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Bürgerservice Karlsruhe

Personalausweis oder Reisepass - Künstlername eintragen lassen

Unter einem Künstlernamen ist ein von einem bürgerlichen Namen mit hinreichender individueller Unterscheidungskraft abweichender Name zu verstehen, der in bestimmten Lebensbereichen in Zusammenhang mit einer künstlerischen oder freischaffenden Tätigkeit geführt wird und dadurch Verkehrsgeltung erlangt hat, so dass er anstelle des Namens die Identität und die Individualität der Person ausdrückt.

Künstlernamen sind im Reisepass einzutragen, wenn die antragstellende Person unter dem von ihrem angegebenen Künstlernamen bekannt ist. Die antragstellende Person hat hierfür die notwendigen Nachweise zu erbringen.

Der Künstlername muss in der Öffentlichkeit eine entsprechende "Verkehrsgeltung" erlangt haben, mithin in der öffentlichen Wahrnehmung den bürgerlichen Namen zumindest in Teilbereichen überlagern. Grundsätzlich bezieht sich die öffentliche Wahrnehmung auf einen überregionalen Bekanntheitsgrad und der Möglichkeit einer Teilhabe breiter Bevölkerungsschichten.

Wohnsitz im Stadtgebiet Karlsruhe.

Der Künstlername muss in der Öffentlichkeit eine entsprechende "Verkehrsgeltung" erlangt haben und den bürgerlichen Namen zumindest in Teilbereichen überlagern.

Grundsätzlich bezieht sich die öffentliche Wahrnehmung auf einen überregionalen Bekanntheitsgrad und der Möglichkeit einer Teilhabe breiter Bevölkerungsschichten.

Der formlose Antrag kann schriftlich eingereicht werden.

Per Post an:

Stadt Karlsruhe
Ordnungs- und Bürgeramt
Bürgerangelegenheiten
Sachgebiet Recht
Kaiserallee 8
76133 Karlsruhe

oder per Briefkasteneinwurf
oder per Mail an: buergerdienste@oa.karlsruhe.de

Die formlose Antragstellung bedarf keiner persönlichen Vorsprache.

Nach Erhalt der Genehmigung kann ein neuer Personalausweis oder Reisepass beantragt werden. Hierfür ist eine persönliche Vorsprache notwendig:
Personalausweis beantragen
Reisepass beantragen

Keine.

  • Formloser Antrag
  • Nachweis, dass Sie unter dem Künstlernamen in einem Berufsverband oder einer Agentur geführt werden
  • Nachweis über eine Anzahl gedruckter Plakate
  • Nachweis über durchgeführte Veranstaltungen
  • Nachweis über Ausstellungen
  • Nachweis über Anzahl von Besuchern
  • Nachweis über geführte Interviews
  • Nachweis über erfolgte Präsentationen
  • Nachweis über redaktionelle Beiträge in Online- oder Printmedien
  • Nachweis über Veröffentlichungen
  • Oder ein ähnlicher Nachweis, der das künstlerische Wirken und die Bekanntheit zum Ausdruck bringen

Für die Eintragung eines Künstlernamens in das Melderegister und das Ausweisregister entstehen keine Kosten.

Für die Ablehnung eines Antrages auf Eintragung eines Ordens- oder Künstlernamens in das Melderegister und das Ausweisregister entstehen Kosten entsprechend der aktuell gültigen Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Karlsruhe.

Keine.

Keiner.

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 03.11.2023 freigegeben.

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