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Bürgerservice Karlsruhe

Wohnsitz abmelden

Sie müssen sich bei der Meldebehörde abmelden, wenn Sie

  • ins Ausland umziehen oder
  • eine Ihrer Wohnungen (z.B. eine Nebenwohnung) aufgeben, ohne gleichzeitig eine neue Wohnung zu beziehen.

Wenn Sie Ihre Nebenwohnung aufgeben, ohne gleichzeitig eine neue Wohnung zu beziehen, müssen Sie dies der Meldebehörde, die für die Nebenwohnung zuständig ist, oder der Meldebehörde , die für die alleinige Wohnung oder die Hauptwohnung zuständig ist, mitteilen.

Nicht abmelden müssen Sie sich, wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen. Es genügt, sich bei Ihrer neuen Gemeinde anzumelden. Diese teilt der früheren Gemeinde mit, dass Sie umgezogen sind.

Meldewesen: Infoblatt Datenschutzerklärung

Online-Terminvereinbarung

Bürgerbüro Kaiserallee 8

Nach der Abmeldung erhalten Sie eine Bestätigung für Ihre Unterlagen.

  • Umzug oder
  • Wohnungsaufgabe

Für die Abmeldung müssen Sie in der Regel persönlich bei der Meldebehörde erscheinen. Die Meldebehörde erfasst Ihre neuen Daten und legt Ihnen einen Ausdruck der Daten vor. Die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Daten bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift auf dem Ausdruck.

Die Abmeldung bei der Meldebehörde kann auch elektronisch oder schriftlich vorgenommen werden. Sie müssen uns das ausgefüllte Formular, eine Passkopie und bei Ausländern eine Kopie des Aufenthaltstitels zukommen lassen.
Bei schriftlicher Abmeldung erhalten Sie eine Abmeldebestätigung per Post zugesandt.

Tipp: Sie können Ihre Familienangehörigen, die in derselben Wohnung gewohnt haben und umziehen, ebenfalls abmelden.

Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen abmelden.
Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich.

Bei persönlicher Vorsprache

  • Personalausweis oder Reisepass
  • gegebenenfalls elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)

Als bevollmächtigte Person

  • eigener Reisepass oder Personalausweis
  • formlose, schriftliche Vollmacht
  • ausgefülltes Abmeldeformular mit Unterschrift der meldepflichtigen Person
  • Personalausweis oder Reisepass der vollmachtgebenden Person
  • gegebenenfalls elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) vom Vollmachtgebenden

Schriftlich per Post

  • ausgefülltes und unterschriebenes Abmeldeformular
  • Ausweiskopie

keine

Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort vor Ort

Keiner

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 22. Februar 2024 freigegeben.

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