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Bürgerservice Karlsruhe

Gewerbe abmelden

Wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes einstellen möchten, sind Sie verpflichtet, Ihr Gewerbe abzumelden.

Wenn Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern, ist ebenfalls eine Gewerbe-Abmeldung erforderlich. Zunächst müssen Sie Ihren Betrieb unter der bisherigen Rechtsform abmelden. Anschließend melden Sie Ihr Gewerbe unter der neuen Rechtsform wieder an.

 

Wenn Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes oder einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort verlegen, ohne dass sich an der Zuständigkeit innerhalb der Gemeinde etwas ändert, genügt eine Gewerbeummeldung.

Vorzunehmen ist die Abmeldung von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertreterinnen oder Vertretern:

  • bei Einzelgewerben vom Gewerbetreibenden selbst,
  • bei Kapitalgesellschaften (zum Beispiel GmbH, AG) von den gesetzlichen Vertretern.

Bei Personengesellschaften (zum Beispiel OHG, KG, GbR/BGB-Gesellschaft, GmbH & Co. KG) sind von allen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern jeweils Gewerbeabmeldungen vorzunehmen.

Ergänzung Stadt Karlsruhe

Änderung im Gewerberecht zum 01. November 2025
Bei einer Betriebsverlegung ist durch den Gewerbetreibenden nur noch eine Anmeldung bei der für die Gewerbeanmeldung zuständigen Behörde erforderlich.
Die gesonderte Abmeldung bei der an der bisherigen Betriebsstätte zuständigen Behörde durch den Gewerbetreibenden entfällt; sie erfolgt nunmehr verwaltungsintern über die Fachverfahren vom neu zuständigen Gewerbeamt zum bisherigen Gewerbeamt.
Rechtsgrundlage: ab 01.11.2025 neu eingefügt: § 14 Absatz 1 Satz 3 Gewerbeordnung (GewO)

Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.

Gewerbe-Abmeldung

Gewerbe-Abmeldung (Papierformular)

Gewerbe/Gaststätten - Infoblatt Datenschutz: Gewerbeanzeigen (PDF)

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Gaststätten- und Gewerberecht

die Gemeinde-/Stadtverwaltung der bisherigen Betriebsstätte

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  • Betriebsauflösung oder
  • Änderung der Rechtsform Ihres Gewerbes
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Sie können Ihr Gewerbe persönlich, online, per Post oder Fax abmelden. Die Abmeldung können Sie auch über das Netzwerk einheitlicher Ansprechpartner vornehmen.

  • Wenn die Abmeldung persönlich oder schriftlich erfolgt, müssen Sie den Formularvordruck „Gewerbe-Abmeldung“ (GewA 3) ausfüllen und persönlich unterschreiben. Das Formular „GewA 3“ liegt bei der für die Abmeldung zuständigen Stelle aus, beziehungsweise steht auch, je nach Angebot, zum Download zur Verfügung.
  • Für den Empfang Ihrer Gewerbe-Abmeldung erhalten Sie von der zuständigen Stelle eine Bescheinigung.
  • Die für die Abmeldung zuständige Stelle leitet die Gewerbeabmeldung an andere Stellen, wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer und gegebenenfalls das Registergericht weiter.
Ergänzung Stadt Karlsruhe

Sie können Ihr Gewerbe schriftlich oder elektronisch / per E-Mail abmelden.

  • per Post an: Ordnungs- und Bürgeramt, Gaststätten- und Gewerberecht, Kaiserallee 8, 76133 Karlsruhe
  • per Briefkasten-Einwurf: Kaiserallee 8, 76133 Karlsruhe
  • E-Mail: gewerbewesen@oa.karlsruhe.de

Nach Eingang Ihrer vollständigen, mangelfreien Unterlagen wird Ihre Gewerbemeldung schnellstmöglich bearbeitet. Die Bestätigung der Gewerbemeldung (auch Gewerbeschein genannt) erhalten Sie zusammen mit der Gebührenrechnung per Post.

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Sie sind verpflichtet, Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsauflösung oder der Änderung der Rechtsform abzumelden.

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  • Nachweis der Identität (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung). Bei elektronischer Gewerbe-Ummeldung kann die zuständige Stelle weitere geeignete und angemessene Verfahren zur Feststellung der Identität anwenden (zum Beispiel PIN/TAN-Verfahren, die elektronische Ausweisfunktion, De-Mail oder eine Selbsterklärung zur Identität).
  • Kopie des Handelsregister-Auszugs, wenn Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist (ebenso: Genossenschaftsregister, Vereinsregister, Stiftungsverzeichnis)
Ergänzung Stadt Karlsruhe

Wenn Sie nicht selbst das Gewerbe abmelden beziehungsweise die gesetzliche Vertretung es nicht selbst abmeldet, benötigt die mit der Abmeldung beauftragte Person eine schriftliche Vollmacht.

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Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung.

Ergänzung Stadt Karlsruhe

44,00 Euro

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Wenn Sie das Formular korrekt ausgefüllt haben und Ihre Unterlagen vollständig sind, bescheinigt Ihnen die Behörde den Empfang Ihrer Abmeldung bei persönlicher Vorsprache sofort. Bei schriftlicher oder elektronischer Abmeldung erhalten Sie die Empfangsbescheinigung Ihrer Gewerbeabmeldung innerhalb von 3 Tagen.

Ergänzung Stadt Karlsruhe

Vollständige und korrekt ausgefüllte Gewerbemeldungen werden nach Eingangsdatum der Reihe nach abgearbeitet.

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Steht die Einstellung des Betriebes eindeutig fest und Sie melden Ihr Gewerbe nicht ab, wird die Abmeldung von Amts wegen vorgenommen.

Bei einer persönlichen Vorsprache kann eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich sein. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.

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kein

Ergänzung Stadt Karlsruhe

Ein anfechtender Rechtsbehelf ist nicht gegeben, da die Empfangsbescheinigung keine Entscheidung enthält. Eine unterlassene Empfangsbescheinigung kann gegebenenfalls mit einer Leistungsklage verfolgt werden. Zielführender dürfte eine Nachfrage beim zuständigen Gewerbeamt sein.

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Gewerbeordnung (GewO):

  • § 14 Anzeigepflicht
  • § 15 Empfangsbescheinigung
  • § 55c Anzeigepflicht bei Reisegewerbe
  • § 6b Absatz 1 GewO und § 71a fortfolgende LVwVfG in Verbindung mit §§ 1 fortfolgende des Gesetzes über einheitliche Ansprechpartner für das Land Baden-Württemberg (EAG BW) (Verfahren über eine einheitliche Stelle, einheitliche Ansprechpartner)

Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG):

  • § 3a elektronische Kommunikation

Gewerbeanzeigeverordnung (GewAnzV)

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17.11.2025 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg

Ergänzung durch Stadt Karlsruhe

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