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Bürgerservice Karlsruhe

Lebenspartnerschaftsurkunde - weitere Ausfertigungen beantragen

Bei der Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft haben Sie eine Lebenspartnerschaftsurkunde erhalten.
Sie können jederzeit weitere Ausfertigungen beantragen, zum Beispiel für Rentenangelegenheiten und zur Änderung von Ausweispapieren.

Die Lebenspartnerschaftsurkunde enthält:

  • die Vor- und Familiennamen der Lebenspartnerinnen beziehungsweise Lebenspartner
    • zum Zeitpunkt der Begründung der Lebenspartnerschaft und
    • gemäß dem Eintrag im Lebenspartnerschaftsregister zum Zeitpunkt der Ausstellung der Urkunde
  • Ort und Tag der Geburt und
  • Ort und Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft

Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.

Urkundenbestellung online

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Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.

Urkundenbestellung per Post

Urkundenstelle: Infoblatt Datenschutz: Ausstellung von standesamtlichen Urkunden (PDF)

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Standesamt Durlach

Standesamt Grötzingen

Standesamt Karlsruhe-Stadt: Eheschließungen und Urkundenstelle

Standesamt Neureut

Standesamt Wettersbach

Zuständig für die Ausstellung der Urkunde ist das Standesamt, in dessen Bezirk die Lebenspartnerschaft begründet wurde.

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Antragsberechtigt sind folgende Personen, wenn sie über 16 Jahre alt sind:

  • Lebenspartnerinnen und Lebenspartner,
  • Vorfahren, beispielsweise Eltern und Großeltern,
  • Nachfahren, beispielsweise Kinder, Enkel und Urenkel sowie
  • sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts, ein gerichtliches Urteil oder einen vollstreckbaren Titel)
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Sie können die Urkunde persönlich beim Standesamt, bei dem Sie Ihre Lebenspartnerschaft begründet haben, beantragen und die Gebühr sofort bezahlen.

Eine schriftliche Beantragung ist ebenso möglich. Manche Standesämter bieten an, dass Sie die Urkunden auch durch Fax, E-Mail oder telefonisch bestellen können.

In den genannten Fällen müssen Sie mit dem Standesamt klären, ob

  • es Ihnen die Urkunde zuschicken soll oder Sie sie abholen und
  • wie Sie Gebühren bezahlen können (zum Beispiel durch Überweisung oder in bar bei Abholung).

Manche Gemeinden und Städte bieten auch Formulare für die elektronische Bestellung im Internet an.

Sie können sich bei Antragstellung oder Abholung der Urkunde auch vertreten lassen.

Hinweis: Eine sofortige Ausstellung der Urkunde ist nicht immer möglich.

Ergänzung Stadt Karlsruhe

Es ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk sich die Begründung der Lebenspartnerschaft ereignet hat.

Die Bestellung von standesamtlichen Urkunden kann online, schriftlich (per Post oder Briefkasten-Einwurf) oder persönlich erfolgen.

Urkundenbestellung online

  • Die Urkunden können direkt online bestellt und bezahlt werden.
  • Nachdem das Formular "Urkundenbestellung online" vollständig ausgefüllt ist, wird "Online Einreichen mit Bezahlsystem" ausgewählt.

Es gibt folgende Bezahlmöglichkeiten:

  • Zahlen per Lastschrift (nicht möglich über Schweizer Bankkonten)
    Die fällige Gebühr wird von uns einmalig eingezogen.
  • Zahlen via PayPal
    Voraussetzung ist ein PayPal-Konto.

Der Versand der Urkunde/n erfolgt per Post.

Urkundenbestellung per Post

  • Für diesen Bestellweg ist das Formular "Urkundenbestellung per Post" zu verwenden.
  • Wenn das Formular vollständig ausgefüllt ist, wird es ausgedruckt und unterschrieben.

Die Gebühren können wie folgt gezahlt werden:

  • Verrechnungsscheck
    Der Urkundenbestellung wird ein Verrechnungsscheck beigefügt.
  • Vorkasse
    Die Gebühr wird vorab an das Standesamt Karlsruhe überwiesen.

    Bankverbindung:
    Sparkasse Karlsruhe
    IBAN: DE66 6605 0101 0009 0009 69
    BIC: KARSDE66XXX
    Verwendungszweck (bitte unbedingt angeben): 1.320.12.23.06

    Der Urkundenbestellung wird als Nachweis der Überweisung entweder eine Kopie des Überweisungsträgers oder ein Ausdruck aus dem Online-Banking beigefügt.

Das Formular und der Nachweis über die Vorkasse beziehungsweise der Verrechnungsscheck werden an das Standesamt Karlsruhe-Stadt geschickt.

Persönliche Vorsprache und Abholung der Urkunden nach vorheriger Terminvereinbarung.
Sie können die Urkunde persönlich beim Standesamt des Geburtsortes beantragen und die Gebühr sofort bezahlen.
Ausnahme: Beim Standesamt Karlsruhe-Stadt ist eine persönliche Urkundenbestellung nicht möglich.

Sie können sich bei Antragstellung oder Abholung der Urkunde auch vertreten lassen Dann sind zusätzlich eine Kopie Ihres Personalausweises oder Passes, eine Vollmacht sowie der Personalausweis oder Pass der Vertreterin oder des Vertreters vorzulegen.

Hinweis: Eine sofortige Ausstellung der Urkunde ist nicht immer möglich


Zu beachten:

  • Eine Urkundenbestellung per Telefon oder Fax ist nicht möglich.
  • Die Stornogebühr für bestellte und vorab bezahlte Urkunden, deren Register (zum Beispiel Geburtenregister) sich nicht bei den Karlsruher Standesämtern befinden, beträgt 20 Euro.
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keine

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  • bei persönlichem Erscheinen: gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • bei Vertretung:
    • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, auf die sich der Eintrag bezieht
    • Ausweis der bevollmächtigten Person
  • Nachweis des rechtlichen Interesses: beispielsweise Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel
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Lebenspartnerschaftsurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister: je 20,00 EUR

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Ergänzung Stadt Karlsruhe
  • Beim Standesamt Karlsruhe-Stadt beträgt die Bearbeitungsdauer aktuell etwa 8 Wochen.
  • Bei den Standesämtern in Durlach, Grötzingen, Neureut und Wettersbach beträgt die Bearbeitungsdauer aktuell 3 Wochen
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keine

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Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht

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21.04.2026 Innenministerium Baden-Württemberg

Ergänzung durch Stadt Karlsruhe

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