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Bürgerservice Karlsruhe

Denkmalschutzbehörde

Untere Verwaltungsbehörde beim Zentralen juristischen Dienst

Die untere Denkmalschutzbehörde wird bei ihrer Arbeit von der Fachbehörde, dem Landesamt für Denkmalpflege (LAD) beim Regierungspräsidium Stuttgart - Dienstort Karlsruhe, Moltkestraße 74, 76133 Karlsruhe, unterstützt.

  • die Entscheidung über denkmalschutzrechtliche Genehmigungen für Maßnahmen an Kulturdenkmalen oder an baulichen Anlagen im Geltungsbereich von besonders geschützten historischen Bereichen (Gesamtanlagen, § 19 Denkmalschutzgesetz BW)
  • die Überwachung der Einhaltung von denkmalschutzrechtlichen Vorschriften und Nebenbestimmungen nach erteilter Genehmigung
  • Beratung in denkmalschutzfachlichen und -rechtlichen Fragen für Bauherren, Architekten, Handwerker und Hauseigentümer
  • Mitwirkung bei der Erfassung von Kulturdenkmalen (diese Zuständigkeit liegt beim Landesamt für Denkmalpflege - LAD)
  • Erteilung von Auskünften aus der Denkmalliste
  • Erteilung von Steuerbescheinigungen nach genehmigten/abgestimmten baulichen Maßnahmen an Kulturdenkmalen nach §§ 7 i, 10 f, 11 b Einkommenssteuergesetz (EStG)

 

 

Allgemeine Sprechzeiten
Montag 08:30 - 12:00 und 14:00 - 15:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 und 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 und 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 und 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 und 14:00 - 15:30 Uhr

Telefon: 115 Behördennummmer

E-Mail: denkmal@zjd.karlsruhe.de

Fax: 0721 133 3009

Internet: Denkmalschutzbehörde Karlsruhe

Großempfängerpostfach: 76124 Karlsruhe

Antrag Steuerbescheinigung Kulturdenkmal/Baudenkmal

Antrag auf Erteilung einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung / Erlaubnis

Denkmalschutz - Bescheinigung gemäß § 10 g Einkommensteuergesetz

Denkmalschutz - Bescheinigung gemäß §§ 7 i, 10 f und 11 b Einkommensteuergesetz

Ergänzung zum Antrag Steuerbescheinigung

Merkblatt zur Steuerbescheinigung nach EStG

Steuerbescheinigungsrichtlinien (PDF)

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