Staatsangehörige aus Staaten außerhalb der EU oder des EWR, die in Deutschland studieren möchten, benötigen in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis:
Die Aufenthaltserlaubnis ist befristet und gilt nur für diesen Aufenthaltszweck. Ändert sich der Aufenthaltszweck, müssen Sie die Ausländerbehörde sofort informieren.
Rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeitsdauer müssen Sie die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Gültigkeitsdauer und Auflagen der Aufenthaltserlaubnis hängen vom Zweck des Aufenthaltes ab:
Wichtige Hinweise zum biometrischen Lichtbild / Neuerungen ab 01. Mai 2025
Das verabschiedete Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen sieht vor, dass das Scannen von Passbildern bei der Beantragung von Identitätsdokumenten abgeschafft wird. Ab Mai 2025 können ausschließlich digital vorliegende biometrische Lichtbilder für die Erstellung eines Aufenthaltstitels oder Reiseausweises verwendet werden. Eine Verwendung von Lichtbildern in Papierform ist somit nicht mehr zulässig.
In Ausnahmefällen kann zunächst bis 31.07.2025 weiterhin ein Foto in Papierform akzeptiert werden. Dies ist der Fall, wenn ein Foto vor dem Stichtag 01. Mai 2025 erstellt wurde und kein QR-Code vorhanden ist. Hier ist jedoch auf die Aktualität des Lichtbildes zu achten.
Das erforderliche digitale biometrische Lichtbild kann entweder direkt in der Ausländerbehörde oder bei einer zertifizierten Fotografin / einem Fotografen erstellt werden.
Kosten: 6,00 Euro, wenn Sie das verwendete Lichtbild in der Behörde erstellen lassen.
Weitere Informationen: https://www.e-passfoto.de
Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.
Online-Anträge der Ausländerbehörde Stadt Karlsruhe
Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.
Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis (Papierformular) (PDF)
Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden.
Voraussetzungen für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken sind:
Vor der Einreise nach Deutschland müssen Sie möglicherweise in Ihrem Heimatland ein Visum beantragen.
Nach der Einreise müssen Sie den Aufenthaltstitel schriftlich bei der Ausländerbehörde beantragen, bevor Ihr Visum abläuft. Sind Sie ohne Visum eingereist, haben Sie 90 Tage Zeit.
Wenn Sie bei der Ausländerbehörde der Stadt Karlsruhe einen Antrag stellen möchten, haben Sie folgende Möglichkeiten:
Nach Prüfung Ihrer Unterlagen durch die Ausländerbehörde erhalten Sie unsere Entscheidung per E-Mail oder per Post. Nach Erhalt dieses Schreibens können Sie selbst einen Termin zur Abgabe der biometrischen Daten (Fingerabdrücke und Foto) vereinbaren. Bei diesem Termin bestellen wir Ihren neuen elektronischen Aufenthaltstitel.
Keine.
voraussichtlich vier bis sechs Wochen
Ein Verzeichnis der Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland bietet das Auswärtige Amt auf seinen Internetseiten.
Sie haben eine Aufenthaltserlaubnis zu anderen Zwecken (z.B. aus familiären Gründen) oder eine Niederlassungserlaubnis? In diesem Fall können Sie ohne zusätzliche Aufenthaltserlaubnis ein Studium in Deutschland aufnehmen.
Während des Studiums dürfen Sie
Nach erfolgreichem Studienabschluss verlängert die zuständige Stelle Ihre Aufenthaltserlaubnis unter bestimmten Voraussetzungen um bis zu 18 Monate . In dieser Zeit
Sie erhalten den Aufenthaltstitel in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter "Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen".
Mobilität im Rahmen des Studiums:
Sollten Sie in einem EU-Mitgliedstaat eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken besitzen und möchten Sie einen Teil Ihres Studiums in Deutschland absolvieren, benötigen Sie hierfür keine Aufenthaltserlaubnis, sofern Ihr Aufenthalt 360 Tage nicht übersteigt. Voraussetzung hierfür ist, dass die aufnehmende Ausbildungseinrichtung dies vor Einreise dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mitgeteilt hat und folgende Nachweise vorgelegt hat:
• Nachweis über den durch den anderen Mitgliedstaat ausgestellten Aufenthaltstitel zum Zweck des Studiums (durch Kopie)
• Nachweis, dass Sie einen Teil Ihres Studiums in Deutschland absolvieren möchten, da Sie an einem Unions- oder multilateralen Programm mit Mobilitätsmaßnahmen teilnehmen oder es eine Vereinbarung zwischen Ihnen und zwei oder mehr Hochschulen gibt
• Nachweis der Zulassung
• Kopie eines anerkannten und gültigen Reisepasses
• Nachweis der Sicherung Ihres Lebensunterhaltes.
Studienbezogendes Praktikum:
Ausländer, die sich entweder noch im Ausland in einem Hochschulstudium befinden oder vor höchstens zwei Jahren ein Hochschulstudium abgeschlossen haben, haben die Möglichkeit, ein ihr Studium ergänzendes Praktikum im Bundesgebiet zu absolvieren. Dem Ausländer wird eine Aufenthaltserlaubnis für höchstens sechs Monate zum Zweck des Praktikums erteilt, wenn die Agentur für Arbeit diesem, falls erforderlich, zugestimmt hat. Weiterhin ist es erforderlich,
Keiner.
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 07. November 2024 freigegeben.