Für die Erteilung oder Verlängerung eines Visums oder eines Aufenthaltstitels können Sie eine Verpflichtungserklärung abgeben. Dies gilt auch bei Aufenthalten zu geschäftlichen Zwecken.
Damit verpflichten Sie sich für einen Zeitraum von fünf Jahren, die Kosten für den Lebensunterhalt des Ausländers zu tragen.
Sie beinhaltet, dass Sie alle öffentlichen Mittel erstatten, die für den Lebensunterhalt einschließlich der Versorgung mit Wohnraum sowie der Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit anfallen, auch soweit die Aufwendungen auf einem gesetzlichen Anspruch des Ausländers beruhen.
Das gilt auch für eine eventuelle Rückreise in den Heimatstaat (Ausreise- beziehungsweise Abschiebungskosten).
Die Frist von fünf Jahren beginnt mit der durch die Verpflichtungserklärung ermöglichten Einreise des Ausländers.
Die Verpflichtungserklärung erlischt weder durch die Anerkennung als Schutzberechtigter nach dem Asylgesetz noch durch Erteilung einer anderen humanitären Aufenthaltserlaubnis.
Information der Ausländerbehörde: Neues Merkblatt
Zum 01. Dezember 2024 wird die Ausländerbehörde der Stadt Karlsruhe die Grundlagen zur Berechnung von Verpflichtungserklärungen anpassen, da es Änderungen im Aufenthaltsgesetz gab.
(Änderungen im bundeseinheitlichen Merkblatt zur Verwendung des bundeseinheitlichen Formulars der Verpflichtungserklärung zu § 68 i. V. m. § 66 Absatz 2 und § 67 AufenthG vom 24.01.2024 und die jüngsten Änderungen im Zivilprozessgesetzbuch (ZPO).)
In diesem Zusammenhang wurden die Kriterien präzisiert und erweitert, die zur Bewertung der finanziellen Verpflichtungen herangezogen werden.
Beachten Sie hierzu die Anlagen:
Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.
Online-Antrag auf Abgabe einer Verpflichtungserklärung
Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.
Antrag auf Abgabe einer Verpflichtungserklärung
Das Formular muss ausgefüllt, unterschrieben und zusammen mit den erforderlichen Unterlagen an VE@oa.karlsruhe.de gesendet oder postalisch eingereicht werden.
Antrag auf Abgabe einer Verpflichtungserklärung (PDF)
Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden.
Informationsblatt Verpflichtungserklärung: Vorzulegende Unterlagen zur Bonitätsprüfung (PDF)
die Ausländerbehörde
Ausländerbehörde ist
Für die Antragstellung bei der Ausländerbehörde der Stadt Karlsruhe haben Sie folgende Möglichkeiten:
Verpflichtungserklärung online beantragen und bezahlen
Verpflichtungserklärung schriftlich beantragen
keine
Die Ausländerbehörde kann weitere Nachweise wie beispielsweise Nachweise über ausreichenden Wohnraum einfordern.
je Verpflichtungserklärung: EUR 29,00
Zahlungsarten:
Wenn Sie den Antrag online stellen: Paypal, Kreditkarte
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen: Barzahlung oder EC-Karte mit PIN
Natürliche, aber auch juristische Personen wie beispielsweise Firmen oder karitative Vereine können eine Verpflichtungserklärung abgeben.
Die Ausländerbehörde prüft im Rahmen des Verfahrens Ihre Bonität.
Die Verpflichtung aus der Verpflichtungserklärung ist vollstreckbar.
Keiner
§ 47 Aufenthaltsverordnung (AufenthV) (Gebühren für sonstige aufenthaltsrechtliche Amtshandlungen)
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 13. März 2025 freigegeben.