Aktuelles
Bitte beachten Sie:
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Für das öffentliche Veterinärwesen sind der Schutz der Gesundheit von Tier und Mensch sowie des Allgemeinwohl übergeordnete und bestimmende Verpflichtungen.
Die grundlegenden Aufgaben des öffentlichen Veterinärwesen sind unter anderem:
Tierschutz
Der Tierschutz hat insbesondere nach Aufnahme in das Grundgesetz einen hohen Stellenwert. Das Tier gilt als "Mitgeschöpf", dessen Leben und Wohlbefinden aus der Verantwortung des Menschen zu schützen ist. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
Die Abteilung Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen (LUV) des Ordnungs- und Bürgeramtes nimmt die amtstierärztlichen Aufgaben im Bereich Tierschutz in Karlsruhe wahr. Diese umfassen die Sicherstellung der artgerechten Haltung und damit des Wohlbefindens der Tiere. Es werden landwirtschaftliche Tierhaltungen, Zirkusbetriebe, Tierschauen und Zoogeschäfte regelmäßig überprüft. Im Verdachtsfall werden jedoch auch private Haltungen von Tieren überprüft. Darüber hinaus werden Tiertransporte und der tierschutzgerechte Umgang mit Schlachttieren überwacht. Stellungnahmen zu tierschutzrelevanten Baugesuchen und Prüfung von genehmigungspflichtigen Tätigkeiten nehmen ebenfalls einen großen Bereich ein.
Folgende Tätigkeiten sind genehmigungspflichtig:
Verhütung und Bekämpfung von Tierseuchen
Die Tierseuchengesetzgebung dient dem Schutz vor erheblichen Gesundheitsgefahren und erheblichen volkswirtschaftlichen Schäden durch Tierseuchen. Eine Tierseuche ist eine durch Krankheitserreger hervorgerufene, übertragbare Erkrankung von Tieren. Einge Tierseuchen stellen eine direkte Gefahr für den Menschen im Sinne einer Zoonose dar. Zoonosen sind zwischen Mensch und Tier übertragbare Infektionskrankheiten.
Einige Tierseuchen sind anzeige- oder meldepflichtig. Für einige anzeigepflichtige Tierseuchen existieren besondere Bekämpfungsvorschriften. Unabhängig vom Vorhandensein solcher besonderer Bekämpfungsvorschriften oder vom Bestehen einer Anzeige- oder Meldepflicht kann die zuständige Behörde Bekämpfungsmaßnahmen zum Schutz vor jeder Tierseuche ergreifen.
Telefon: 0721 115 Behördennummer
E-Mail: luv@oa.karlsruhe.de
Fax: 0721 133 7109
Internet: Service & Bürgerinformation
Hausanschrift: Postanschrift Abteilung Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen: Kaiserallee 8, 76133 Karlsruhe
Hausanschrift: Besucheranschrift Abteilung Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen: Helmholtzstraße 9/11, 76133 Karlsruhe
Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz
Der Antrag wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden.
Er kann anschließend online eingereicht oder per Post an uns gesendet werden.
Antrag auf Zuschuss - Hundeführerschein (PDF)
Bescheinigung Hundeführerschein (PDF)
LuV Hundeführerschein: Infoblatt Datenschutzerklärung (PDF)
Registrierantrag Landtiere (beinhaltet in Anlage B: Bienen) (PDF)
Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden.
Registrierantrag Wassertiere (PDF)
Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden.
Registrierantrag ermächtigte Tierärztin / ermächtigter Tierarzt (PDF)
Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden.
Registrierantrag gewerbliche Unternehmen (PDF)
Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden.
Tierseuchenkasse Baden-Württemberg - Entschädigung / Beihilfe von der Tierseuchenkasse
Beihilfe bei der Tierseuchenkasse beantragen
Betrieb eines Tiergeheges anzeigen
Entschädigung bei der Tierseuchenkasse beantragen
Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz beantragen
Hundeführerschein - Zuschuss beantragen
Registrierung der Haltung von landwirtschaftlichen Nutztieren
Reiseverkehr - mit Heimtieren einreisen
Schlachten, betäubungslos ("Schächten")
Schutz vor Tierseuchen - Tierseuche anzeigen
Tierausstellung, Tiermarkt, Tierbörse - Veranstaltung beantragen