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Bürgerservice Karlsruhe

Wohnsitz abmelden

Sie müssen sich bei der Meldebehörde abmelden, wenn Sie

  • ins Ausland umziehen oder
  • eine Ihrer Wohnungen (z.B. eine Nebenwohnung) aufgeben, ohne gleichzeitig eine neue Wohnung zu beziehen.

Nicht abmelden müssen Sie sich, wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen. Es genügt, sich bei Ihrer neuen Gemeinde anzumelden. Diese teilt der früheren Gemeinde mit, dass Sie umgezogen sind.

Abmeldung Wohnsitz bei der Meldebehörde

Meldewesen: Infoblatt Datenschutzerklärung

Online-Terminvereinbarung

Bürgerbüro Kaiserallee 8

  • Umzug oder
  • Wohnungsaufgabe

Die Abmeldung bei der Meldebehörde kann sowohl elektronisch als auch per Post vorgenommen werden. Sie müssen uns das ausgefüllte Formular, eine Passkopie und bei Ausländern eine Kopie des Aufenthaltstitels zukommen lassen.

Bei schriftlicher Abmeldung erhalten Sie eine Abmeldebestätigung per Post zugesandt.

Tipp: Sie können Ihre Familienangehörigen, die in derselben Wohnung gewohnt haben und umziehen, ebenfalls abmelden.

Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen abmelden.
Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich.

Bei persönlicher Vorsprache

  • Personalausweis oder Reisepass
  • gegebenenfalls elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)

Als bevollmächtigte Person

  • eigener Reisepass oder Personalausweis
  • formlose, schriftliche Vollmacht
  • ausgefülltes Abmeldeformular mit Unterschrift der meldepflichtigen Person
  • Personalausweis oder Reisepass der vollmachtgebenden Person
  • gegebenenfalls elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) vom Vollmachtgebenden

Schriftlich per Post

  • ausgefülltes und unterschriebenes Abmeldeformular
  • Ausweiskopie

 

keine

Nach der Abmeldung erhalten Sie eine Bestätigung für Ihre Unterlagen.

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