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Bürgerservice Karlsruhe

Oldtimerkennzeichen beantragen

Oldtimer können Fahrzeuge sein, die vor 30 Jahren (oder früher) erstmals zugelassen wurden. Dabei kommt es auf den Tag der ersten Zulassung an. Solche Fahrzeuge, die weitestgehend dem Originalzustand entsprechend und gut erhalten sind, sind kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut.

Oldtimer sind nicht für den Alltagsverkehr gedacht.

  • Es gibt aber historische Fahrzeuge mit denen Sie uneingeschränkt am Straßenverkehr teilnehmen können. Diese Fahrzeuge führen im Kennzeichen an der letzten Stelle ein "H".
  • Daneben gibt es das rote Oldtimerkennzeichen. Dieses beginnt mit "07".
    Sie können es für mehrere Oldtimer und für folgende Zwecke verwenden:
    • An- und Abfahrten sowie Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimerfahrzeugen und der "Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" dienen
    • Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten mit Oldtimern
    • Fahrten zur Wartung und Reparatur des Oldtimers

Hinweis: Historische Fahrzeuge mit entsprechendem Kennzeichen sind steuerbegünstigt. Sie unterliegen einer pauschalen Kraftfahrzeugsteuer.

Wenn Sie in eine Umweltzone fahren wollen, beachten Sie bitte die Leistung "Ausnahmegenehmigung von den Fahrverboten in Umweltzonen".

Online-Terminvereinbarung Zulassungsstelle

Zulassungsstelle: Antrag auf Zulassung eines Kraftfahrzeugs (PDF-Formular)

Zulassungsstelle: Infoblatt Datenschutzerklärung (PDF)

Zulassungsstelle: SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer beim zuständigen Hauptzollamt

Servicezentrum Auto und Verkehr: Zulassungsstelle

Voraussetzungen für die Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens sind vor allem:

  • erste Zulassung vor mindestens 30 Jahren
  • guter, weitgehend originaler Erhaltungszustand des Fahrzeugs
  • qualifiziertes Gutachten, das die Eigenschaften als Oldtimer nachweist

Hinweis: Ausführliche Informationen erhalten Sie im "TÜV-Anforderungskatalog für die Begutachtung von Oldtimern".

Zusätzliche Voraussetzungen sind:

  • Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben.
    Bei Zahlungsrückständen über 30 Euro darf die Zulassungsbehörde Ihr Fahrzeug nicht zulassen, bis Sie diese beglichen haben. Bei weniger als 30 Euro kann die Zulassungsbehörde entscheiden, ob sie das Fahrzeug trotzdem zulässt oder nicht.
  • Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden von fünf Euro oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.
  • Soll Sie jemand bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges vertreten, müssen Sie dieser Person eine schriftliche Vollmacht erteilen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde die bevollmächtigte Person über rückständige Gebühren und Auslagen informieren darf. Ihre Vertretung muss die Vollmacht vorlegen und sich ausweisen.

Geben Sie in der Ortswahl Ihren Hauptwohnsitz, den Betriebssitz oder Ort der Niederlassung ein.

Sie oder Ihre Vertretung müssen die Zulassung Ihres Fahrzeuges als Oldtimer bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen. Das Gleiche gilt für eine Ummeldung, Abmeldung und Wiederzulassung.

Für die Antragstellung bei der Zulassungsstelle Karlsruhe haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Persönliche Vorsprache nach vorheriger Terminvereinbarung
    Einen Termin buchen Sie entweder online auf karlsruhe.de/terminvereinbarung
    oder telefonisch über die Behördennummer 115.

  • Digital per iKFZ - Internetbasierte Fahrzeugzulassung
    • Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
    • Nach Abschluss der Zulassung werden Ihnen alle Unterlagen per Post zugestellt.
    • Ob Ihre gewünschte Leistung den Voraussetzungen von i-Kfz entspricht,
      erfahren Sie unter BMDV - Online-Fahrzeugzulassung
    • Zur Antragstellung i-Kfz geht es hier: Online-Zulassung über i-Kfz

Hinweise:
Die Zulassungsbehörde kann verlangen, dass Sie das Fahrzeug vorführen.

Die Zulassungsbehörde teilt Ihrem Fahrzeug ein Kennzeichen zu und bringt dort die Plaketten (Hauptuntersuchung und Stempelplakette) an.

Tipp: Kennzeichenschilder erhalten Sie bei privaten Anbietern, die Sie meistens in der Nähe der Zulassungsbehörden finden.

Keine.

Identitätsnachweis

  • für natürliche Personen:
    Personalausweis oder Reisepass (bei Ausländern zusätzlich: Aufenthaltstitel)
    Gewerbeanmeldung, wenn auf eine Einzelfirma zugelassen werden soll
  • für juristische Personen:
    bei Firmen: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
    bei Vereinen: Vereinsregisterauszug
    bei Behörden, Kirchen, Freiberuflern usw.: Briefkopf mit Absenderangabe und gleichzeitige Vollmachtserteilung, ggf. Partnerschaftsregister-Auszug

Fahrzeugunterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • ZulassungsbescheinigungTeil II (Fahrzeugbrief) oder Betriebserlaubnis bei
  • zulassungsfreien aber kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (HU) durch den letzten HU-Prüfbericht im Original
  • Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer)
  • Gutachtenblatt nach § 23 StVZO
  • gegebenenfalls die bisherigen Kennzeichenschilder

Für 07-er Oldtimer Kennzeichen zusätzlich:

  • Kopie des Miet- oder Pachvertrages, wenn eine Garage vorhanden ist
  • Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer) für rote Kennzeichen
  • Behördliches Führungszeugnis (kann direkt beim Händlerschalter beantragt werden)
  • Verkehrszentralregisterauszug aus Flensburg
    Eine elektronische Anfrage kann vor Ort beantragt werden.
    Hat der Halter bereits Punkte bzw. Einträge im Verkehrzentralregister, muss die Antragstellung schriftlich beim Kraftfahrt-Bundesamt erfolgen. Ein entsprechendes Formular erhält man bei der Zulassungsstelle.

Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

Das Hauptzollamt Karlsruhe ist für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer zuständig.

Ohne Erteilung einer Einzugsermächtigung darf die Kfz-Zulassungsbehörde das Fahrzeug nicht zulassen.

Sollte der Halter nicht der Steuerpflichtige sein, muss die Einzugsermächtigung sowohl vom Steuerpflichtigen (Kontoinhaber) als auch vom Halter unterschrieben werden.

Vollmacht

Für den Fall, dass die Person, auf die das Fahrzeug zugelassen wird, nicht selbst erscheint, kann eine Vollmacht erteilt werden.
Bei Zulassungen für juristische Personen benötigt die zulassende Person in der Regel immer eine Vollmacht.
Die bevollmächtigte Person muss sich durch einen Personalausweis oder Pass ausweisen können.
Der Identitätsnachweis der vollmachtgebenden Person ist ebenfalls im Original oder in Kopie vorzulegen.

Historische Kennzeichen:
Zwischen 26,80 Euro und 42,70 Euro (+ 0,30 Euro je Klebesiegel) ohne die Kosten für Schilder
Rote Oldtimer-Kennzeichen:
Zwischen 26,80 Euro und 42,70 Euro (+ 0,30 Euro je Klebesiegel) ohne die Kosten für Schilder

Für die Besteuerung von Kraftfahrzeugen ist seit Februar 2014 die Zollverwaltung des Bundes zuständig. Weitere Informationen und Formulare zum Thema "Kraftfahrzeugsteuer" finden Sie auf den Internetseiten der Zollverwaltung.

Keiner.

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 13.03.2024 freigegeben.

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