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Bürgerservice Karlsruhe

Volksbegehren "Landtag verkleinern" - amtliche Sammlung

Im Zeitraum vom 11. September 2024 bis 10. Dezember 2024 können zum Landtag von Baden-Württemberg wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der amtlichen Sammlung das Volksbegehren „Landtag verkleinern“ mit ihrer Unterschrift unterstützen.

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Zur Eintragung berechtigt ist, wer zum Zeitpunkt der Unterschrift für die Wahl des Landtags von Baden-Württemberg wahlberechtigt ist. Dies trifft auf folgende Personen zu:

  • alle Deutschen im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG),
  • die am Tag der Eintragung das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind (§ 7 Absatz 1 Satz 1 LWG).
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Die Unterschrift kann während der Öffnungszeiten in der Expresshalle in der Kaiserallee 8, 76133 Karlsruhe geleistet werden. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Zur zweifelsfreien Identifizierung ist die Vorlage des gültigen Ausweises oder Passes notwendig.

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Die amtliche Sammlung dauert drei Monate und startet am Mittwoch, 11. September 2024 und endet am Dienstag, 10. Dezember 2024.

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Personalausweis oder Reisepass

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Keine.

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Weitere Informationen sowie den amtlichen Bekanntmachungstext finden Sie hier:
https://web1.karlsruhe.de/db/amtliche_bekanntmachungen/files/20240807_AfSta_Landtag-verkleinern.pdf_signed.pdf

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Klage

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Volksabstimmungsgesetz:

  • §§ 30 - 39 Durchführung des Volksbegehrens

Stimmordnung:

  • §§ 25 - 26 Zulassungsverfahren
  • §§ 27 - 33 Durchführung des Volksbegehrens
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Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 29. August 2024 freigegeben.

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