Ihnen wurden eines oder beide Kennzeichen Ihres Fahrzeuges gestohlen?
Sie haben die Kennzeichen (oder Stempelplaketten) verloren?
Ist das Fahrzeug im Stadtgebiet Karlsruhe zugelassen?
Dann müssen Sie den Diebstahl oder Verlust von Autokennzeichen melden und ein neues Kennzeichen beantragen. Das alte Kennzeichen wird daraufhin gesperrt. So kann man Sie nicht dafür verantwortlich machen, wenn eine andere Person mit Ihren alten Kennzeichenschildern Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten begeht.
Achtung: Ohne Kennzeichenschilder dürfen Sie mit Ihrem Fahrzeug nicht am öffentlichen Verkehr teilnehmen.
Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.
Verlusterklärung (Zulassungsstelle) (PDF)
Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden.
Versicherung an Eides Statt (Zulassungsstelle) (PDF)
Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden.
Zulassungsstelle: Infoblatt Datenschutzerklärung (PDF)
Information der Zulassungsstelle zur Datenerhebung nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung (EU DSGVO)
Servicezentrum Auto und Verkehr: Zulassungsstelle
Das Kennzeichen Ihres Autos ist gestohlen worden oder verloren gegangen.
Geben Sie in der Ortswahl Ihren Hauptwohnsitz, den Betriebssitz oder Ort der Niederlassung ein.
Was müssen Sie tun?
Für die Diebstahls- oder Verlustmeldung bei der Zulassungsstelle Karlsruhe haben Sie die folgende Möglichkeit:
Die Zulassungsbehörde teilt Ihrem Fahrzeug ein neues Kennzeichen zu und bringt dort die Plaketten (Hauptuntersuchung und Stempelplakette) an.
Hinweis: Wenn Sie das Kennzeichen nach einem Umzug aus einem anderen Verwaltungsbezirk mitgenommen haben, fällt die Kennzeichenkombination an die ursprüngliche Zulassungsbehörde zurück und Sie erhalten das Unterscheidungszeichen Ihres aktuell zuständigen Verwaltungsbezirks.
Wollen Sie in Umweltzonen fahren, sollten Sie auch eine Feinstaubplakette für das neue Kennzeichen beantragen.
Tipp: Kennzeichenschilder erhalten Sie bei privaten Anbietern, die meistens in der Nähe der Zulassungsbehörden angesiedelt sind.
Sie können sich auch ein neues Wunschkennzeichen ausstellen lassen. Ihr altes Kennzeichen bleibt für eine bestimmte Frist gesperrt, um Missbrauch zu verhindern.
schnellst möglich
*Bitte beachten Sie: Sollte auf Ihrem Ausweisdokument nicht Ihre Unterschrift angebracht sein, muss zusätzlich ein anderes amtliches Dokument (Führerschein oder Reisepass) zum Abgleich Ihrer Unterschrift beigefügt werden.
Sowohl bei Plakettenverlust als auch bei Kennzeichenverlust müssen die Kennzeichen zur Fahndung ausgeschrieben und gesperrt werden. Daher müssen wir Ihnen eine neue Kombination zuteilen. Wenn Sie diesbezüglich eine Wunschkombination haben, reservieren Sie dies bitte vorab und reichen Sie
ebenfalls mit ein.
Gebühren nach Verwaltungsaufwand: ab EUR 26,80
Für Kennzeichenschilder fallen zusätzliche Kosten an.
Keine.
Keiner.
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 18.07.2023 freigegeben.