Das E-Kennzeichen können Sie für Fahrzeuge beantragen, die über einen alternativen Antrieb verfügen.
Dazu gehören:
Sie erkennen ein E-Kennzeichen an dem Buchstaben "E" hinter dem allgemeinen Fahrzeugkennzeichen.
Möchten Sie in Umweltzonen einfahren, brauchen Sie weiterhin eine Umweltplakette.
Beachten Sie, dass es verschiedene Arten von Kennzeichen für unterschiedliche Zwecke gibt. Davon sind die Folgenden nicht mit dem E-Kennzeichen kombinierbar:
Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.
Ein Fahrzeug kann online zugelassen werden.
Voraussetzung: Personalausweis mit freigeschalteter eID Funktion oder einen entsprechenden Aufenthaltstitel.
Servicezentrum Auto und Verkehr: Zulassungsstelle
die Zulassungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ihre Niederlassung haben
Zulassungsbehörde ist,
Ihr Fahrzeug verfügt über einen alternativen Antrieb beziehungsweise eine alternative Energiequelle.
Sie führen ein Fahrzeug der Fahrzeugklasse M1, N1, N2 bis zu einem Gesamtgewicht bis max. 4250 kg oder ein Fahrzeug der Fahrzeugklasse L3e, L4e, L5e, L7e.
Im Falle eines von außen aufladbaren Hybridelektrofahrzeuges erhalten Sie ein Elektrokennzeichen nur, wenn sich aus der Übereinstimmungsbescheinigung ergibt, dass das Fahrzeug
Das E-Kennzeichen beantragen Sie persönlich bei Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde.
Für die Antragstellung bei der Zulassungsstelle Karlsruhe haben Sie folgende Möglichkeiten:
keine
Zulassung inklusive Stempelung der Kennzeichen: EUR 27,50
in der Regel: keine
Keine.
Keiner.
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 28. Januar 2025 freigegeben.