Veterinärwesen
Aktuelles
Geflügelpest - aktuelle Situation in Karlsruhe
Pressemeldung vom 12.02.2026
Aufstallungspflicht für Geflügel entlang des Rheins beendet
Pressemeldung vom 20. Januar 2026
Verlängerung der Pflicht zur Aufstallung für Geflügel entlang des Rheins
Allgemeinverfügung Aufstallungspflicht, Verlängerung bis 12. Februar 2026
Pressemeldung vom 13. November 2025
Aktuelle Risikobewertung der Seuchenlage erfordert teilweises Aufstallungsgebot in Karlsruhe
13.11.2025: Ordnungs- und Bürgeramt: Allgemeinverfügung Aufstallungspflicht HPAI
Aufstallungsgebiet Vogelgrippe Stadtgebiet Karlsruhe
Interaktive Karte (Aufstallungsgebiet = schraffierter Bereich)
Hundeführerschein: Zuschuss für abgelegte Hundeführerscheine
Der Gemeinderat hat am 16.12.2025 die Abschaffung der Förderung des Hundeführerscheins beschlossen. Ab dem 01.01.2026 können keine Anträge mehr bewilligt werden.
Weitere Informationen
Bitte beachten Sie:
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Beschreibung
Für das öffentliche Veterinärwesen sind der Schutz der Gesundheit von Tier und Mensch sowie des Allgemeinwohl übergeordnete und bestimmende Verpflichtungen.
Die grundlegenden Aufgaben des öffentlichen Veterinärwesen sind unter anderem:
- Tierschutz
- Verhütung und Bekämpfung von Tierseuchen
- Beratung über artgerechte Tierhaltung
- Regelmäßige Überprüfung von landwirtschaftlichen und gewerbsmäßigen Tierhaltungen (Zoohandlungen, Zirkusbetriebe, Reit- und Fahrbetriebe, usw.)
- Überprüfung von privaten Tierhaltungen nach Bürgerbeschwerden
- Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Das öffentliche Veterinärwesen - Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Tierschutz und Tiergesundheit - Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V.
- Animal Health Online - Tiergesundheit im Internet
- Bundestierärztekammer
Tierschutz
Der Tierschutz hat insbesondere nach Aufnahme in das Grundgesetz einen hohen Stellenwert. Das Tier gilt als "Mitgeschöpf", dessen Leben und Wohlbefinden aus der Verantwortung des Menschen zu schützen ist. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
Die Abteilung Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen (LUV) des Ordnungs- und Bürgeramtes nimmt die amtstierärztlichen Aufgaben im Bereich Tierschutz in Karlsruhe wahr. Diese umfassen die Sicherstellung der artgerechten Haltung und damit des Wohlbefindens der Tiere. Es werden landwirtschaftliche Tierhaltungen, Zirkusbetriebe, Tierschauen und Zoogeschäfte regelmäßig überprüft. Im Verdachtsfall werden jedoch auch private Haltungen von Tieren überprüft. Darüber hinaus werden Tiertransporte und der tierschutzgerechte Umgang mit Schlachttieren überwacht. Stellungnahmen zu tierschutzrelevanten Baugesuchen und Prüfung von genehmigungspflichtigen Tätigkeiten nehmen ebenfalls einen großen Bereich ein.
Folgende Tätigkeiten sind genehmigungspflichtig:
- Das gewerbsmäßige Züchten, Handeln, Halten und Zurschaustellen von Tieren.
- Das gewerbsmäßige Unterhalten eines Reit- und Fahrbetriebes.
- Der gewerbliche Transport von Tieren.
- Das gewerbsmäßige Bekämpfen von Wirbeltieren als Schädlinge.
- Die Haltung von Tieren in einem Tierheim oder einer ähnlichen Einrichtung.
- Die Haltung von Tieren in einem Zoo oder einer ähnlichen Einrichtung.
- Die Durchführung von Tierbörsen.
- Das gewerbliche Ruhigstellen und Töten von Tieren.
- Die Durchführung von Tierversuchen, die Haltung und Züchtung von Versuchstieren.
- Die Ausbildung von Hunden für Dritte zu Schutzzwecken oder die Unterhaltung hierfür vorgesehener Einrichtungen.
Verhütung und Bekämpfung von Tierseuchen
Die Tierseuchengesetzgebung dient dem Schutz vor erheblichen Gesundheitsgefahren und erheblichen volkswirtschaftlichen Schäden durch Tierseuchen. Eine Tierseuche ist eine durch Krankheitserreger hervorgerufene, übertragbare Erkrankung von Tieren. Einge Tierseuchen stellen eine direkte Gefahr für den Menschen im Sinne einer Zoonose dar. Zoonosen sind zwischen Mensch und Tier übertragbare Infektionskrankheiten.
Einige Tierseuchen sind anzeige- oder meldepflichtig. Für einige anzeigepflichtige Tierseuchen existieren besondere Bekämpfungsvorschriften. Unabhängig vom Vorhandensein solcher besonderer Bekämpfungsvorschriften oder vom Bestehen einer Anzeige- oder Meldepflicht kann die zuständige Behörde Bekämpfungsmaßnahmen zum Schutz vor jeder Tierseuche ergreifen.
Kontakt / Öffnungszeiten
Telefon: 0721 115 Behördennummer
E-Mail: luv@oa.karlsruhe.de
Fax: 0721 133 3209
Internet: Service & Bürgerinformation
Hausanschrift: Postanschrift Abteilung Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen: Kaiserallee 8, 76133 Karlsruhe
Hausanschrift: Besucheranschrift Abteilung Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen: Helmholtzstraße 9/11, 76133 Karlsruhe
Öffentlicher Personennahverkehr / Parken
Formulare
Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz
Der Antrag wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden.
Er kann anschließend online eingereicht oder per Post an uns gesendet werden.
Registrierantrag Landtiere (beinhaltet in Anlage B: Bienen) (PDF)
Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden.
Registrierantrag Wassertiere (PDF)
Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden.
Registrierantrag ermächtigte Tierärztin / ermächtigter Tierarzt (PDF)
Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden.
Registrierantrag gewerbliche Unternehmen (PDF)
Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden.
Tierseuchenkasse Baden-Württemberg - Entschädigung / Beihilfe von der Tierseuchenkasse
Leistungen
Beihilfe bei der Tierseuchenkasse beantragen
Betrieb eines Tiergeheges anzeigen
Entschädigung bei der Tierseuchenkasse beantragen
Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz beantragen
Registrierung der Haltung von landwirtschaftlichen Nutztieren
Reiseverkehr - mit Heimtieren einreisen
Schlachten, betäubungslos ("Schächten")
Schutz vor Tierseuchen - Tierseuche anzeigen
Tierausstellung, Tiermarkt, Tierbörse - Veranstaltung beantragen