Sie möchten eine technische Änderung an Ihrem Fahrzeug in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen?
Ist das Fahrzeug im Stadtgebiet Karlsruhe zugelassen?
Sie möchten technische Änderungen an Ihrem Kraftfahrzeug oder einem Anhänger vornehmen?
Dadurch kann die Betriebserlaubnis erlöschen. Sie müssen nachweisen, dass die technischen Änderungen den Vorschriften entsprechen. Die Zulassungsbehörde kann Ihnen dann eine neue Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erteilen.
Erkundigen Sie sich vor dem Ein- oder Umbau, ob
Tipp: Wenden Sie sich mit diesen Fragen an amtlich anerkannte Sachverständige für den Kraftfahrzeugverkehr oder an Prüfingenieurinnen oder Prüfingenieure einer Überwachungsorganisation.
Bestimmte technische Änderungen müssen Sie von der Technischen Prüfstelle oder einer zugelassenen Prüforganisation (zum Beispiel TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS, GTS, FSP) begutachten lassen. Im Anschluss daran müssen Sie diese Änderungen der Zulassungsbehörde so schnell wie möglich mitteilen. Darunter fallen etwa:
Achtung: Klären Sie vorher ab, ob Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung die Fahrt zur Prüforganisation oder Technischen Prüfstelle abdeckt.
Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.
Online-Terminvereinbarung Zulassungsstelle
Mit diesem Link werden Sie direkt zur Terminvereinbarung beim Zulassungswesen der Stadt Karlsruhe weitergeleitet.
Servicezentrum Auto und Verkehr: Zulassungsstelle
die Zulassungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ihre Niederlassung haben
Zulassungsbehörde ist
Voraussetzungen für die erneute Zulassung Ihres Fahrzeugs nach Durchführung der technischen Änderungen sind:
Geben Sie in der Ortswahl Ihren Hauptwohnsitz, den Betriebssitz oder Ort der Niederlassung ein.
Sie oder Ihre Vertretung müssen die technischen Änderungen der zuständigen Zulassungsbehörde melden und eine neue Betriebserlaubnis beantragen.
Für die Antragstellung bei der Zulassungsstelle Karlsruhe haben Sie die folgende Möglichkeit:
Die Zulassungsbehörde kann verlangen, dass Sie das Fahrzeug vorführen.
Keine.
*Bitte beachten Sie: Sollte auf Ihrem Ausweisdokument nicht Ihre Unterschrift angebracht sein, muss zusätzlich ein anderes amtliches Dokument (Führerschein oder Reisepass) zum Abgleich Ihrer Unterschrift beigefügt werden.
Sollte sich durch die Änderung auch der Zusatz auf den Kennzeichen ändern (E oder H) außerdem
nach Verwaltungsaufwand:
Zwischen 11,40 Euro und 19,50 Euro (+ 0,30 Euro je Klebesiegel)
Zahlungsarten
Barzahlung oder EC Zahlung mit PIN
Hinweis: Die Kosten für die technische Abnahme und Sachverständigengutachten sind darin nicht enthalten. Erkundigen Sie sich vorher direkt bei der jeweiligen Organisation.
Keine.
Keiner.
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 23.02.2024 freigegeben.