Die Zulassung Ihres Kraftfahrzeug-Anhängers (Kfz-Anhänger) beantragen Sie bei der Zulassungsbehörde, in deren Bereich Sie Ihren Wohnsitz oder Betriebssitz haben. Kfz-Anhänger können auf Privatpersonen und juristische Personen oder Gesellschaften als Fahrzeughalter zugelassen werden, also auch auf:
Kfz-Anhänger sind von der Zulassungspflicht befreit, wenn sie
Darüber hinaus ohne Geschwindigkeitsbegrenzung von der Zulassungspflicht befreit sind:
Servicezentrum Auto und Verkehr: Zulassungsstelle
Ihre örtlich zuständige Zulassungsbehörde.
Aktueller Verfahrensablauf:
keine
Für die Zulassung eines Anhängers werden durch die Zulassungsbehörden Gebühren auf Basis der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben.
Je nach Zulassungsstelle unterschiedlich.