Sie müssen sich bei der Meldebehörde abmelden, wenn Sie
Nicht abmelden müssen Sie sich, wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen. Es genügt, sich bei Ihrer neuen Gemeinde anzumelden. Diese teilt der früheren Gemeinde mit, dass Sie umgezogen sind.
Abmeldung Wohnsitz bei der Meldebehörde
Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden.
Es kann per Post oder elektronisch bei uns abgegeben werden
die Meldebehörde
Meldebehörde ist
Die Abmeldung bei der Meldebehörde kann sowohl elektronisch als auch per Post vorgenommen werden. Sie müssen uns das ausgefüllte Formular, eine Passkopie und bei Ausländern eine Kopie des Aufenthaltstitels zukommen lassen.
Bei schriftlicher Abmeldung erhalten Sie eine Abmeldebestätigung per Post zugesandt.
Tipp: Sie können Ihre Familienangehörigen, die in derselben Wohnung gewohnt haben und umziehen, ebenfalls abmelden.
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen abmelden.
Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich.
Bei persönlicher Vorsprache
Als bevollmächtigte Person
Schriftlich per Post
keine
Nach der Abmeldung erhalten Sie eine Bestätigung für Ihre Unterlagen.