Volksbegehren "Landtag verkleinern" - amtliche Sammlung
Im Zeitraum vom 11. September 2024 bis 10. Dezember 2024 können zum Landtag von Baden-Württemberg wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der amtlichen Sammlung das Volksbegehren „Landtag verkleinern“ mit ihrer Unterschrift unterstützen.
Voraussetzungen
Zur Eintragung berechtigt ist, wer zum Zeitpunkt der Unterschrift für die Wahl des Landtags von Baden-Württemberg wahlberechtigt ist. Dies trifft auf folgende Personen zu:
- alle Deutschen im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG),
- die am Tag der Eintragung das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind (§ 7 Absatz 1 Satz 1 LWG).
Verfahrensablauf
Die Unterschrift kann während der Öffnungszeiten in der Expresshalle in der Kaiserallee 8, 76133 Karlsruhe geleistet werden. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Zur zweifelsfreien Identifizierung ist die Vorlage des gültigen Ausweises oder Passes notwendig.
Fristen
Die amtliche Sammlung dauert drei Monate und startet am Mittwoch, 11. September 2024 und endet am Dienstag, 10. Dezember 2024.
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
Kosten
Keine.
Hinweise
Weitere Informationen sowie den amtlichen Bekanntmachungstext finden Sie hier:
https://web1.karlsruhe.de/db/amtliche_bekanntmachungen/files/20240807_AfSta_Landtag-verkleinern.pdf_signed.pdf
Rechtsbehelf
Klage
Rechtsgrundlage
- §§ 30 - 39 Durchführung des Volksbegehrens
- §§ 25 - 26 Zulassungsverfahren
- §§ 27 - 33 Durchführung des Volksbegehrens
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 29. August 2024 freigegeben.