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Bürgerservice Karlsruhe

Häusliche Grünabfälle entsorgen

Häusliche Grünabfälle können Sie entsorgen

  • durch Eigenkompostierung,
  • über ein Holsystem:
    • Bereitstellung von Laub und krautigem Material in einem speziellen "Laubsack" oder einer Gartenabfalltonne,
    • Bereitstellung von holzigem, bündelfähigem Material zur saisonal begrenzten Abholung im Rahmen einer separaten Gartenabfallabfuhr,
  • an einer örtlichen Sammelstelle (Grüngutsammelstelle, Wertstoffhof),
  • an einer Grünabfallkompostierungsanlage.

Grünabfälle sollten getrennt nach "krautig" und "holzig" gesammelt und erfasst werden.

Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.

Antrag auf Befreiung von der städtischen Biotonne

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Team Sauberes Karlsruhe

Der Abfallwirtschaftsbetrieb in Ihrem Stadt- oder Landkreis

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Sie möchten Grünabfall entsorgen, beispielsweise

  • Gras- und Heckenschnitt,
  • Rasenschnitt,
  • Stauden,
  • Abraum von Beeten,
  • Blumen,
  • Balkonpflanzen,
  • Gestecke,
  • Abdeckreisig,
  • Laub,
  • Gehölzschnitt (Äste, Baumholz).

Entfernen Sie vorher anhaftende Fremdstoffe wie Draht- oder Kunststoffreste.

Ergänzung Stadt Karlsruhe

Grünabfälle können Sie entsorgen über:

Gewerbetreibende ist die Benutzung der Grünabfallcontainer untersagt.

Beachten Sie hierzu auch die Hinweise des Umweltamtes Karlsruhe im Faltblatt.

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Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihres Abfallwirtschaftsbetriebes,

  • welche Sammelsysteme in Ihrem Stadt- oder Landkreis angeboten werden und
  • was genau Sie über die Grünabfallabholung oder an den Sammelstellen entsorgen dürfen.

Die meisten Abfallwirtschaftsbetriebe der Stadt- und Landkreise geben Abfallkalender heraus.
In diesen erfahren Sie die Abfuhrtermine, die Sammelarten und die Sammelstellen vor Ort.

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keine

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keine

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Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung.
Erkundigen Sie sich bei dem für Sie zuständigen Abfallwirtschaftsbetrieb.

Ergänzung Stadt Karlsruhe

Die Entsorgung über Grünabfallcontainer und Kompostieranlagen ist für Privatpersonen kostenlos.

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keine

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keiner

Der Text dient ausschließlich der Information.

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die jeweilige örtliche (Abfall-) Satzung in Ihrem Stadt- oder Landkreis

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07.07.2025 Umweltministerium Baden-Württemberg

Ergänzung durch Stadt Karlsruhe

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