Sie können als ausländische Fachkraft aus Nicht-EU- und Nicht-EWR-Staaten eine Aufenthaltserlaubnis für bis zu sechs Monate zur Suche nach einem Arbeitsplatz erhalten, zu dessen Ausübung ihre Qualifikation befähigt.
Voraussetzung ist zudem, dass Sie über der angestrebten Tätigkeit entsprechende Sprachkenntnisse verfügen.
Achtung: Sie dürfen mit diesem Aufenthaltstitel nur zu Probebeschäftigungen bis zu 10 Stunden je Woche, zu deren Ausübung Ihre erworbene Qualifikation als Fachkraft befähigt, erwerbstätig sein.
Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.
Online-Anträge der Ausländerbehörde Stadt Karlsruhe
Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.
Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis (Papierformular) (PDF)
Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden.
Tipp: Ein Verzeichnis der Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland bietet das Auswärtige Amt auf seinen Internetseiten.
Voraussetzungen für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis sind:
Zur Anzeige der zuständigen Stelle wählen Sie bitte einen Ort.
Vor der Einreise nach Deutschland müssen Sie in Ihrem Heimatland ein nationales Visum beantragen.
Nach der Einreise müssen Sie den Aufenthaltstitel schriftlich bei der Ausländerbehörde beantragen, bevor Ihr Visum oder Ihre Aufenthaltserlaubnis abläuft.
Sie erhalten anschließend entweder die Aufenthaltserlaubnis oder einen Ablehnungsbescheid.
Wenn Sie bei der Ausländerbehörde der Stadt Karlsruhe einen Antrag stellen möchten, haben Sie folgende Möglichkeiten:
Nach Prüfung Ihrer Unterlagen durch die Ausländerbehörde erhalten Sie unsere Entscheidung per E-Mail oder per Post. Nach Erhalt dieses Schreibens können Sie selbst einen Termin zur Abgabe der biometrischen Daten (Fingerabdrücke und Foto) vereinbaren. Bei diesem Termin bestellen wir Ihren neuen elektronischen Aufenthaltstitel.
Die Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche kann nicht verlängert werden. Die Gültigkeitsdauer der Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche richtet sich nach Ihrer Berufsqualifikation und einschlägigen Voraufenthalten im Bundesgebiet:
Hinweis: Wenn Sie sich nach Ihrer Ausreise aus Deutschland mindestens so lange im Ausland aufhalten, wie Sie zuvor aufgrund des Aufenthaltstitels zur Arbeitsplatzsuche in Deutschland waren, kann die zuständige Stelle Ihnen den Aufenthalt zur Arbeitsplatzsuche noch einmal erlauben.
Keine.
EUR 100,00
voraussichtlich vier bis sechs Wochen
Sie erhalten den Aufenthaltstitel in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen.
Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter "Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen".
Keine.
Keiner.
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 08. November 2024 freigegeben.