Sie möchten ein Fahrzeug zulassen, das ausländische Fahrzeugpapiere aus der EU hat?
Wohnen Sie im Stadtgebiet Karlsruhe?
Ein im EU Ausland gekauftes Fahrzeug wird bei der Zulassungsbehörde der Hauptwohnung oder des Firmensitzes zugelassen.
Jedes Kraftfahrzeug, das im öffentlichen Verkehr geführt oder eingesetzt wird, muss grundsätzlich zugelassen werden.
Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.
Online-Terminvereinbarung Zulassungsstelle
Mit diesem Link werden Sie direkt zur Terminvereinbarung beim Zulassungswesen der Stadt Karlsruhe weitergeleitet.
Zulassungsstelle: Antrag auf Zulassung eines Kraftfahrzeugs
Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden.
Zulassungsstelle: Infoblatt Datenschutzerklärung (PDF)
Information der Zulassungsstelle zur Datenerhebung nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung (EU DSGVO)
Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden.
Servicezentrum Auto und Verkehr: Zulassungsstelle
die Zulassungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ihre Niederlassung haben
Zulassungsbehörde ist,
Für die Antragstellung bei der Zulassungsstelle Karlsruhe haben Sie die folgende Möglichkeit:
Nach der Überführung des Kraftfahrzeugs nach Deutschland erfolgt die Zulassung des Fahrzeugs bei der Zulassungsbehörde der Hauptwohnung oder des Firmensitzes.
Keine.
*die Vorführung kann dienstags bis freitags von 8 Uhr bis 12:30 Uhr im Hof der Zulassungsstelle erfolgen. Bitte melden Sie sich hierzu bei der Einlasskontrolle am Eingang des ADAC.
**Bitte beachten Sie: Sollte auf Ihrem Ausweisdokument nicht Ihre Unterschrift angebracht sein, muss zusätzlich ein anderes amtliches Dokument (Führerschein oder Reisepass) zum Abgleich Ihrer Unterschrift beigefügt werden.
Gebühren nach Verwaltungsaufwand:
Zwischen 30,60 Euro und 63,70 Euro (+ 0,30 Euro je Klebesiegel) ohne die Kosten für Schilder
Zahlungsarten
Barzahlung oder EC Zahlung mit PIN
Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
Keiner.
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 18.07.2023 freigegeben.