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Bürgerservice Karlsruhe

Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) - verloren oder gestohlen

Vorgehensweise, wenn der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) verloren oder gestohlen wurde.

Der eAT ist unauffindbar oder verloren gegangen

  • Der Verlust ist der Ausländerbehörde unverzüglich anzuzeigen.
  • Das Wiederauffinden des eAT ist ebenfalls unverzüglich der Ausländerbehörde zu melden.

Der eAT wurde gestohlen

  • Der Diebstahl ist bei der Polizei anzuzeigen.

Sperrung der Online-Ausweisfunktion
Bei Verlust des elektronischen Aufenthaltstitels kann die Sperrung der Online-Ausweisfunktion über die Sperr-Hotline 0180 - 1 33 33 33 (Montag bis Sonntag, 0 bis 24 Uhr, auch aus dem Ausland erreichbar) vorgenommen werden.

Wichtige Hinweise zum biometrischen Lichtbild / Neuerungen ab 01. Mai 2025
Das verabschiedete Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen sieht vor, dass das Scannen von Passbildern bei der Beantragung von Identitätsdokumenten abgeschafft wird. Ab Mai 2025 können ausschließlich digital vorliegende biometrische Lichtbilder für die Erstellung eines Personalausweises oder Reisepasses verwendet werden. Eine Verwendung von Lichtbildern in Papierform ist somit nicht mehr zulässig.
Das erforderliche digitale biometrische Lichtbild kann entweder direkt in der Personalausweisbehörde oder bei einer zertifizierten Fotografin / einem Fotografen erstellt werden.
Kosten: 6,00 Euro, wenn Sie das verwendete Lichtbild in der Behörde erstellen lassen.
Weitere Informationen: https://www.e-passfoto.de

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Ihr elektronischer Aufenthaltstitel ist verloren gegangen oder wurde gestohlen.

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Der Verlust oder Diebstahl des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) ist bei der Ausländerbehörde anzuzeigen.

Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin (telefonisch über die Behördennummer 0721 115 oder online).

Bei der persönlichen Vorsprache wird der eAT neu bestellt.

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Keine.

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  • 1 aktuelles Lichtbild, nicht älter als 6 Monate
  • bei Diebstahl: Diebstahlsanzeige der Polizei
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Verlustanzeige bei der Ausländerbehörde: 18,00 Euro

Die Sperrung der Online-Ausweisfunktion ist gebührenfrei.
Für die Entsperrung der Online-Ausweisfunktion beträgt die Gebühr 6,00 Euro für Erwachsene und 3,00 Euro für Minderjährige.

Zahlungsarten:
Barzahlung oder EC Zahlung mit PIN

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Keine.

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Keiner.

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Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 31. März 2025 freigegeben.

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