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Bürgerservice Karlsruhe

Lebenspartnerschaftsurkunde - Weitere Ausfertigungen beantragen

Bei der Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft haben Sie eine Lebenspartnerschaftsurkunde erhalten.
Sie können jederzeit weitere Ausfertigungen beantragen, zum Beispiel für Rentenangelegenheiten und zur Änderung von Ausweispapieren.

Die Lebenspartnerschaftsurkunde enthält:

  • die Vor- und Familiennamen der Lebenspartnerinnen beziehungsweise Lebenspartner
    • zum Zeitpunkt der Begründung der Lebenspartnerschaft und
    • gemäß dem Eintrag im Lebenspartnerschaftsregister zum Zeitpunkt der Ausstellung der Urkunde
  • Ort und Tag der Geburt
  • die Religionszugehörigkeit, wenn sie sich aus dem Lebenspartnerschaftsregister ergibt und
  • Ort und Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft

Standesamt Durlach

Standesamt Grötzingen

Standesamt Karlsruhe Stadt

Standesamt Neureut

Standesamt Wettersbach

Das Standesamt Karlsruhe stellt nur dann standesamtliche Urkunden aus,

  • wenn sich die Eheschließung, Begründung der Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Todesfall in Karlsruhe ereignet hat und
  • die Frist für die Führung der Personenstandsbücher noch nicht abgelaufen ist.


Fristen für die Führung der Personenstandsbücher
Es gelten folgende Fristen:

  • Geburtenregister 110 Jahre
  • Eheregister 80 Jahre
  • Lebenspartnerschaftsregister 80 Jahre
  • Sterberegister 30 Jahre

Nach Ablauf der Fortführungsfristen werden die Personenstandsregister bzw. –bücher an das Stadtarchiv Karlsruhe abgeben. Nachweise aus älteren Registern sind dort erhältlich.
Weitere Informationen: Stadtarchiv Karlsruhe

Ebenso werden Lebenspartnerschaftsurkunden ausgestellt, wenn die eingetragene Lebenspartnerschaft nicht beim Standesamt, sondern beim Ordnungs- und Bürgeramt der Stadt Karlsruhe oder beim Landratsamt Karlsruhe begründet wurde.

Antragsberechtigt sind folgende Personen, wenn sie über 16 Jahre alt sind:

  • Lebenspartner und Lebenspartnerinnen,
  • Vorfahren, beispielsweise Eltern und Großeltern,
  • Nachfahren, beispielsweise Kinder, Enkel und Urenkel sowie
  • sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts, ein gerichtliches Urteil oder einen vollstreckbaren Titel)

Sie können die Urkunde persönlich beim Standesamt, bei dem Sie Ihre Lebenspartnerschaft begründet haben, beantragen und die Gebühr sofort bezahlen.

Es ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk sich die Begründung der Lebenspartnerschaft ereignet hat.

Eine schriftliche Beantragung ist ebenso möglich. Manche Standesämter bieten an, dass Sie die Urkunden auch durch Fax, E-Mail oder telefonisch bestellen können.

In den genannten Fällen müssen Sie mit dem Standesamt klären, ob

  • es Ihnen die Urkunde zuschicken soll oder Sie sie abholen und
  • wie Sie Gebühren bezahlen können (zum Beispiel durch Überweisung oder in bar bei Abholung).

Manche Gemeinden und Städte bieten auch Formulare für die elektronische Bestellung im Internet an.

Sie können sich bei Antragstellung oder Abholung der Urkunde auch vertreten lassen.

Hinweis: Eine sofortige Ausstellung der Urkunde ist nicht immer möglich.

Keine.

  • bei persönlichem Erscheinen: gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • bei Vertretung:
    • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, auf die sich der Eintrag bezieht
    • Ausweis der bevollmächtigten Person
  • Nachweis des rechtlichen Interesses: beispielsweise Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel

Lebenspartnerschaftsurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister: je EUR 20,00

Die Bearbeitungsdauer beträgt aktuell 4 bis 6 Wochen.

Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 26.03.2024 freigegeben.

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