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Bürgerservice Karlsruhe

Kraftfahrzeug - Umkennzeichnung auf Wunsch

Sie möchten ein anderes Kennzeichen für Ihr Fahrzeug?
Ist das Fahrzeug im Stadtgebiet Karlsruhe zugelassen?

Bitte beachten Sie unseren neuen Verfahrensablauf:
Bitte legen Sie folgende Unterlagen vor:

  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie) *
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) im Original
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) im Original
  • Hauptuntersuchungsbericht im Original
  • bisherige Kennzeichenschilder
  • neue Kennzeichenschilder (vorab reservieren)

*Bitte beachten Sie: Sollte auf Ihrem Ausweisdokument nicht Ihre Unterschrift angebracht sein, muss zusätzlich ein anderes amtliches Dokument (Führerschein oder Reisepass) zum Abgleich Ihrer Unterschrift beigefügt werden.

Für die Antragstellung bei der Zulassungsstelle Karlsruhe haben Sie die folgende Möglichkeit:

  • Persönliche Vorsprache nach vorheriger Terminvereinbarung
    Einen Termin buchen Sie entweder online auf karlsruhe.de/terminvereinbarung
    oder telefonisch über die Behördennummer 115.

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Auf Wunsch kann das Kraftfahrzeugkennzeichen geändert werden.

Wer eine andere individuelle Erkennungsnummer (die aus Buchstaben und Ziffern besteht) auf seinem Fahrzeug haben möchte, muss sein Fahrzeug umkennzeichnen.

Wunschkennzeichen online reservieren

Online-Terminvereinbarung Zulassungsstelle

Zulassungsstelle: Infoblatt Datenschutzerklärung (PDF)

Keine.

  • Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben. Bei Zahlungsrückständen über 30 Euro darf die Zulassungsbehörde Ihr Fahrzeug nicht zulassen, bis Sie diese beglichen haben. Bei weniger als 30 Euro kann die Zulassungsbehörde entscheiden, ob sie das Fahrzeug trotzdem zulässt oder nicht.
  • Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden von fünf Euro oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.
  • Soll Sie jemand bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges vertreten, müssen Sie dieser Person eine schriftliche Vollmacht erteilen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde die bevollmächtigte Person über rückständige Gebühren und Auslagen informieren darf. Ihre Vertretung muss die Vollmacht vorlegen und sich ausweisen.

siehe oben

Keine.

siehe oben

Zwischen 27,50 Euro und 64,20 Euro (+ 0,30 Euro je Klebesiegel) ohne die Kosten für Schilder

Zahlungsarten: Barzahlung oder EC Zahlung mit PIN

Keiner.

§ 8 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 18.07.2023 freigegeben.

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