Der Denkmalschutz soll die originale Bausubstanz und das historische Erscheinungsbild von Kulturdenkmalen bewahren. Bauwerke sind Kulturdenkmale, wenn an deren Erhaltung ein öffentliches Interesse besteht aus
Hinweis: Kulturdenkmale sind in der Denkmalliste der Landesdenkmalpflege aufgeführt - sprechen Sie die Denkmalschutzbehörde an.
Sie dürfen erst mit der Baumaßnahme beginnen, wenn die Genehmigung vorliegt.
Tipp: Sie sind nicht sicher, ob es sich bei Ihrem Gebäude um ein Kulturdenkmal handelt? Sprechen Sie die Denkmalschutzbehörde an und Sie erhalten Aufklärung darüber!
Sie benötigen eine denkmalrechtliche Genehmigung für eine Baumaßnahme an einem
Kulturdenkmal (dies gilt auch für ein Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung), wenn
Für Bautwerke in der Umgebung eines Kulturdenkmals von besonderer Bedeutung gilt ein "Umsetzungsschutz".
Veränderungen an diesen Gebäuden edürfen einer denkmalrechtlichen Beurteilung/Genehmigung, wenn
Sie müssen die denkmalschutzrechtliche Genehmigung schriftlich beantragen.
Dies gilt nicht bei Baumaßnahmen, für die Sie eine Baugenehmigung benötigen. Für diese müssen Sie nur einen Bauantrag bei der zuständigen Stelle einreichen. Die Baurechtsbehörde beteiligt die Denkmalschutzbehörde im Rahmen des Genehmigungsverfahrens. Zeitgleich mit diesem Antrag müssen Sie auch den ausgefüllten Erhebungsbogen für die Statistik über die Bautätigkeit einreichen.
Hinweis: Die Denkmalschutzbehörden wägen alle berührten Belange ab und berücksichtigen auch, ob die Erhaltung der Gesamtanlage zugemutet werden kann. Sie entscheiden aufgrund dieser Punkte in eigenem Ermessen. In folgenden Fällen müssen sie jedoch eine Genehmigung erteilen:
Je nach Einzelfall müssen Sie unterschiedliche Unterlagen vorlegen, beispielsweise:
Tipp: Wenden Sie sich frühzeitig an die zuständige Stelle. Diese teilt Ihnen mit, welche Unterlagen Sie für Ihr Genehmigungsverfahren benötigen.
Die Höhe der Kosten sind abhängig vom beantragten Umfang. Der Rahmen dafür kann unserer Gebührensatzung entnommen werden.