Niederlassungserlaubnis beantragen
Sie haben eine befristete Aufenthaltserlaubnis?
Nach Ablauf einer bestimmten Zeit können Sie eine zeitlich und räumlich nicht beschränkte Niederlassungserlaubnis erhalten.
Mit der Niederlassungserlaubnis dürfen Sie eine Erwerbstätigkeit ausüben. Sie darf nur in ausdrücklichen Ausnahmefällen Nebenbestimmungen enthalten.
Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums oder der Berufsausbildung haben, können Sie in direktem Anschluss keine Niederlassungserlaubnis erhalten.
Die Zeiten, in denen Sie sich zum Studium oder zur Ausbildung im Bundesgebiet aufgehalten haben, rechnet Ihnen die zuständige Stelle aber zur Hälfte auf die erforderlichen Aufenthaltszeiten für eine Niederlassungserlaubnis an.
Onlineantrag
Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.
Online-Anträge der Ausländerbehörde Stadt Karlsruhe
Hinweis: Mehrfache Einreichungen auf verschiedenen Kanälen wie Online-Antrag, E-Mail, Post sind nicht nötig. Diese führen zu Verzögerungen in der Bearbeitung.
Formulare und weitere Angebote
Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.
Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis / Daueraufenthalt-EU (Papierformular) (PDF)
Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden.
Zuständige Stelle
die Ausländerbehörde, in dessen Bezirk Ihr Hauptwohnsitz liegt
Ausländerbehörde ist:
- wenn Sie in einem Stadtkreis oder in einer Großen Kreisstadt wohnen: die Stadtverwaltung
- wenn Sie in einer kreisangehörigen Stadt oder Gemeinde wohnen: das Landratsamt
Hinweise
Keine.
Voraussetzungen
- Ihre Identität ist geklärt und Sie erfüllen die Passpflicht.
Für die Passpflicht reicht es, wenn Sie einen Ausweisersatz besitzen. - Ihr Lebensunterhalt ist gesichert, ohne dass Sie öffentliche Mittel in Anspruch nehmen.
Der Lebensunterhalt gilt als gesichert, wenn Sie- Einkünfte in Höhe des einfachen Sozialhilferegelsatzes zuzüglich
- Kosten für Unterkunft und Heizung sowie
- etwaiger Krankenversicherungsbeiträge erzielen.
- Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, beispielsweise eine begangene Straftat, stehen der Erteilung nicht entgegen.
- Sie haben seit fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis.
Je nach Zweck des Aufenthalts, für den Sie die Aufenthaltserlaubnis erhalten haben, können auch kürzere Fristen gelten. - Sie haben fünf Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder in eine andere Versorgungseinrichtung mit vergleichbaren Leistungen gezahlt.
- Sie dürfen eine Erwerbstätigkeit ausüben und besitzen dafür alle erforderlichen Erlaubnisse.
- Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse (B1) sowie Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung.
- Sie haben ausreichend großen Wohnraum für sich und Ihre Familie.
Verfahrensablauf
Sie müssen die Niederlassungserlaubnis schriftlich bei der Ausländerbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen.
Wenn Sie bei der Ausländerbehörde der Stadt Karlsruhe einen Antrag stellen möchten, haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Antrag online stellen
Sie rufen den Onlinedienst auf. Sie geben alle erforderlichen Daten online ein und laden alle erforderlichen Unterlagen hoch. Danach senden Sie Ihren Antrag online ab. - Antrag schriftlich stellen
Sie füllen das Antragsformular aus und unterschreiben dieses. Die erforderlichen Unterlagen und das Antragsformular können Sie per Post einreichen oder in den Briefkasten einwerfen. Unsere Anschrift: Ausländerbehörde, Kaiserallee 8, 76133 Karlsruhe. Gegebenenfalls ist hier eine längere Bearbeitung notwendig.
Nach Prüfung Ihrer Unterlagen durch die Ausländerbehörde erhalten Sie unsere Entscheidung per E-Mail oder per Post. Nach Erhalt dieses Schreibens können Sie selbst einen Termin zur Abgabe der biometrischen Daten (Fingerabdrücke und Foto) vereinbaren. Bei diesem Termin bestellen wir Ihren neuen elektronischen Aufenthaltstitel.
Sie erhalten die Niederlassungserlaubnis in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen (elektronischer Aufenthaltstitel - eAT).
Fristen
Keine.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Erfüllung der Pass- und Visumpflicht
- Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts
- Nachweis, dass kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vorliegt
- Nachweis, dass Sie die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nicht gefährden oder beeinträchtigen
- Nachweis über Vorstrafen
- Nachweis, dass Sie seit fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzen
- Nachweis über bezahlte Rentenversicherungsbeiträge oder Zahlungen an eine vergleichbare Versorgungseinrichtung
- Nachweis, dass Sie eine Erwerbstätigkeit ausüben dürfen und die dafür erforderlichen Erlaubnisse besitzen
- Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse sowie Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung
- Nachweis über ausreichenden Wohnraum für sich und Ihre Familie
Kosten
- EUR 113,00
- Niederlassungserlaubnis für Selbständige: EUR 124,00
- Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte: EUR 147,00
Hinweis: Für Minderjährige gelten Sonderregelungen.
Bearbeitungsdauer
voraussichtlich vier bis sechs Wochen / kann Einzelfallabhängig auch länger andauern
Vertiefende Informationen
- Weitere Informationen dazu erhalten Sie auch unter "Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen".
- In einigen Fällen gelten andere Voraussetzungen und Aufenthaltsfristen:
- Hochqualifizierte
- Fachkräfte (abgeschlossene inländische Berufsausbildung oder Studium)
- Inhaberinnen und Inhaber einer Blauen Karte EU
- ehemalige Deutsche
- Selbstständige
- Familienangehörige von Deutschen (Ehemann oder Ehefrau, minderjährige ledige Kinder)
- Asylberechtigte und Konventionsflüchtlinge
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 28. März 2025 freigegeben.