Vorgehensweise, wenn der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) verloren oder gestohlen wurde.
Der eAT ist unauffindbar oder verloren gegangen
Der eAT wurde gestohlen
Sperrung der Online-Ausweisfunktion
Bei Verlust des elektronischen Aufenthaltstitels kann die Sperrung der Online-Ausweisfunktion über die Sperr-Hotline 0180 - 1 33 33 33 (Montag bis Sonntag, 0 bis 24 Uhr, auch aus dem Ausland erreichbar) vorgenommen werden.
Keine.
Ihr elektronischer Aufenthaltstitel ist verloren gegangen oder wurde gestohlen.
Der Verlust oder Diebstahl des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) ist bei der Ausländerbehörde anzuzeigen.
Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin (telefonisch über die Behördennummer 115 oder online).
Bei der persönlichen Vorsprache wird der eAT neu bestellt.
Keine.
Verlustanzeige bei der Ausländerbehörde: 18,00 Euro
Die Sperrung der Online-Ausweisfunktion ist gebührenfrei.
Für die Entsperrung der Online-Ausweisfunktion beträgt die Gebühr 6,00 Euro für Erwachsene und 3,00 Euro für Minderjährige.
Zahlungsarten:
Barzahlung oder EC Zahlung mit PIN
Keiner.
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 13.12.2023 freigegeben.