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Bürgerservice Karlsruhe

Denkmalschutz - Denkmalrechtliche Genehmigung beantragen

Der Denkmalschutz soll die originale Bausubstanz und das historische Erscheinungsbild von Kulturdenkmalen bewahren. Bauwerke sind Kulturdenkmale, wenn an deren Erhaltung ein öffentliches Interesse besteht aus

  • wissenschaftlichen,
  • künstlerischen oder
  • heimatgeschichtlichen Gründen.

Hinweis: Kulturdenkmale sind in der Denkmalliste der Landesdenkmalpflege aufgeführt - sprechen Sie die Denkmalschutzbehörde an.

Sie dürfen erst mit der Baumaßnahme beginnen, wenn die Genehmigung vorliegt.

Tipp: Sie sind nicht sicher, ob es sich bei Ihrem Gebäude um ein Kulturdenkmal handelt? Sprechen Sie die Denkmalschutzbehörde an und Sie erhalten Aufklärung darüber!

Keine.

Sie benötigen eine denkmalrechtliche Genehmigung für eine Baumaßnahme an einem

Kulturdenkmal (dies gilt auch für ein Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung), wenn

  • das Kulturdenkmal zerstören oder beseitigen wollen,
  • es instand gesetzt (saniert oder renoviert) werden soll,
  • die (Bau)Maßnahmen das Erscheinungsbild des Kulturdenkmals beeinträchtigen können (Fassadenfarbe, Dackdeckung, Dachaufbauten) oder
  • eine mit dem Denkmal geschützte Freifläche (Vorgarten, Grünfläche - ehemals gestalteter Garten) bebaut werden soll.

Für Bautwerke in der Umgebung eines Kulturdenkmals von besonderer Bedeutung gilt ein "Umsetzungsschutz".

Veränderungen an diesen Gebäuden edürfen einer denkmalrechtlichen Beurteilung/Genehmigung, wenn

  • die Maßnahme sich erheblich auf das Erscheinungsbild des denkmalgeschützten Gebäudes auswirken kann (die Beurteilung obliegt den Denkmalschutzbehörden)
    Beispiel: Sie möchten auf dem nahe gelegenen Haus eine glasierte und damit reflektierende Dachdeckung oder eine grelle Fassadenfarbe auftragen.

 

Sie müssen die denkmalschutzrechtliche Genehmigung schriftlich beantragen.

Dies gilt nicht bei Baumaßnahmen, für die Sie eine Baugenehmigung benötigen. Für diese müssen Sie nur einen Bauantrag bei der zuständigen Stelle einreichen. Die Baurechtsbehörde beteiligt die Denkmalschutzbehörde im Rahmen des Genehmigungsverfahrens. Zeitgleich mit diesem Antrag müssen Sie auch den ausgefüllten Erhebungsbogen für die Statistik über die Bautätigkeit einreichen.

Hinweis: Die Denkmalschutzbehörden wägen alle berührten Belange ab und berücksichtigen auch, ob die Erhaltung der Gesamtanlage zugemutet werden kann. Sie entscheiden aufgrund dieser Punkte in eigenem Ermessen. In folgenden Fällen müssen sie jedoch eine Genehmigung erteilen:

  • Die Veränderung beeinträchtigt das Erscheinungsbild des Denkmals nur unerheblich oder nur vorübergehend.
  • Überwiegende Gründe des Gemeinwohls liegen vor.

Keine.

Je nach Einzelfall müssen Sie unterschiedliche Unterlagen vorlegen, beispielsweise:

  • Lageplan des Objekts
  • Planunterlagen (Grundrisse, Ansichten, Schnitte) des Objekts
  • detaillierte Maßnahmenbeschreibung mit Materialangaben und bautechnischen Details oder
  • Voruntersuchungen und Gutachten von Sonderfachleuten (z.B. aus den Bereichen Restauration, Zimmermannrestauration, Statik, Geologie)
  • Erhebungsbogen für die Statistik über die Bautätigkeit im Hochbau (Baugenehmigung - Bauüberhang - Baufertigstellung oder Abgang - Abriss - Nutzungsänderung) in zweifacher Ausfertigung

Tipp: Wenden Sie sich frühzeitig an die zuständige Stelle. Diese teilt Ihnen mit, welche Unterlagen Sie für Ihr Genehmigungsverfahren benötigen.

Die Höhe der Kosten sind abhängig vom beantragten Umfang. Der Rahmen dafür kann unserer Gebührensatzung entnommen werden.

Keiner.

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 10. August 2021 freigegeben.

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