Bioabfall entsorgen
Bioabfälle können Sie entsorgen
- in einer separaten Biotonne,
- in einem Biobeutel (anstelle einer Biotonne im Landkreis Göppingen),
- an einer örtlichen Sammelstelle (Bringsystem),
- durch Eigenkompostierung oder
- im Sonderfall der Landkreise Emmendingen und Ortenaukreis über die Restmülltonne.
Grünabfall, vor allem holzige Gartenabfälle können Sie an den örtlichen Grüngutsammelstellen in den Stadt- oder Landkreisen abgeben.
In einigen Kreisen werden zusätzlich dazu ganzjährige oder saisonale Grünabfall-Sammlungen angeboten.
Onlineantrag
Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.
Entsorgungstermine der Stadt Karlsruhe
Antrag auf Befreiung von der städtischen Biotonne
Bestellung / Änderung /Abbestellung von Bio-, Papier-, Restmüll- und Wertstofftonnen (Onlinedienst)
Bestellung oder Änderung von Abfallbehältern
Zuständige Stelle
Der Abfallwirtschaftsbetrieb in Ihrem Stadt- oder Landkreis
Voraussetzungen
Sie möchten Bioabfall entsorgen.
Bioabfälle sind zum Beispiel
- Gemüse- und Obstreste,
- Balkon- und Topfpflanzen,
- benutzte Kaffeefilter und Teebeutel aus Naturfasern,
- feste Speisereste,
- feste Altspeisefette,
- altes Brot,
- Eierschalen,
- Fallobst,
- Laub,
- Rasenschnitt,
- kleiner Heckenschnitt.
wichtig: Geben Sie keine PE-Kunststoffbeutel in die Bioabfallsammlung!
Bitte werfen Sie ebenfalls keine Tüten aus kompostierbarem Biokunststoff in die Biotonne.
Verfahrensablauf
Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihres Abfallwirtschaftsbetriebes, welche Bioabfälle Sie über die Biotonne, den Biobeutel oder über das Bringsystem entsorgen dürfen.
Die meisten Abfallwirtschaftsbetriebe der Stadt- und Landkreise geben Abfallkalender heraus. In diesen erfahren Sie die Abfuhrtermine und die Sammelarten.
Im lokalen Abfallkalender erfahren Sie, wann die Abfuhrtermine für den jeweiligen Abfallbehälter stattfinden.
Für die Bestellung eines Behälters für Bioabfall verwenden Sie bitte das beigefügte Formular.
Möchten Sie Ihren Bioabfall selbst kompostieren, haben Sie bei der Stadt Karlsruhe die Möglichkeit auf Ihre Biotonne zu verzichten. Hierzu füllen Sie bitte ebenso das aufgeführte Formular aus.
Der Antrag ist vom Grundstückseigentümer bzw. Hausverwalter zu stellen. Der Nachlass wird ab dem Ersten des folgenden Kalendermonats nach Antragstellung gewährt.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung.
Erkundigen Sie sich bei dem für Sie zuständigen Abfallwirtschaftsbetrieb (Abfallsatzung oder Abfallgebührensatzung).
Die Umstellung des Behälterbestandes oder eine Anpassung der Tonnengröße ist mit keinen zusätzlichen Kosten verbunden.
Bearbeitungsdauer
keine
Hinweise
siehe "Vertiefende Informationen"
In Karlsruhe ist die Biotonne eine Pflichttonne. Auf die Biotonne kann verzichten, wer organische Abfälle aus Küche und Garten selbst ordnungsgemäß kompostiert.
Rechtsbehelf
keiner
Der Text dient ausschließlich der Information.
Rechtsgrundlage
Die jeweilige örtliche (Abfall-) Satzung in Ihrem Stadt- oder Landkreis
§ 10 Absatz 1 Abfallentsorgungssatzung der Stadt Karlsruhe
§ 2 Absatz 1 Abfallentsorgungssatzung der Stadt Karlsruhe
Freigabevermerk
17.06.2025 Umweltministerium Baden-Württemberg
Ergänzung durch Stadt Karlsruhe