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Bürgerservice Karlsruhe

Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II - nach Verlust oder Diebstahl Ersatz beantragen

Bei Unleserlichkeit, Verlust oder Diebstahl Ihrer Zulassungsdokumente benötigen Sie Ersatz.

 

Hinweis: Sie haben das verloren geglaubte Zulassungsdokument nach Ausstellung des Ersatzdokumentes wieder gefunden? Dann müssen Sie das alte Dokument so schnell wie möglich bei der Zulassungsbehörde abgeben.

Online-Terminvereinbarung Zulassungsstelle

Verlusterklärung (Zulassungsstelle) (PDF-Formular)

Versicherung an Eides Statt (Zulassungsstelle) (PDF-Formular)

Zulassungsstelle: Infoblatt Datenschutzerklärung (PDF)

Bürgerbüro Durlach

Servicezentrum Auto und Verkehr: Zulassungsstelle

Keine.

  • bei Diebstahl: Anzeige des Diebstahls bei der Polizei
  • bei Verlust: Anzeige des Verlustes bei der Zulassungsbehörde; eventuell Vorlage einer eidesstattlichen Erklärung auf Anforderung der Behörde

Geben Sie in der Ortswahl Ihren Hauptwohnsitz, den Betriebssitz oder Ort der Niederlassung ein.

Sie oder Ihre Vertretung müssen die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I oder II bei der zuständigen Stelle schriftlich oder persönlich beantragen.

Für die Antragstellung bei der Zulassungsstelle Karlsruhe haben Sie folgende Möglichkeit:

  • Persönliche Vorsprache nach vorheriger Terminvereinbarung
    Einen Termin buchen Sie entweder online auf karlsruhe.de/terminvereinbarung
    oder telefonisch über die Behördennummer 115.

Der Verlust einer Zulassungsbescheinigung Teil II oder eines Fahrzeugbriefs wird dem Kraftfahrt-Bundesamt von der Zulassungsbehörde gemeldet und im Verkehrsblatt veröffentlicht.
Erst nach Ablauf der Frist können Sie die neuen Zulassungsdokumente abh
olen.
Die Zulassungsbehörde kann Ihnen über die voraussichtliche Bearbeitungsdauer Auskunft geben.

Keine.

Sie haben Ihren Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) verloren?
Ist das Fahrzeug im Stadtgebiet Karlsruhe zugelassen?

  • Formular "Verlusterklärung" vollständig und ausführlich ausgefüllt und unterschrieben
  • bei Diebstahl: zusätzlich Diebstahlanzeige der Polizei
  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie) *
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) im Original
  • Hauptuntersuchungsbericht im Original

Sie haben Ihren Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) verloren?
Ist das Fahrzeug im Stadtgebiet Karlsruhe bereits auf Ihren Namen zugelassen?

  • Formular "Versicherung an Eides statt" vollständig und ausführlich ausgefüllt und unterschrieben
  • bei Diebstahl: zusätzlich Diebstahlanzeige der Polizei
  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie) *
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) im Original
  • Hauptuntersuchungsbericht im Original

Zusätzlich

  • Bei gewerblich genutzten Fahrzeugen: entsprechende Nachweise
  • Bei Vertretung
    • schriftliche Vollmacht
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
  • bei Minderjährigen: Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigtenb

*Bitte beachten Sie: Sollte auf Ihrem Ausweisdokument nicht Ihre Unterschrift angebracht sein, muss zusätzlich ein anderes amtliches Dokument (Führerschein oder Reisepass) zum Abgleich Ihrer Unterschrift beigefügt werden.

nach Verwaltungsaufwand: ab EUR 11,70

Keiner.

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 14.12.2023 freigegeben.

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