Kraftfahrzeug - Anhänger - Zulassung beantragen
Die Zulassung Ihres Kraftfahrzeug-Anhängers (Kfz-Anhänger) beantragen Sie bei der Zulassungsbehörde, in deren Bereich Sie Ihren Wohnsitz oder Betriebssitz haben. Kfz-Anhänger können auf Privatpersonen und juristische Personen oder Gesellschaften als Fahrzeughalter zugelassen werden, also auch auf:
- Firmen,
- Behörden oder
- Vereine.
Kfz-Anhänger sind von der Zulassungspflicht befreit, wenn sie
- nicht für Fahrten über 25 km/h gebraucht werden und entweder
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke hinter Zugmaschinen oder selbstfahrende Arbeitsmaschinen mitgeführt,
- in Form von Wohn- und Packwägen im Schaustellergewerbe oder
- als fahrbare Baubuden gebraucht werden.
Darüber hinaus ohne Geschwindigkeitsbegrenzung von der Zulassungspflicht befreit sind:
- Arbeitsmaschinen,
- Spezialanhänger zum Transport von Sportgeräten, Tieren für Sportzwecke oder Rettungsboote,
- Anhänger der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes,
- einachsige Anhänger hinter Krafträdern, Kleinkrafträdern und motorisierten Krankenfahrstühlen und
- Sitzkarren, die hinter einachsigen land- oder forstwirtschaftlichen Zug- oder Arbeitsmaschinen mitgeführte werden.
Terminvereinbarung
Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.
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Zuständige Stelle
Servicezentrum Auto und Verkehr: Zulassungsstelle
Ihre örtlich zuständige Zulassungsbehörde.
Hinweise
keine
Voraussetzungen
- Der Anhänger muss einem genehmigten Typ entsprechen oder es muss eine Einzelgenehmigung erteilt worden sein.
- Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung für Ihren Kfz-Anhänger
- Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben.
- Zahlungsrückständen über EUR 30,00: keine Zulassung bis Sie die Schuld beglichen haben
- Zahlungsrückstände unter EUR 30,00: Zulassung im Ermessen der örtlich zuständigen Behörde
- Sie dürfen keine KFZ-Steuerschulden von EUR 5,00 oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.
Verfahrensablauf
Ihre Zulassung müssen Sie persönlich beantragen.
Für die Antragstellung bei der Zulassungsstelle Karlsruhe haben Sie die folgende Möglichkeit:
- Persönliche Vorsprache nach vorheriger Terminvereinbarung
Termine können Sie online unter www.karlsruhe.de/terminvereinbarung oder telefonisch vereinbaren.
Hinweis: Sie können sich auch durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Sind Sie nicht in Deutschland gemeldet, können Sie das Kennzeichen nur dann beantragen, wenn Sie eine empfangsberechtigte Person benennen.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass mit eingetragenem Adressnachweis;
bei fehlendem Adressnachweis ist zusätzlich eine amtliche Meldebescheinigung vorzulegen.
Bitte beachten Sie: Sollte auf Ihrem Ausweisdokument keine Unterschrift abgedruckt sein, ist zusätzlich zum Ausweisdokument ein weiteres amtliches Dokument (zum Beispiel Führerschein oder Reisepass) zum Abgleich der Unterschrift vorzulegen. - bei Nicht-EU-Bürgern: zusätzlich Aufenthaltstitel
- bei Vertretung: zusätzlich
- schriftliche Vollmacht
- gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
- bei Firmen: zusätzlich Gewerberegisterauszug oder Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
- bei Vereinen: zusätzlich Vereinsregisterauszug
- Zulassungsbescheinigung Teil II (sofern vorhanden, ansonsten Ausfertigung beantragen),
- Übereinstimmungsbescheinigung (englische Abkürzung: COC) oder
- Einzelgenehmigung über den Anhänger im Original,
- Bericht über die erfolgreich durchgeführte und gültige Hauptuntersuchung,
- elektronische Versicherungsbestätigung.
Kosten
Für die Zulassung eines Anhängers werden durch die Zulassungsbehörden Gebühren auf Basis der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben.
Bearbeitungsdauer
Je nach Zulassungsstelle unterschiedlich.
Rechtsbehelf
keiner
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 29. Januar 2026 freigegeben.