Staatsangehörige der Schweiz, die nach Deutschland ziehen, müssen ihren Aufenthalt bei der Ausländerbehörde anzeigen. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten sie zum Nachweis des Aufenthaltsrechts eine Aufenthaltserlaubnis.
Hinweis: Zeigen Sie Ihren Aufenthalt nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.
Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden.
Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis (Papierformular)
Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden.
die Ausländerbehörde, in deren Bezirk Ihr Hauptwohnsitz liegt.
Ausländerbehörde ist, je nach Wohnort, die Stadtverwaltung oder das Landratsamt.
Für die Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels bietet Ihnen die Ausländerbehörde folgende Möglichkeiten zur Antragstellung an:
Unseren Antrag zum Ausfüllen sowie allgemeine Informationen finden Sie bei Ihrer gesuchten Leistung unter dem Reiter „Formulare“.
Beachten Sie, dass Ihnen im Gebäude der Ausländerbehörde der Fotoautomat nicht mehr zur Verfügung steht.
Sie müssen Ihren Aufenthalt innerhalb von drei Monaten nach Ihrer Einreise nach Deutschland anzeigen. Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:
Die Ausländerbehörde prüft, ob Sie die Voraussetzungen für das Freizügigkeitsrecht erfüllen. Nach positiver Prüfung erhalten Sie eine Aufenthaltserlaubnis.
Sie können wählen, ob Sie den Aufenthaltstitel in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen oder in der bisherigen Form auf einem Formular erhalten wollen.
Keine.
vier bis sechs Wochen
Nähere Informationen zum Aufenthaltstitel in Form einer Scheckkarte erhalten Sie unter "Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen".
Keine.
Widerspruch und ggf. Klage vor dem Verwaltungsgericht
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 03.05.2023 freigegeben.