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Bürgerservice Karlsruhe

Kraftfahrzeug - Halterauskunft beantragen

Halterdaten können nur unter bestimmten Voraussetzungen erfragt werden.

Antrag auf Auskunft aus der Kfz-Zulassungsdatei (PDF-Formular)

Zulassungsstelle: Infoblatt Datenschutzerklärung (PDF)

Auskunft über die Halterdaten eines Fahrzeuges können erfragt werden, wenn sie benötigt werden

  • zur Geltendmachung
  • Sicherung oder Vollstreckung
  • zur Befriedigung oder Abwehr

von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit

  • der Teilnahme am Straßenverkehr
  • dem Diebstahl oder sonstigen Abhandenkommen des Fahrzeuges
  • zur Erhebung einer Privatklage wegen im Straßenverkehr begangener Verstöße

Die Halterauskunft kann persönlich oder schriftlich beantragt werden.

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • bei Ausländern zusätzlich:
    • Aufenthaltstitel
  • bei Vertretung: zusätzlich
    • schriftliche Vollmacht
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
  • bei juristischen Personen/Firmen:
    • Handelsregisterauszug oder
    • Gewerbeanmeldung oder
    • Vereinsregisterauszug

  • ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular

5,10 Euro

Zahlungsarten:
Barzahlung oder EC Zahlung mit PIN, Abgabenbescheid

§ 39 Straßenverkehrsgesetz (StVG) (Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten zur Verfolgung von Rechtsansprüchen)

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