Personalausweis oder Reisepass beantragen - Angebot für gesundheitlich eingeschränkte Bürger*innen
Das Angebot des mobilen Koffers
Die Antragstellung von Personalausweisen und Reisepässen für Personen, denen es nicht möglich ist, persönlich im Bürgerbüro vorzusprechen.
Hat eine Person eine dauerhafte gesundheitliche (körperliche) Beeinträchtigung oder ist es der Person aus anderen Gründen nicht möglich das Bürgerbüro persönlich aufzusuchen, um einen neuen Personalausweis oder Reisepass zu beantragen, besteht die Möglichkeit den mobilen Koffer in Anspruch zu nehmen. Zwei Sachbearbeiterinnen oder Sachbearbeiter besuchen die Person dann vor Ort, zum Beispiel im Krankenhaus, Pflegeheim oder zu Hause.
Hinweis
Über den Bürgerkoffer kann auch die Aktivierung bzw. Deaktivierung der Online-Ausweisfunktion vorgenommen werden. Weiterhin ist es möglich, auch eine neue PIN zu vergeben und für die Online-Ausweisfunktion eintragen zu lassen.
Derzeit ist es jedoch hierfür erforderlich, dass die Behördenmitarbeiter*innen des Bürgerbüros die PIN des Ausweisinhabers notieren und diese im Bürgerbüro dann entsprechend eintragen müssen. Somit ist es in diesen Fällen unabdinglich, dass ein Einverständnis des Ausweisinhabers vorliegt, dass die PIN an Dritte weitergegeben werden muss. Das Einverständnis kann mündlich erfolgen.
Terminvereinbarung
Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.
Mit diesem Link werden Sie auf eine Übersichtsseite weitergeleitet. Auf dieser Seite finden Sie alle Terminvereinbarungsmöglichkeiten der Stadt Karlsruhe. Wenn Sie Ihre zuständige Stelle bereits kennen, können Sie diese mit Hilfe des Inhaltsverzeichnisses oder der Suchfunktion Ihres Browsers auswählen.
Hinweise
Nähere Informationen finden Sie hier:
Personalausweis erstmalig oder nach Ablauf beantragen
Reisepass - erstmalig oder nach Ablauf beantragen
Voraussetzungen
Folgende Voraussetzungen müssen vor einer Terminvereinbarung unbedingt geprüft werden.
- Hat die betreffende Person ihren Hauptwohnsitz in Karlsruhe?
- Ist die Person bettlägerig bzw. nicht in der Lage das Bürgerbüro persönlich aufzusuchen?
- Kann die betroffene Person von der Ausweispflicht befreit werden?
Leistung: Ausweispflicht - Befreiung beantragen
Verfahrensablauf
Die Anfrage der betroffenen oder bevollmächtigten Person geht telefonisch über die Behördennummer 0721 115, persönlich im Bürgerbüro oder schriftlich ein und wird dann an die entsprechenden Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter weitergeleitet.
Nach Prüfung und Erfüllung der Voraussetzungen wird die betroffene oder bevollmächtigte Person kontaktiert und ein Termin vereinbart. In der Regel finden diese Termine mittwochs oder freitags nachmittags statt.
Das neue Identitätsdokument kann zur Abholung im Bürgerbüro beantragt werden.
Fristen
Keine.
Erforderliche Unterlagen
- Körpergröße
- Augenfarbe
- Aktuelle Meldeanschrift
- Unterbringungsanschrift (sofern von Meldeanschrift abweichend)
- Aktuelles biometrisches Lichtbild
- Bisheriges Identitätsdokument
Kosten
Nähere Informationen finden Sie hier:
Personalausweis erstmalig oder nach Ablauf beantragen
Reisepass - erstmalig oder nach Ablauf beantragen
Für die Beantragung des mobilen Koffers: keine Zusatzgebühren
Rechtsbehelf
Keinen.
Rechtsgrundlage
Nähere Informationen finden Sie hier:
Personalausweis erstmalig oder nach Ablauf beantragen
Reisepass - erstmalig oder nach Ablauf beantragen
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 19. Dezember 2025 freigegeben.