Bei der Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft haben Sie eine Lebenspartnerschaftsurkunde erhalten. Sie können jederzeit weitere Ausfertigungen beantragen (zum Beispiel für Rentenangelegenheiten, zur Änderung von Ausweispapieren).
Die Lebenspartnerschaftsurkunde enthält:
Antragsberechtigt sind folgende Personen, wenn sie über 16 Jahre alt sind:
Sie können die Urkunde persönlich beim Standesamt, bei dem Sie Ihre Lebenspartnerschaft begründet haben, beantragen und die Gebühr sofort bezahlen.
Es ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk sich die Begründung der Lebenspartnerschaft ereignet hat.
Eine schriftliche Beantragung ist ebenso möglich. Manche Standesämter bieten an, dass Sie die Urkunden auch per Fax, Mail oder telefonisch bestellen können. In den genannten Fällen müssen Sie mit dem Standesamt klären, ob
Manche Gemeinden und Städte bieten auch Formulare für die elektronische Bestellung im Internet an.
Sie können sich bei Antragstellung oder Abholung der Urkunde auch vertreten lassen.
Hinweis: Eine sofortige Ausstellung der Urkunde ist nicht immer möglich.
Lebenspartnerschaftsurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister: je EUR 12,00
Das Standesamt Karlsruhe stellt nur dann standesamtliche Urkunden aus,
Fristen für die Führung der Personenstandsbücher
Es gelten folgende Fristen:
Nach Ablauf der Fortführungsfristen werden die Personenstandsregister bzw. –bücher an das Stadtarchiv Karlsruhe abgeben. Nachweise aus älteren Registern sind dort erhältlich.
Weitere Informationen: Stadtarchiv Karlsruhe
Ebenso werden Lebenspartnerschaftsurkunden ausgestellt, wenn die eingetragene Lebenspartnerschaft nicht beim Standesamt, sondern beim Ordnungs- und Bürgeramt der Stadt Karlsruhe oder beim Landratsamt Karlsruhe begründet wurde.