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Bürgerservice Karlsruhe

Grundbucheinsichtsstelle Durlach

Die Einsicht in das Grundbuch ist nicht jedem gestattet. Es bedarf nach § 12 Absatz 1 Grundbuchordnung (GBO) der Darlegung eines berechtigten Interesses. § 12 GBO dient dem Schutz vor der unbefugten Kenntnisnahme der im Grundbuch dokumentierten Rechts- und Vermögensverhältnisse und schafft bei einem sachlich gerechtfertigten Interesse Dritter die Möglichkeit der Kenntnisnahme des Grundbuchinhalts.

Die Grundbucheinsichtsstelle im Stadtamt Durlach ist für die Einsichtsnahmen in das Grundbuch für Durlach, Hohenwettersbach, Stupferich, Wettersbach (Palmbach und Grünwettersbach) und Wolfartsweiter zuständig.

Auskünfte aus Aktenbeständen, die die papiernen Grundbücher, Grundakten und Sonderbestände betreffen, wie Teilungserklärungen oder Urkunden die im Grundbuch eingetragen sind, liegen dem Stadtamt nicht vor.

Hier sind folgende Stellen zuständig:

  • Grundbuchzentralarchiv Baden-Württemberg
    Stammheimer Straße 10
    70806 Kornwestheim
    poststelle@gbzakornwestheim.justiz.bwl.de
    07154 178 20 100

    oder
  • Amtsgericht Grundbuchamt Maulbronn
    Frankfurter Straße 52
    75433 Maulbronn
    poststelle@gbamaulbronn.justiz.bwl.de

Allgemeine Sprechzeiten (Termine nach Vereinbarung möglich. )
Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag geschlossen

Telefon: 0721 133 1904

E-Mail: grundbuch@durlach.karlsruhe.de

Großempfängerpostfach: 76124 Karlsruhe

Hausanschrift: Verwaltung - Pfinztalstraße 33, 76227 Karlsruhe-Durlach

Antrag auf eine Grundbuchabschrift (Onlinedienst)

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