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Bürgerservice Karlsruhe

Verpflichtungserklärung abgeben

Für die Erteilung oder Verlängerung eines Visums oder eines Aufenthaltstitels können Sie eine Verpflichtungserklärung abgeben. Dies gilt auch bei Aufenthalten zu geschäftlichen Zwecken.

Damit verpflichten Sie sich für einen Zeitraum von fünf Jahren, die Kosten für den Lebensunterhalt des Ausländers zu tragen.

Sie beinhaltet, dass Sie alle öffentlichen Mittel erstatten, die für den Lebensunterhalt einschließlich der Versorgung mit Wohnraum sowie der Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit anfallen, auch soweit die Aufwendungen auf einem gesetzlichen Anspruch des Ausländers beruhen.
Das gilt auch für eine eventuelle Rückreise in den Heimatstaat (Ausreise- beziehungsweise Abschiebungskosten).
Die Frist von fünf Jahren beginnt mit der durch die Verpflichtungserklärung ermöglichten Einreise des Ausländers.

Die Verpflichtungserklärung erlischt weder durch die Anerkennung als Schutzberechtigter nach dem Asylgesetz noch durch Erteilung einer anderen humanitären Aufenthaltserlaubnis.


Information der Ausländerbehörde: Neues Merkblatt
Zum 01. Dezember 2024 wird die Ausländerbehörde der Stadt Karlsruhe die Grundlagen zur Berechnung von Verpflichtungserklärungen anpassen, da es Änderungen im Aufenthaltsgesetz gab.
(Änderungen im bundeseinheitlichen Merkblatt zur Verwendung des bundeseinheitlichen Formulars der Verpflichtungserklärung zu § 68 i. V. m. § 66 Absatz 2 und § 67 AufenthG vom 24.01.2024 und die jüngsten Änderungen im Zivilprozessgesetzbuch (ZPO).)
In diesem Zusammenhang wurden die Kriterien präzisiert und erweitert, die zur Bewertung der finanziellen Verpflichtungen herangezogen werden.

Beachten Sie hierzu die Anlagen:

Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.

Online-Antrag auf Abgabe einer Verpflichtungserklärung

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Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.

Antrag auf Abgabe einer Verpflichtungserklärung

Antrag auf Abgabe einer Verpflichtungserklärung (PDF)

Informationsblatt Verpflichtungserklärung: Vorzulegende Unterlagen zur Bonitätsprüfung (PDF)

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Ausländerbehörde

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  • ausreichende Bonität: Die Ausländerbehörde ermittelt diese in jedem Einzelfall separat.
  • Abschluss einer Reisekrankenversicherung mit einer Mindestdeckung von 30.000 Euro
    Hinweis: Bevor die Ausländerin beziehungsweise der Ausländer das Visum erhält, muss sie beziehungsweise er den Abschluss einer Reisekrankenversicherung gegenüber der deutschen Auslandsvertretung nachweisen.
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Für die Antragstellung bei der Ausländerbehörde der Stadt Karlsruhe haben Sie folgende Möglichkeiten:

Verpflichtungserklärung online beantragen und bezahlen

  • Sie füllen den Onlineantrag aus und laden alle erforderlichen Unterlagen hoch.
    Danach bezahlen Sie die Gebühr via ePayment und senden Ihren Antrag online an die Ausländerbehörde.
  • Verpflichtungserklärung abholen
    Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Unterlagen werden wir Sie postalisch oder per E-Mail über das weitere Vorgehen in Kenntnis setzen und Ihnen gegebenenfalls einen Termin zur persönlichen Abholung Ihrer Verpflichtungserklärung zukommen lassen. Bitte bringen Sie zum Termin Ihr Ausweisdokument mit.

Verpflichtungserklärung schriftlich beantragen

  • Sie füllen das Formular „Antrag auf Abgabe einer Verpflichtungserklärung“ aus. Danach drucken Sie es aus und unterschreiben.
  • Sie können den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per E-Mail an VE@oa.karlsruhe.de oder postalisch an die Anschrift: Ausländerbehörde, Kaiserallee 8, 76133 Karlsruhe senden.
  • Verpflichtungserklärung abholen und bezahlen / Terminvergabe
    Nachdem die Ausländerbehörde den Antrag erhalten hat, werden die eingereichten Unterlagen geprüft. Die Terminvergabe für die Ausstellung der Verpflichtungserklärung erfolgt bei vorliegender Bonität durch unsere Behörde.
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keine

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  • Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • Reisepass oder Personalausweis des Gastgebers (in Kopie)
  • Reisepass des Gastes/der Gäste (in Kopie)
  • Aktuelle Verdienstnachweise der letzten sechs Monate des Gastgebers
    oder Sparbuch mit Sperrvermerk (Höhe muss individuell berechnet werden)
  • Bankunterlagen:
    • Kontoauszüge der letzten sechs Monate
    • Bestätigung von bestehenden Konten und Krediten
  • Bei Rentnern und Rentnerinnen:
    • Rentenbescheid
  • Bei Selbständigen:
  • Bei Vereinen:
    • Nachweis über das Vereinsvermögen

Die Ausländerbehörde kann weitere Nachweise wie beispielsweise Nachweise über ausreichenden Wohnraum einfordern.

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je Verpflichtungserklärung: EUR 29,00

Zahlungsarten:
Wenn Sie den Antrag online stellen: Paypal, Kreditkarte
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen: Barzahlung oder EC-Karte mit PIN

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Natürliche, aber auch juristische Personen wie beispielsweise Firmen oder karitative Vereine können eine Verpflichtungserklärung abgeben.

Die Ausländerbehörde prüft im Rahmen des Verfahrens Ihre Bonität. 

Die Verpflichtung aus der Verpflichtungserklärung ist vollstreckbar.

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Keiner

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Aufenthaltsgesetz:

  • § 66 Kostenschuldner; Sicherheitsleistung
  • § 67 Umfang der Kostenhaftung
  • § 68 Haftung für Lebensunterhalt

§ 47 Aufenthaltsverordnung (AufenthV) (Gebühren für sonstige aufenthaltsrechtliche Amtshandlungen)

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Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 13. März 2025 freigegeben.

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