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Bürgerservice Karlsruhe

Veterinärwesen

Aktuelles

Bitte beachten Sie:
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Für das öffent­li­che Veteri­när­we­sen sind der Schutz der Gesundheit von Tier und Mensch sowie des Allge­mein­wohl überge­ord­nete und bestim­mende Verpflich­tun­gen.

Die grund­le­gen­den Aufgaben des öffent­li­chen Veteri­när­we­sen sind unter anderem:

  • Tierschutz
  • Verhütung und Bekämpfung von Tierseu­chen
  • Beratung über artge­rechte Tierhal­tung
  • Regel­mä­ßige Überprü­fung von landwirt­schaft­li­chen und gewerbs­mä­ßi­gen Tierhal­tun­gen (Zoohand­lun­gen, Zirkus­be­triebe, Reit- und Fahrbe­triebe, usw.)
  • Überprü­fung von privaten Tierhal­tun­gen nach Bürger­be­schwer­den

Mehr zum Thema

 

Tierschutz
Der Tierschutz hat insbe­son­dere nach Aufnahme in das Grund­ge­setz ei­nen hohen Stellen­wert. Das Tier gilt als "Mitge­schöpf", dessen Le­ben und Wohlbe­fin­den aus der Verant­wor­tung des Menschen zu schüt­zen ist. Niemand darf einem Tier ohne vernünf­ti­gen Grund Schmer­zen, Leiden oder Schäden zufügen.

Die Abteilung Lebens­mit­tel­über­wa­chung und Veteri­när­we­sen (LUV) des Ordnungs- und Bürge­r­am­tes nimmt die amtstier­ärzt­li­chen ­Auf­ga­ben im Bereich Tierschutz in Karlsruhe wahr. Diese umfas­sen ­die Sicher­stel­lung der artge­rech­ten Haltung und damit des Wohl­be­fin­dens der Tiere. Es werden landwirt­schaft­li­che Tier­hal­tun­gen, Zirkus­be­triebe, Tierschauen und Zooge­schäf­te re­gel­mä­ßig überprüft. Im Verdachts­fall werden jedoch auch pri­vate Haltungen von Tieren überprüft. Darüber hinaus werden Tier­trans­porte und der tierschutz­ge­rechte Umgang mit Schlacht­tie­ren überwacht. Stellung­nah­men zu tierschutz­re­le­van­ten ­Bau­ge­su­chen und Prüfung von geneh­mi­gungs­pflich­ti­gen Tätig­kei­ten ­neh­men ebenfalls einen großen Bereich ein.

Folgende Tätig­kei­ten sind geneh­mi­gungs­pflich­tig:

  • Das gewerbs­mä­ßige Züchten, Handeln, Halten und Zurschau­stel­len von Tieren.
  • Das gewerbs­mä­ßige Unter­hal­ten eines Reit- und Fahrbe­trie­bes.
  • Der gewerb­li­che Transport von Tieren.
  • Das gewerbs­mä­ßige Bekämpfen von Wirbel­tie­ren als Schädlinge.
  • Die Haltung von Tieren in einem Tierheim oder einer ähnlichen Einrich­tung.
  • Die Haltung von Tieren in einem Zoo oder einer ähnlichen Einrich­tung.
  • Die Durch­füh­rung von Tierbörsen.
  • Das gewerb­li­che Ruhig­stel­len und Töten von Tieren.
  • Die Durch­füh­rung von Tierver­su­chen, die Haltung und Züchtung von Versuchs­tie­ren.
  • Die Ausbildung von Hunden für Dritte zu Schutz­zwe­cken oder die Unter­hal­tung hierfür vorge­se­he­ner Einrich­tun­gen.

 

Verhütung und Bekämpfung von Tierseuchen
Die Tierseu­chen­ge­setz­ge­bung dient dem Schutz vor erheb­li­chen Gesund­heits­ge­fah­ren und erheb­li­chen volks­wirt­schaft­li­chen Schäden durch Tierseu­chen. Eine Tierseuche ist eine durch Krank­heits­er­re­ger hervor­ge­ru­fene, übertrag­bare Erkrankung von Tieren. Einge Tierseu­chen stellen eine direkte Gefahr für den Menschen im Sinne einer Zoonose dar. Zoonosen sind zwischen Mensch und Tier übertrag­ba­re Infek­ti­ons­krank­hei­ten.

Einige Tierseu­chen sind anzeige- oder melde­pflich­tig. Für einige anzei­ge­pflich­ti­ge Tierseu­chen existieren besondere Bekämp­fungs­vor­schrif­ten. Unabhängig vom Vorhan­den­sein solcher beson­de­rer Bekämp­fungs­vor­schrif­ten oder vom Bestehen einer Anzeige- oder Melde­pflicht kann die zuständige Behörde Bekämp­fungs­maß­nah­men zum Schutz vor jeder Tierseu­che ergreifen.

Allgemeine Sprechzeiten (Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.)
Montag 08:30 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr

Telefon: 0721 133 7101 Terminvereinbarung

Telefon: 115 Behördennummer

E-Mail: luv@oa.karlsruhe.de

Fax: 0721 133 7109

Hausanschrift: Postanschrift Abteilung Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen: Kaiserallee 8, 76133 Karlsruhe

Hausanschrift: Besucheranschrift Abteilung Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen: Helmholtzstraße 9/11, 76133 Karlsruhe

Antrag auf Zuschuss - Hundeführerschein

Antragsformular § 11 Tierschutzgesetz (PDF-Formular)

Bescheinigung Hundeführerschein

LuV Hundeführerschein: Infoblatt Datenschutzerklärung

Registrierantrag Landtiere (beinhaltet in Anlage B: Bienen)

Registrierantrag Wassertiere

Registrierantrag ermächtigte Tierärztin / ermächtigter Tierarzt

Registrierantrag gewerbliche Unternehmen

Tierseuchenkasse Baden-Württemberg - Entschädigung / Beihilfe von der Tierseuchenkasse

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