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Bürgerservice Karlsruhe

Oldtimerkennzeichen beantragen

Oldtimer können Fahrzeuge sein, die vor 30 Jahren oder früher erstmals zugelassen wurden.
Solche Fahrzeuge, die weitestgehend dem Originalzustand entsprechend und gut erhalten sind, sind kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut. Oldtimer sind oft nicht für den Alltagsverkehr gedacht. Es gibt aber historische Fahrzeuge, mit denen Sie uneingeschränkt am Straßenverkehr teilnehmen können. Diese Fahrzeuge führen im Kennzeichen an der letzten Stelle ein "H", das für "historisch" steht.

Ein H-Kennzeichen ist mit verschiedenen Vorteilen für Sie verbunden, zum Beispiel:

  • Steuererleichterungen
  • Versicherungsvorteile
  • abweichende Regelungen in Umweltzonen

Die Zulassungsbehörde teilt Ihnen das H-Kennzeichen zu, wenn Sie eine Zulassung für einen Oldtimer beantragen. Wenn Sie bereits ein zugelassenes Fahrzeug haben und dieses 30 Jahre alt wird, können Sie eine einfache Kennzeichenänderung beantragen.

Bei der Zulassung müssen Sie ein Gutachten für die Einstufung Ihres Fahrzeugs als Oldtimer durch eine amtlich anerkannte sachverständige Person vorlegen. Im Rahmen dieses Gutachtens wird auch eine Hauptuntersuchung (HU) durchgeführt.

Auch bei Oldtimern müssen Sie die Kennzeichenschilder entsprechend den rechtlichen Vorgaben anbringen. Ausnahmen zur Ausgestaltung und Anbringung müssen rechtlich zulässig oder in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen sein.


Daneben gibt es das rote Oldtimerkennzeichen. Dieses beginnt mit "07".
Sie können es für mehrere Oldtimer und für folgende Zwecke verwenden:

  • An- und Abfahrten sowie Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimerfahrzeugen und der "Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" dienen
  • Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten mit Oldtimern
  • Fahrten zur Wartung und Reparatur des Oldtimers

Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.

Online-Zulassung über i-Kfz

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Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.

Antrag auf Zulassung eines Kraftfahrzeugs (PDF)

SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer beim zuständigen Hauptzollamt

Zulassungsstelle: Infoblatt Datenschutzerklärung (PDF)

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Servicezentrum Auto und Verkehr: Zulassungsstelle

Die Zulassungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ihre Niederlassung haben

Zulassungsbehörde ist,

  • für einen Stadtkreis: die Stadtverwaltung
  • für einen Landkreis: das Landratsamt
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Es gibt folgende Hinweise:

Ohne amtliche Kennzeichen dürfen Fahrzeuge nicht auf öffentlichen Flächen bewegt oder abgestellt werden. Die Kennzeichenschilder dürfen nicht spiegeln, verdeckt oder verschmutzt sein und müssen entsprechend den rechtlichen Vorgaben am Fahrzeug angebracht sein.

Bestimmte Kennzeichenkombinationen sind länderspezifisch gesperrt.

Wenn Sie in eine Umweltzone fahren wollen, beachten Sie bitte die Leistung "Ausnahmegenehmigung von den Fahrverboten in Umweltzonen".

Für die Besteuerung von Kraftfahrzeugen ist die Zollverwaltung des Bundes zuständig. Weitere Informationen und Formulare zum Thema "Kraftfahrzeugsteuer" finden Sie auf den Internetseiten der Zollverwaltung.

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  • erste Zulassung vor mindestens 30 Jahren
  • guter, weitgehend originaler Erhaltungszustand des Fahrzeugs
  • qualifiziertes Gutachten, das die Eigenschaften als Oldtimer nachweist

Zusätzliche Voraussetzungen im Rahmen eines Zulassungsverfahrens sind:

  • keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungen von mehr als EUR 30,00
  • keine Kfz-Steuerschulden von EUR 5,00 oder mehr, inklusive aller Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge
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Bei der persönlichen Beantragung:

Wenn Sie Ihren Oldtimer bei Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde anmelden, erhalten Sie eine Kennzeichenkombination vor Ort zugeteilt. Die Zulassungsbehörde kann verlangen, dass Sie das Fahrzeug vorführen. Mit dieser Zuteilung:

  • lassen Sie die Kennzeichenschilder fertigen;
  • lassen Sie die Plaketten von der Zulassungsbehörde auf den Kennzeichenschildern anbringen;
  • bringen Sie die Kennzeichenschilder fest an den vorgesehenen Stellen am Fahrzeug an.

Bei der Online-Beantragung:

Sie können ein Oldtimerkennzeichen nur online beantragen, wenn das Fahrzeug bereits zuvor einmal ein Oldtimerkennzeichen hatte. Wenn Sie ein Oldtimerkennzeichen über das i-Kfz Portal beantragen:

  • wird die Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens direkt ins Zentrale Fahrzeugregister eingetragen
  • erhalten Sie die Zuteilung des Oldtimerkennzeichens als Bescheid per Mail oder als Download
  • lassen Sie die Kennzeichenschilder prägen
  • bringen Sie die Plaketten, die Sie postalisch von der Zulassungsbehörde erhalten haben, auf den Kennzeichenschildern an
  • befestigen Sie diese ordnungsgemäß an der vorgesehenen Stelle am Fahrzeug

Für beide Antragsarten gilt:

Bei Ummeldung eines Fahrzeugs können Sie auf Antrag die bisherigen Kennzeichen wiederzugeteilt bekommen. Dies gilt auch, wenn Sie das Kennzeichen für die Wiederzulassung Ihres Fahrzeugs reserviert haben.

Für die Antragstellung bei der Zulassungsstelle Karlsruhe haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Persönliche Vorsprache nach vorheriger Terminvereinbarung
    Termine können Sie online unter www.karlsruhe.de/terminvereinbarung oder telefonisch vereinbaren.

  • Digital per iKFZ - Internetbasierte Fahrzeugzulassung
    • Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
    • Nach Abschluss der Zulassung werden Ihnen alle Unterlagen per Post zugestellt.
    • Ob Ihre gewünschte Leistung den Voraussetzungen von i-Kfz entspricht,
      erfahren Sie unter BMDV - Online-Fahrzeugzulassung
    • Zur Antragstellung i-Kfz geht es hier: Online-Zulassung über i-Kfz

Tipp: Kennzeichenschilder erhalten Sie bei privaten Anbietern, die Sie meistens in der Nähe der Zulassungsbehörden finden.

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Keine.

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  • Formular: "Antrag auf Zulassung eines Kraftfahrzeugs" vollständig ausgefüllt und unterschrieben
  • Formular: SEPA-Lastschriftmandat für die Steuer vollständig ausgefüllt und unterschrieben
  • Personalausweis oder Reisepass mit eingetragenem Adressnachweis;
    bei fehlendem Adressnachweis ist zusätzlich eine amtliche Meldebescheinigung vorzulegen.
    Bitte beachten Sie: Sollte auf Ihrem Ausweisdokument keine Unterschrift abgedruckt sein, ist zusätzlich zum Ausweisdokument ein weiteres amtliches Dokument (zum Beispiel Führerschein oder Reisepass) zum Abgleich der Unterschrift vorzulegen.
  • bei Nicht-EU-Bürgern: zusätzlich Aufenthaltstitel
  • bei Vertretung zusätzlich:
    • schriftliche Vollmacht
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
  • bei Firmen: zusätzlich Gewerberegisterauszug oder Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
  • bei Vereinen: Vereinsregisterauszug
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • ZulassungsbescheinigungTeil II (Fahrzeugbrief) oder
    Betriebserlaubnis bei zulassungsfreien aber kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (HU) durch den letzten HU-Prüfbericht im Original
  • Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer)
  • Gutachtenblatt nach § 23 StVZO
  • gegebenenfalls die bisherigen Kennzeichenschilder

Für 07-er Oldtimer Kennzeichen zusätzlich:

  • Kopie des Miet- oder Pachvertrages, wenn eine Garage vorhanden ist
  • Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer) für rote Kennzeichen
  • Behördliches Führungszeugnis (kann direkt beim Händlerschalter beantragt werden)
  • Verkehrszentralregisterauszug aus Flensburg
    Eine elektronische Anfrage kann vor Ort beantragt werden.
    Hat der Halter bereits Punkte bzw. Einträge im Verkehrzentralregister, muss die Antragstellung schriftlich beim Kraftfahrt-Bundesamt erfolgen. Ein entsprechendes Formular erhält man bei der Zulassungsstelle.
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Historische Kennzeichen:
Zwischen 26,80 Euro und 42,70 Euro (+ 0,30 Euro je Klebesiegel) ohne die Kosten für Schilder
Rote Oldtimer-Kennzeichen:
Zwischen 26,80 Euro und 42,70 Euro (+ 0,30 Euro je Klebesiegel) ohne die Kosten für Schilder

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Auf der folgenden Internetseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) erhalten Sie einen Überblick über die Kraftfahrzeugkennzeichen:
https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/ueberblick-ueber-die-kraftfahrzeugkennzeichen.html

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Widerspruch

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Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) (Wird in einem neuen Fenster geöffnet):

  • § 10 Besondere Kennzeichen
  • § 2 Begriffsbestimmungen
  • Anlage 4 Ausgestaltung der Kennzeichen
  • § 9 Zuteilung von Kennzeichen
  • § 12 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen
  • § 20 Antrag
  • § 26 Gemeinsame Regelungen für die Zulassung und für Änderungen
  • Anlage 1 (zu § 9 Absatz 1 Satz 4) Ausgestaltung, Einteilung und Zuteilung der Buchstaben- und Zahlengruppen für die Erkennungsnummern der Kennzeichen

Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) (Wird in einem neuen Fenster geöffnet):

  • § 23 Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer
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Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 29. Januar 2026 freigegeben.

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