicher Beantragung: Gebührenbescheid

Gebührenfrei sind

  • Meldebescheinigung zur Person sowie zur Familie für die Befreiung von Studiengebühren bei der Uni
  • Meldebescheinigung zur Beantragung von Elterngeld
  • Meldebescheinigung und Lebensbescheinigung zu Rentenzwecken bei gesetzlichen Renten aus Deutschland, den EU-Staaten und der Schweiz
    Zu beachten:
    Meldebescheinigung und Lebensbescheinigung zu Rentenzwecken bei gesetzlichen Renten aus anderen ausländischen Staaten und bei deutschen oder ausländischen Betriebsrenten sind somit gebührenpflichtig
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Bei persönlicher Vorsprache: in der Regel sofort

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Eine elektronische Meldebescheinigung beinhaltet keine Unterschrift und Dienstsiegel.

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Die Ausstellung einer Meldebescheinigung können Sie durch eine Verpflichtungsklage einfordern.

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Bundesmeldegesetz - BMG:

  • § 18 Meldebescheinigung
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Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 16. April 2025 freigegeben.

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