Berechtigte Personen können eine Abschrift oder einen Auszug aus dem Grundbuch beantragen.
Antrag auf eine Grundbuchabschrift (Onlinedienst)
Eine Kopie des Ausweises ist zwingend hochzuladen. Gegebenenfalls können weitere Anlagen hochgeladen werden.
Beglaubigte Grundbuchabschriften können nicht per E-Mail versand werden.
Grundbuchabschriften erhalten
Online-Antrag
Füllen Sie bitte den unter "Onlineantrag und Formulare" aufgelisteten Antrag aus. Eine Kopie des Ausweises ist zwingend hochzuladen. Gegebenenfalls können weitere Anlagen hochgeladen werden.
Antragsstellung per Post
Es sind dem Antrag Kopien der genannten Unterlagen beizufügen.
Hinweis: Beglaubigte Grundbuchabschriften können nur per Post verschickt werden und nicht per E-Mail.
keine
Unbeglaubigte Grundbuchabschrift: 10,00 Euro
Beglaubigte Grundbuchabschrift: 20,00 Euro
Hinweis: beglaubigte Abschriften können nicht per E-Mail versand werden.
Die Stadtverwaltung Karlsruhe und das Grundbuchamt (hier: im Amtsgericht Maulbronn) haben gleichberechtigt die Möglichkeit Ihnen diesen Service anzubieten.
keiner
§ 12 Grundbuchordnung (GBO), Grundbucheinsicht und Abschrift
§ 131 Grundbuchordnung (GBO), Ausdruck und amtlicher Ausdruck
§§ 44, 45, 78 Grundbuchverfügung (GBV), Abschriften und Ausdrucke aus dem Grundbuch)
§ 35a Landesgesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit (LFGG) Grundbucheinsichtsstelle Kostenverzeichnis (Anlage 1 zum GNotKG)
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 17.03.2023 freigegeben.