Grüne Kennzeichen sind Kennzeichen mit grüner Beschriftung auf weißem Untergrund.
Sie sind für bestimmte, von der Kraftfahrzeugsteuer befreite Fahrzeuge vorgesehen.
Das sind zum Beispiel:
Servicezentrum Auto und Verkehr: Zulassungsstelle
die Zulassungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ihre Niederlassung haben
Zulassungsbehörde ist,
Hinweis: Das zuständige Hauptzollamt überprüft die Anspruchsvoraussetzungen für eine Steuerbefreiung. Die notwendigen Unterlagen werden gegebenenfalls vom Hauptzollamt direkt bei Ihnen angefordert.
Informationen zur Steuerbefreiung für Fahrzeuge, die zu land- und forstwirtschaftlichen Zwecken genutzt werden, finden Sie auch auf den Internetseiten der Bundeszollverwaltung.
Ihr Fahrzeug ist von der Kraftfahrzeugsteuer befreit.
Geben Sie in der Ortswahl Ihren Hauptwohnsitz, den Betriebssitz oder Ort der Niederlassung ein.
Für die Antragstellung bei der Zulassungsstelle Karlsruhe haben Sie folgende Möglichkeit:
Hinweise:
Sie oder Ihre Vertretung müssen das grüne Kennzeichen zusammen mit einem Antrag auf Steuerbefreiung bei der Zulassungsbehörde beantragen. Das zuständige Hauptzollamt überprüft, ob die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Ihrem Fahrzeug wird vorab ein grünes Kennzeichen zugeteilt. Auch für Fahrzeuge und Anhänger, die schon verkehrsrechtlich zugelassen wurden, kann eine Steuerbefreiung beantragt werden. In diesem Fall können Sie den Antrag direkt beim zuständigen Hauptzollamt stellen oder bei jedem anderen Hauptzollamt bzw. bei einer Kontaktstelle einreichen. Von dort wird er an die zuständige Stelle weitergeleitet. Das grüne Kennzeichen wird dann im Nachgang ausgegeben.
Die Zulassungsbehörde kann verlangen, dass Sie Ihr Fahrzeug vorführen.
Die Zulassungsbehörde teilt Ihrem Fahrzeug ein Kennzeichen zu und bringt die Plaketten (Hauptuntersuchung und Stempelplakette) auf dem Kennzeichen an.
Tipp: Wenn Sie Kennzeichenschilder benötigen, können Sie sich an private Anbieter wenden. Diese finden Sie meistens in der Nähe der Zulassungsbehörde.
Keine.
Hinweis: Die Versicherungsbestätigung über die Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten Sie bei der Versicherung Ihrer Wahl. Meist können Sie diese telefonisch anfordern. Die Zulassungsbehörde informiert automatisch Ihre Versicherung.
nach Verwaltungsaufwand: ab EUR 26,80
Hinweis: Kosten für die Kennzeichenschilder fallen zusätzlich an.
Keiner.
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 31.08.2023 freigegeben.