Menü

Bürgerservice Karlsruhe

E-Kennzeichen beantragen

Das E-Kennzeichen können Sie für Fahrzeuge beantragen, die über einen alternativen Antrieb verfügen.

Dazu gehören:

  • Reine Batterieelektrofahrzeuge,
  • Fahrzeuge, die über ein Ladekabel von außen aufgeladen werden, beispielsweise Plug-In-Hybridfahrzeuge, und
  • mit Wasserstoff betriebene Fahrzeuge, beispielsweis Brennstoffzellenautos.

Sie erkennen ein E-Kennzeichen an dem Buchstaben "E" hinter dem allgemeinen Fahrzeugkennzeichen. Möchten Sie in Umweltzonen einfahren, brauchen Sie weiterhin eine Umweltplakette.

Vorteile für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen im Straßenverkehr sind zum Beispiel:

  • kostenfreies Parken,
  • Nutzung besonders ausgewiesener Parkplätze,
  • Benutzung der Busspur.

Diese Vorteile unterscheiden sich zwischen den Kommunen. Bitte fragen Sie bei Ihrer örtlichen Verkehrsbehörde nach, was für Ihren Wohnort zutrifft. Bitte beachten Sie, dass es verschiedene Arten von Kennzeichen für unterschiedliche Zwecke gibt. Davon sind die Folgenden nicht mit dem E-Kennzeichen kombinierbar:

  • Kurzzeitkennzeichen,
  • Ausfuhrkennzeichen und
  • rote Kennzeichen (sogenannte Händlerkennzeichen).

Hinweis: Sie können bis zu EUR 2.000 beim erstmaligen Erwerb und Zulassung eines Elektrofahrzeugs einsparen, wenn Sie einen Umweltbonus beantragen.

Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.

Online-Terminvereinbarung

einklappen

Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.

Online-Zulassung über i-Kfz

einklappen

Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.

Antrag auf Zulassung eines Kraftfahrzeugs (PDF)

SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer beim zuständigen Hauptzollamt

Zulassungsstelle: Infoblatt Datenschutz (PDF)

einklappen

Servicezentrum Auto und Verkehr: Zulassungsstelle

die Zulassungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ihre Niederlassung haben

Zulassungsbehörde ist,

  • für einen Stadtkreis: die Stadtverwaltung
  • für einen Landkreis: das Landratsamt
einklappen

Ihr Fahrzeug muss über einen alternativen Antrieb oder über eine alternative Energiequelle verfügen.

einklappen

Das E-Kennzeichen beantragen Sie persönlich bei Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde:

  • Vereinbaren Sie telefonisch oder sofern möglich online einen Termin bei Ihrer örtlichen Zulassungsbehörde.
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen sowie die Bezahlsumme von EUR 27,00 zu Ihrem Termin mit.
  • Ihre Unterlagen werden direkt vor Ort geprüft.
  • Wenn die Prüfung positiv ausfällt, erhalten Sie noch während des Termins Ihr persönliches E-Kennzeichen.
Ergänzung Stadt Karlsruhe

Für die Antragstellung haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Persönliche Vorsprache bei der Zulassungsstelle Karlsruhe
einklappen

keine

einklappen
  • Nachweis, dass es sich um ein Fahrzeug im Sinn des Elektromobilitätsgesetzes handelt, beispielsweise anhand der Zulassungsbescheinigung Teil I (auch genannt Fahrzeugschein), der Übereinstimmungsbescheinigung oder der Datenbestätigung (englische Abkürzung: COC)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • gegebenenfalls bisherige Kennzeichenschilder
  • bei Gebrauchtfahrzeugen: Hauptuntersuchungsbericht
  • elektronische Versicherungsbestätigung
Ergänzung Stadt Karlsruhe

Welche Unterlagen Sie für Ihr Anliegen benötigen und wichtige Hinweise finden Sie hier:
Checkliste zur Fahrzeugzulassung bei der Stadt Karlsruhe

einklappen

Zulassung inklusive Stempelung der Kennzeichen: EUR 27,00

Ergänzung Stadt Karlsruhe

Hinweis: Kosten für Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten.

einklappen

In der Regel keine

einklappen
einklappen

keine

einklappen

keiner

einklappen

Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

  • § 9a Kennzeichnung elektrisch betriebener Fahrzeuge

Elektromobilitätsgesetz (EmoG)

einklappen

11.04.2023 Bundesverkehrsministerium

Ergänzung durch Stadt Karlsruhe

einklappen
nach oben