Mit einer Auskunftssperre können Sie erreichen, dass Ihre Wohnortgemeinde nur noch in eng begrenzten Ausnahmefällen eine Melderegisterauskunft (zum Beispiel Name, Anschrift) zu Ihren Daten erteilt.
Wenn Sie sich durch eine Melderegisterauskunft bedroht oder in Gefahr sehen, können Sie zum Schutz Ihrer Person die Eintragung einer Auskunftssperre im Melderegister beantragen.
Das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular kann per Post geschickt werden an:
Stadt Karlsruhe, Ordnungs- und Bürgeramt
Bürgerangelegenheiten, Sachgebiet Recht
Kaiserallee 8, 76133 Karlsruhe
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Meldebehörde ist
Bei der Verlängerung einer bereits erfassten Auskunftssperre ist ein erneuter begründeter Antrag erforderlich.
Sie können glaubhaft darlegen, dass Ihnen durch die Erteilung einer Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann.
Um eine Auskunftssperre zu beantragen, müssen Sie das Antragsformular ausgefüllt und unterschrieben mit Beifügung einer Kopie Ihrer Ausweisdokumente der Meldebehörde postalisch zukommen lassen.
Hierbei ist es wichtig, dass Sie so konkret und genau wie möglich auf Ihre Gefahrensituation eingehen.
Je mehr konkrete Informationen die Meldebehörde von Ihnen erhält, umso leichter fällt die Entscheidung. Um eine Gefahrenabwägung vollziehen zu können, benötigt die Meldebehörde eine hinreichende Begründung unter Schilderung möglichst konkreter Tatsachen.
Achten Sie bitte bei der Antragstellung darauf, dass Sie alle Familienangehörigen, die den Schutz der Auskunftssperre ebenfalls benötigten, im Antrag nennen.
Das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular senden Sie per Post an:
Stadt Karlsruhe
Ordnungs- und Bürgeramt
Bürgerangelegenheiten
Sachgebiet Recht
Kaiserallee 8
76133 Karlsruhe
Eine persönliche Vorsprache ist nicht notwendig.
Eine Auskunftssperre wird für zwei Jahre befristet im Melderegister erfasst.
Für die Eintragung einer Auskunftssperre im Melderegister entstehen keine Kosten.
Für die Ablehnung eines Antrages auf Eintragung einer Auskunftssperre im Melderegister entstehen Kosten entsprechend der aktuell gültigen Verwaltungsgebührensatzung.
Nach überwiegender Aufassung hat der Betroffene im Falle der Verweigerung einer Auskunftssperre Verpflichtungsklage zu erheben.
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 16.02.2024 freigegeben.