Menü

Bürgerservice Karlsruhe

Daueraufenthalt-EU - Erlaubnis beantragen

Mit der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU dürfen sich ausländische Staatsangehörige innerhalb der Europäischen Union (EU) freier bewegen. Sie ist der Niederlassungserlaubnis in vielen Punkten gleichgestellt und ein unbefristeter Aufenthaltstitel.

Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.

Online-Anträge der Ausländerbehörde Stadt Karlsruhe

einklappen

Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.

Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis / Daueraufenthalt-EU (Papierformular) (PDF)

einklappen

Ausländerbehörde

einklappen
  • Ihre Identität ist geklärt und Sie erfüllen die Pass- und Visumpflicht.
    Für die Passpflicht reicht es, wenn Sie einen Ausweisersatz besitzen.
  • Sie leben seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung mit einem Aufenthaltstitel in Deutschland.
  • Ihr Lebensunterhalt sowie der Ihrer Angehörigen ist durch feste und regelmäßige Einkünfte gesichert.
    Hierzu gehört, dass Sie
    • zu der Erwerbstätigkeit berechtigt sind und
    • Ihre steuerlichen Pflichten erfüllen (Bescheinigung Ihres Finanzamtes).
  • Sie sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert oder haben einen unbefristeten oder sich automatisch verlängernden Krankenversicherungsschutz.
  • Sie haben Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder in eine andere Versorgungseinrichtung mit vergleichbaren Leistungen eingezahlt.
  • Sie verfügen über ausreichende Deutschkenntnisse sowie über Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung.
  • Sie haben ausreichend Wohnraum für sich und Ihre Familie.
  • Es liegen kein Ausweisungsinteresse oder sonstige Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung vor, die der Erteilung der Daueraufenthaltserlaubnis-EU entgegenstehen.

Hinweis: Zur Mindestaufenthaltszeit von fünf Jahren zählen auch:

  • Zeiten, in denen Sie einen anderen Aufenthaltstitel hatten, sich aber aus beruflichen Gründen im Ausland aufhielten
    Dieser Zeitraum darf sechs Monate nicht überschreiten. Sind Sie für längere Zeit im Ausland, kann Ihnen die Ausländerbehörde möglicherweise eine Ausnahmegenehmigung erteilen. Sie dürfen jedoch innerhalb der Mindestaufenthaltszeit von fünf Jahren nicht länger als zehn Monate aus beruflichen Gründen im Ausland verbringen.
  • bis zu vier Jahre in folgenden Fällen:
    Sie hatten bereits eine Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU. Diese ist nur ungültig geworden, weil Sie
    • aus der EU ausgereist sind oder
    • in einem anderen EU-Mitgliedstaat die Rechtsstellung eines oder einer langfristig Aufenthaltsberechtigten erhalten haben.
  • Zeiten, in denen Sie in Deutschland studiert oder eine Berufsausbildung absolviert haben
    Diese können Sie zur Hälfte anrechnen lassen.

Folgende Personen können keine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU erhalten:

  • Personen, die schon in einem anderen EU-Mitgliedstaat eine vergleichbare Erlaubnis erhalten haben
  • Flüchtlinge, Personen mit Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen und ausländische Staatsangehörige, die nur einen Antrag auf Flüchtlingsanerkennung oder Gewährung subsidiären Schutzes gestellt haben
  • Personen, die sich zu Ausbildungszwecken oder für sonstige nur vorübergehende Zwecke in Deutschland aufhalten
  • Diplomaten und andere Personen, die vor allem nach den Wiener Übereinkommen über diplomatische und konsularische Beziehungen eine besondere Rechtsstellung genießen

Hinweis: Wenn Sie keine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU erhalten können, gilt das auch für Ihre nach Deutschland nachgezogenen Familienangehörigen.

einklappen

Wenn Sie bei der Ausländerbehörde der Stadt Karlsruhe einen Antrag stellen möchten, haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Antrag online stellen
    Sie rufen den Onlinedienst auf. Sie geben alle erforderlichen Daten online ein und laden alle erforderlichen Unterlagen hoch. Danach senden Sie Ihren Antrag online ab.
  • Antrag schriftlich stellen
    Sie füllen das Antragsformular aus und unterschreiben dieses. Die erforderlichen Unterlagen und das Antragsformular können Sie per Post einreichen oder in den Briefkasten einwerfen. Unsere Anschrift: Ausländerbehörde, Kaiserallee 8, 76133 Karlsruhe. Gegebenenfalls ist hier eine längere Bearbeitung notwendig.

Nach Prüfung Ihrer Unterlagen durch die Ausländerbehörde erhalten Sie unsere Entscheidung per E-Mail oder per Post. Nach Erhalt dieses Schreibens können Sie selbst einen Termin zur Abgabe der biometrischen Daten (Fingerabdrücke und Foto) vereinbaren. Bei diesem Termin bestellen wir Ihren neuen elektronischen Aufenthaltstitel.

Sie erhalten den Aufenthaltstitel in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter "Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen".

einklappen

Keine.

einklappen
  • Nachweis der Erfüllung der Pass- und Visumpflicht
  • Nachweis, dass Sie seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung mit einem Aufenthaltstitel in Deutschland leben
  • Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts
  • Nachweis über den Krankenversicherungsschutz
  • Nachweis über bezahlte Rentenversicherungsbeiträge oder Zahlungen an eine vergleichbare Versorgungseinrichtung
  • Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse sowie Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung
  • Nachweis über ausreichenden Wohnraum für sich und Ihre Familie
einklappen

EUR 109,00

einklappen

voraussichtlich vier bis sechs Wochen

einklappen

Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU erlischt gemäß § 51 Abs. 9 Satz 1 AufenthG in folgenden Fällen:

  • Die Erteilung wird wegen Täuschung, Drohung oder Bestechung zurückgenommen.
  • Sie werden ausgewiesen oder Ihnen wird eine Abschiebungsanordnung nach § 85a AufenthG bekannt gegeben.
  • Sie halten sich für einen Zeitraum von zwölf aufeinander folgenden Monaten außerhalb des Gebietes auf, in dem die Rechtsstellung einer langfristig aufenthaltsberechtigten Person erworben werden kann;
    der Zeitraum beträgt 24 aufeinanderfolgende Monate bei
    • einem Ausländer oder einer Ausländerin, der oder die zuvor im Besitz einer Blauen Karte EU war, und
    • seinen oder ihren Familienangehörigen, die im Besitz bestimmter Aufenthaltserlaubnisse waren.
  • Sie halten sich für einen Zeitraum von sechs Jahren außerhalb des Bundesgebietes auf oder
  • Sie erwerben die Rechtsstellung einer langfristig aufenthaltsberechtigten Person in einem anderen EU-Mitgliedstaat.
einklappen

Keiner.

einklappen
einklappen

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 08. November 2024 freigegeben.

einklappen
nach oben