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Bürgerservice Karlsruhe

Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte beantragen

Wissenschaftler oder Wissenschaftlerinnen, Lehrkräfte oder wissenschaftliches Personal können gegebenenfalls im Anschluss an das Visum eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis / Daueraufenthalt-EU

Ausländerbehörde

  • Sie erfüllen die Pass- und Visumpflicht.
    Für die Passpflicht reicht es, wenn Sie einen Ausweisersatz besitzen.
  • Ihr Lebensunterhalt ist gesichert, ohne dass Sie öffentliche Mittel in Anspruch nehmen.
    Der Lebensunterhalt gilt als gesichert, wenn Sie
    • Einkünfte in Höhe des einfachen Sozialhilferegelsatzes zuzüglich
    • Kosten für Unterkunft und Heizung sowie
    • etwaige Krankenversicherungsbeiträge erzielen.
  • Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
  • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
  • Sie gehören zu folgenden Personengruppen:
    • Wissenschaftler oder Wissenschaftlerinnen mit besonderen Fachkenntnissen und mehrjähriger Berufserfahrung
    • Lehrkräfte oder wissenschaftliches Personal in herausgehobener Funktion und mehrjähriger Berufserfahrung
  • Ihre Integration in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland ist gesichert.

Vor der Einreise nach Deutschland müssen Sie in Ihrem Heimatland ein nationales Visum beantragen.

Nach der Einreise müssen Sie die Niederlassungserlaubnis schriftlich bei der Ausländerbehörde beantragen, bevor Ihr Visum abläuft.

Für die Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels bietet Ihnen die Ausländerbehörde folgende Möglichkeiten zur Antragstellung an:

Für die Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels bietet Ihnen die Ausländerbehörde folgende Möglichkeiten zur Antragstellung an:

  • Antragstellung per E-Mail
    Senden Sie uns bitte rechtzeitig vor Ablauf den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag sowie die erforderlichen Unterlagen zu - als eine PDF-Datei per E-Mail an abh@oa.karlsruhe.de
  • Antragstellung per Post oder durch Einwurf in den Briefkasten
    Gerne können Sie die Unterlagen auch per Post einreichen oder in den Briefkasten einwerfen - Anschrift: Ausländerbehörde, Kaiserallee 8, 76133 Karlsruhe.

    Unsere Entscheidung erhalten Sie per E-Mail oder per Post. Nach Erhalt dieses Schreibens können Sie selbst einen Termin zur Abgabe der biometrischen Daten (Fingerabdrücke und Foto) vereinbaren. Bei diesem Termin bestellen wir Ihren neuen elektronischen Aufenthaltstitel.

Unseren Antrag zum Ausfüllen sowie allgemeine Informationen finden Sie bei Ihrer gesuchten Leistung unter dem Reiter „Formulare“.

Beachten Sie, dass Ihnen im Gebäude der Ausländerbehörde der Fotoautomat nicht mehr zur Verfügung steht.

Keine.

Nachweis

  • der Erfüllung der Pass- und Visumpflicht
  • des gesicherten Lebensunterhalts und dass Ihre Integration in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland gesichert ist (in der Regel durch Vorlage des Arbeitsplatzangebotes)
  • der beruflichen oder wissenschaftlichen Qualifikation

EUR 147,00

voraussichtlich vier bis sechs Wochen / kann einzelfallabhängig auch länger andauern

Sie erhalten die Niederlassungserlaubnis in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen.

Angehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) haben aufgrund ihres Freizügigkeitsrechts Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Sie können im Rahmen ihres Niederlassungsrechts eine selbständige Tätigkeit in Deutschland ausüben. Dasselbe gilt für sonstige Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie Staatsangehörige der Schweiz.

Erfüllen Sie die wissenschaftlichen oder beruflichen Voraussetzungen nicht, können Sie nach der Einreise möglicherweise folgende Aufenthaltstitel erhalten:

Die Auswahl des Aufenthaltstitels müssen Sie bereits im Visumverfahren klären.

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

  • § 5 Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen
  • § 18c Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte

Aufenthaltsverordnung (AufenthV)

  • § 44 Gebühren für die Niederlassungserlaubnis

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 24. Februar 2024 freigegeben.

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