Mit der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU dürfen sich ausländische Staatsangehörige innerhalb der Europäischen Union (EU) freier bewegen. Sie ist der Niederlassungserlaubnis in vielen Punkten gleichgestellt und ein unbefristeter Aufenthaltstitel.
Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis / Daueraufenthalt-EU
Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden.
Ausländerbehörde ist
Hinweis: Zur Mindestaufenthaltszeit von fünf Jahren zählen auch:
Folgende Personen können keine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU erhalten:
Hinweis: Wenn Sie keine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU erhalten können, gilt das auch für Ihre nach Deutschland nachgezogenen Familienangehörigen.
Für die Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels bietet Ihnen die Ausländerbehörde folgende Möglichkeiten zur Antragstellung an:
Unseren Antrag zum Ausfüllen sowie allgemeine Informationen finden Sie bei Ihrer gesuchten Leistung unter dem Reiter „Formulare“.
Beachten Sie, dass Ihnen im Gebäude der Ausländerbehörde der Fotoautomat nicht mehr zur Verfügung steht.
Sie erhalten den Aufenthaltstitel in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter "Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen".
Keine.
EUR 109,00
voraussichtlich vier bis sechs Wochen
Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU erlischt gemäß § 51 Abs. 9 Satz 1 AufenthG in folgenden Fällen:
Keiner.
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 03.05.2023 freigegeben.