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Bürgerservice Karlsruhe

Saisonkennzeichen für Fahrzeuge beantragen

Wenn Sie ein Fahrzeug regelmäßig nur in bestimmten Zeiträumen nutzen, haben Sie die Möglichkeit ein Saisonkennzeichen zu beantragen. Dies kann der Fall sein, wenn Sie zum Beispiel ein Motorrad, ein Cabrio oder ein Wohnmobil besitzen.

Ein Saisonkennzeichen dient der Identifizierung der Halterin oder des Halters sowie der Erkennbarkeit des Betriebszeitraums.

Bei der Zulassung Ihres Fahrzeugs legen Sie einmalig den Betriebszeitraum fest, in dem Sie das Fahrzeug in jedem Jahr benutzen möchten. Vorab müssen Sie eine dem Betriebszeitraum entsprechende Kfz-Versicherung abschließen. Der Betriebszeitraum kann zwischen 2 und 11 volle Monate im Jahr umfassen.

Außerhalb des Betriebszeitraums dürfen Sie das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen fahren und müssen es abseits von öffentlichen Straßen und Plätzen, zum Beispiel auf einem privaten Stellplatz abstellen. Der Betriebszeitraum ist am rechten Rand des Kennzeichens als Bruchzahl aufgeführt. "05/11" bedeutet beispielsweise, dass Sie das Fahrzeug von Mai bis November benutzen dürfen.

Sie beantragen die Zulassung persönlich oder online mit der internetbasierten Fahrzeugzulassung i-Kfz. Sie müssen die Schilder selbst prägen lassen.

Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.

Online-Zulassung über i-Kfz

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Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.

Antrag auf Zulassung eines Kraftfahrzeugs (PDF)

SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer beim zuständigen Hauptzollamt

Zulassungsstelle: Infoblatt Datenschutz (PDF)

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Servicezentrum Auto und Verkehr: Zulassungsstelle

örtlich zuständige Zulassungsbehörde

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  • Sie haben eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen.
  • Sie verfügen über eine private Abstellmöglichkeit für Ihr Fahrzeug außerhalb des Betriebszeitraums.
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Bei der persönlichen Beantragung:

Wenn Sie Ihr Fahrzeug bei Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde für einen bestimmten Zeitraum anmelden, erhalten Sie sofort eine Kennzeichenkombination mit Angabe des Saisonzeitraums zugeteilt.

Mit dieser Zuteilung

  • lassen Sie die Kennzeichenschilder fertigen,
  • lassen Sie die Plaketten von der Zulassungsbehörde auf den Kennzeichenschildern anbringen und
  • bringen Sie die Kennzeichenschilder fest an den vorgesehenen Stellen am Fahrzeug an.

Bei der Online-Beantragung:

Über das i-Kfz-Portal beantragen Sie ein Saisonkennzeichen. Dafür ist die Eingabe einer elektronischen Versicherungsnummer (eVB) mit dem gewünschten Betriebszeitraum notwendig.

Die Zuteilung eines Saisonkennzeichens zu Ihrem Fahrzeug wird

  • direkt ins Zentrale Fahrzeugregister eingetragen,
  • an die Versicherung gemeldet und
  • als Bescheid per Mail oder per Download an Sie übermittelt.

Anschließend

  • lassen Sie die Kennzeichenschilder prägen,
  • bringen Sie die Plaketten der Zulassungsbehörde auf den Kennzeichenschildern an und
  • befestigen Sie diese an den vorgesehenen Stellen am Fahrzeug.
Ergänzung Stadt Karlsruhe

Für die Antragstellung haben Sie folgende Möglichkeiten:

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keine

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keine

Ergänzung Stadt Karlsruhe

Welche Unterlagen Sie für Ihr Anliegen benötigen und wichtige Hinweise finden Sie hier:
Checkliste zur Fahrzeugzulassung bei der Stadt Karlsruhe


Wenn Sie den Saisonzeitraum ändern wollen,
benötigen Sie eine neue Versicherungsbestätigung sowie neue Schilder für das Fahrzeug. Sie erhalten keine andere Buchstaben- oder Nummernkombination. Ausnahme: Die Kombination hinter dem Erkennungszeichen ist bereits sechsstellig.

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Es entstehen Gebühren nach Verwaltungsaufwand. Da der Antrag verschiedene Zulassungsvorgänge auslösen kann, sind die Gebühren von Fall zu Fall unterschiedlich.

Ergänzung Stadt Karlsruhe

Gebührenrahmen: zwischen 27,00 Euro und 84,20 Euro (+ 0,30 Euro je Klebesiegel)

Hinweis: Kosten für Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten.

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Die Kennzeichenschilder dürfen nicht spiegeln, verdeckt oder verschmutzt sein und müssen entsprechend der rechtlichen Vorgaben am Fahrzeug angebracht sein.

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Widerspruch

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Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Starßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV):

  • § 10 Besondere Kennzeichen Absatz 3
  • § 26 Gemeinsame Regelungen für die Zulassung und für Änderungen
  • Anlage 4 Ausgestaltung der Kennzeichen Abschnitt 5
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06.12.2024 Verkehrsministerium Baden-Württemberg

Ergänzung durch Stadt Karlsruhe

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