Mit der Meldebescheinigung können Sie gegenüber Dritten nachweisen, in einer aktuellen Wohnung gemeldet zu sein. Es gibt verschiedene Behörden oder Anlässe, bei denen Sie eine Meldebescheinigung vorlegen müssen.
Beispielsweise für: Aufgebot beim Standesamt, Zulassungsstelle, Banken, Rentenversicherungen
Die Meldebescheinigung gibt Auskunft über Ihre im Melderegister gespeicherten Daten wie beispielsweise Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, aktuelle Anschriften.
die Meldebehörde Ihres Wohnorts
Meldebehörde ist
keine
Sie müssen die Meldebescheinigung bei der zuständigen Stelle beantragen.
Eine Meldebescheinigung können Sie persönlich, schriftlich oder über einen Onlinedienst beantragen..
Hinweis Lebensbescheinigung:
Für eine Lebensbescheinigung, die Sie zur Vorlage bei einer Versicherung oder einem Rententräger benötigen, ist immer eine persönliche Vorsprache erforderlich.
Zu diesem Zweck können Sie persönlich ohne vorherige Terminbuchung im Expressbereich der Kaiserallee 8 (EG, Zimmer 16) zu unseren Öffnungszeiten vorbeikommen.
Erfahrungsgemäß erkennen diese Stellen häufig eine Meldebescheinigung anstatt einer Lebensbescheinigung als Nachweis an.
keine
Die Meldebehörde kann folgende Unterlagen verlangen:
Bitte beachten Sie, dass die Stadtverwaltung Karlsruhe bei persönlichen und schriftlichen Anträgen eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 8,00 Euro erhebt.
Die Meldebescheinigung bei einem elektronischen Antrag über das Serviceportal Baden-Württemberg ist unentgeltlich.
Zahlungsarten:
bei persönlicher Vorsprache: Barzahlung oder EC Karte
bei schriftlicher Beantragung: Gebührenbescheid
Gebührenfrei sind
Bei persönlicher Vorsprache: in der Regel sofort
Eine elektronische Meldebescheinigung beinhaltet keine Unterschrift und Dienstsiegel.
Die Ausstellung einer Meldebescheinigung können Sie durch eine Verpflichtungsklage einfordern.
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 16. April 2025 freigegeben.