Menü

Bürgerservice Karlsruhe

Veterinärwesen

Aktuelles

Geflügelpest - aktuelle Situation in Karlsruhe

Pressemeldung vom 12.02.2026
Aufstallungspflicht für Geflügel entlang des Rheins beendet

Pressemeldung vom 20. Januar 2026
Verlängerung der Pflicht zur Aufstallung für Geflügel entlang des Rheins
Allgemeinverfügung Aufstallungspflicht, Verlängerung bis 12. Februar 2026


Pressemeldung vom 13. November 2025
Aktuelle Risikobewertung der Seuchenlage erfordert teilweises Aufstallungsgebot in Karlsruhe
13.11.2025: Ordnungs- und Bürgeramt: Allgemeinverfügung Aufstallungspflicht HPAI

Aufstallungsgebiet Vogelgrippe Stadtgebiet Karlsruhe
Interaktive Karte (Aufstallungsgebiet = schraffierter Bereich)

 

Hundeführerschein: Zuschuss für abgelegte Hundeführerscheine
Der Gemeinderat hat am 16.12.2025 die Abschaffung der Förderung des Hundeführerscheins beschlossen. Ab dem 01.01.2026 können keine Anträge mehr bewilligt werden.


Weitere Informationen

Bitte beachten Sie:
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Für das öffent­li­che Veteri­när­we­sen sind der Schutz der Gesundheit von Tier und Mensch sowie des Allge­mein­wohl überge­ord­nete und bestim­mende Verpflich­tun­gen.

Die grund­le­gen­den Aufgaben des öffent­li­chen Veteri­när­we­sen sind unter anderem:

  • Tierschutz
  • Verhütung und Bekämpfung von Tierseu­chen
  • Beratung über artge­rechte Tierhal­tung
  • Regel­mä­ßige Überprü­fung von landwirt­schaft­li­chen und gewerbs­mä­ßi­gen Tierhal­tun­gen (Zoohand­lun­gen, Zirkus­be­triebe, Reit- und Fahrbe­triebe, usw.)
  • Überprü­fung von privaten Tierhal­tun­gen nach Bürger­be­schwer­den

Mehr zum Thema

 

Tierschutz
Der Tierschutz hat insbe­son­dere nach Aufnahme in das Grund­ge­setz ei­nen hohen Stellen­wert. Das Tier gilt als "Mitge­schöpf", dessen Le­ben und Wohlbe­fin­den aus der Verant­wor­tung des Menschen zu schüt­zen ist. Niemand darf einem Tier ohne vernünf­ti­gen Grund Schmer­zen, Leiden oder Schäden zufügen.

Die Abteilung Lebens­mit­tel­über­wa­chung und Veteri­när­we­sen (LUV) des Ordnungs- und Bürge­r­am­tes nimmt die amtstier­ärzt­li­chen ­Auf­ga­ben im Bereich Tierschutz in Karlsruhe wahr. Diese umfas­sen ­die Sicher­stel­lung der artge­rech­ten Haltung und damit des Wohl­be­fin­dens der Tiere. Es werden landwirt­schaft­li­che Tier­hal­tun­gen, Zirkus­be­triebe, Tierschauen und Zooge­schäf­te re­gel­mä­ßig überprüft. Im Verdachts­fall werden jedoch auch pri­vate Haltungen von Tieren überprüft. Darüber hinaus werden Tier­trans­porte und der tierschutz­ge­rechte Umgang mit Schlacht­tie­ren überwacht. Stellung­nah­men zu tierschutz­re­le­van­ten ­Bau­ge­su­chen und Prüfung von geneh­mi­gungs­pflich­ti­gen Tätig­kei­ten ­neh­men ebenfalls einen großen Bereich ein.

Folgende Tätig­kei­ten sind geneh­mi­gungs­pflich­tig:

  • Das gewerbs­mä­ßige Züchten, Handeln, Halten und Zurschau­stel­len von Tieren.
  • Das gewerbs­mä­ßige Unter­hal­ten eines Reit- und Fahrbe­trie­bes.
  • Der gewerb­li­che Transport von Tieren.
  • Das gewerbs­mä­ßige Bekämpfen von Wirbel­tie­ren als Schädlinge.
  • Die Haltung von Tieren in einem Tierheim oder einer ähnlichen Einrich­tung.
  • Die Haltung von Tieren in einem Zoo oder einer ähnlichen Einrich­tung.
  • Die Durch­füh­rung von Tierbörsen.
  • Das gewerb­li­che Ruhig­stel­len und Töten von Tieren.
  • Die Durch­füh­rung von Tierver­su­chen, die Haltung und Züchtung von Versuchs­tie­ren.
  • Die Ausbildung von Hunden für Dritte zu Schutz­zwe­cken oder die Unter­hal­tung hierfür vorge­se­he­ner Einrich­tun­gen.

 

Verhütung und Bekämpfung von Tierseuchen
Die Tierseu­chen­ge­setz­ge­bung dient dem Schutz vor erheb­li­chen Gesund­heits­ge­fah­ren und erheb­li­chen volks­wirt­schaft­li­chen Schäden durch Tierseu­chen. Eine Tierseuche ist eine durch Krank­heits­er­re­ger hervor­ge­ru­fene, übertrag­bare Erkrankung von Tieren. Einge Tierseu­chen stellen eine direkte Gefahr für den Menschen im Sinne einer Zoonose dar. Zoonosen sind zwischen Mensch und Tier übertrag­ba­re Infek­ti­ons­krank­hei­ten.

Einige Tierseu­chen sind anzeige- oder melde­pflich­tig. Für einige anzei­ge­pflich­ti­ge Tierseu­chen existieren besondere Bekämp­fungs­vor­schrif­ten. Unabhängig vom Vorhan­den­sein solcher beson­de­rer Bekämp­fungs­vor­schrif­ten oder vom Bestehen einer Anzeige- oder Melde­pflicht kann die zuständige Behörde Bekämp­fungs­maß­nah­men zum Schutz vor jeder Tierseu­che ergreifen.

einklappen

Allgemeine Sprechzeiten (Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.)
Montag 08:30 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr

Telefon: 0721 115 Behördennummer

E-Mail: luv@oa.karlsruhe.de

Fax: 0721 133 3209

Internet: Service & Bürgerinformation

Hausanschrift: Postanschrift Abteilung Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen: Kaiserallee 8, 76133 Karlsruhe

Hausanschrift: Besucheranschrift Abteilung Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen: Helmholtzstraße 9/11, 76133 Karlsruhe

einklappen
einklappen

Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz

Registrierantrag Landtiere (beinhaltet in Anlage B: Bienen) (PDF)

Registrierantrag Wassertiere (PDF)

Registrierantrag ermächtigte Tierärztin / ermächtigter Tierarzt (PDF)

Registrierantrag gewerbliche Unternehmen (PDF)

Tierseuchenkasse Baden-Württemberg - Entschädigung / Beihilfe von der Tierseuchenkasse

einklappen
einklappen
nach oben