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Bürgerservice Karlsruhe

Niederlassungserlaubnis für Absolventen deutscher Hochschulen beantragen

Sie können eine zeitlich und räumlich nicht beschränkte Niederlassungserlaubnis erhalten, wenn Sie Absolventin oder Absolvent einer

  • staatlichen deutschen Hochschule,
  • staatlich anerkannten deutschen Hochschule oder einer
  • vergleichbaren deutschen Ausbildungseinrichtung sind.

Hinweis: Ein Recht auf Familiennachzug haben

  • Ihre minderjährigen Kinder,
  • Ihr Ehemann oder Ihre Ehefrau sowie
  • Ihr Lebenspartner oder Ihre Lebenspartnerin.

Sie dürfen auch erwerbstätig sein.

Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

Ausländerbehörde

Sie erhalten die Erlaubnis als Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter "Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen".

Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis sind:

  • Ihre Identität ist geklärt und Sie erfüllen die Passpflicht.
    Für die Passpflicht reicht es, wenn Sie einen Ausweisersatz besitzen.
  • Ihr Lebensunterhalt ist gesichert, ohne dass Sie öffentliche Mittel in Anspruch nehmen.
    Der Lebensunterhalt gilt als gesichert, wenn Sie
    • Einkünfte in Höhe des einfachen Sozialhilferegelsatzes zuzüglich
    • Kosten für Unterkunft und Heizung sowie
    • etwaiger Krankenversicherungsbeiträge erzielen.
  • Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
  • Sie haben keine Vorstrafen.
  • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
  • Sie dürfen erwerbstätig sein und besitzen dafür alle erforderlichen Erlaubnisse.
  • Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse sowie Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung.
  • Sie haben 24 Monate lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder in eine andere Versorgungseinrichtung mit vergleichbaren Leistungen gezahlt.
  • Sie haben ausreichend großen Wohnraum für sich und Ihre Familie.
  • Sie besitzen seit zwei Jahren einen der folgenden Aufenthaltstitel:
    • Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung
    • Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung
    • Blaue Karte EU
    • Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausübung einer selbständigen Tätigkeit
  • Sie haben einen Ihrem Abschluss angemessenen Arbeitsplatz.

Sie müssen die Niederlassungserlaubnis schriftlich bei der Ausländerbehörde beantragen.

Für die Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels bietet Ihnen die Ausländerbehörde folgende Möglichkeiten zur Antragstellung an:

  • Antragstellung per E-Mail
    Senden Sie uns bitte rechtzeitig vor Ablauf den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag sowie die erforderlichen Unterlagen zu - als eine PDF-Datei per E-Mail an abh@oa.karlsruhe.de
  • Antragstellung per Post oder durch Einwurf in den Briefkasten
    Gerne können Sie die Unterlagen auch per Post einreichen oder in den Briefkasten einwerfen - Anschrift: Ausländerbehörde, Kaiserallee 8, 76133 Karlsruhe.

    Unsere Entscheidung erhalten Sie per E-Mail oder per Post. Nach Erhalt dieses Schreibens können Sie selbst einen Termin zur Abgabe der biometrischen Daten (Fingerabdrücke und Foto) vereinbaren. Bei diesem Termin bestellen wir Ihren neuen elektronischen Aufenthaltstitel.

Unseren Antrag zum Ausfüllen sowie allgemeine Informationen finden bei Ihrer gesuchten Leistung unter dem Reiter „Formulare“.

Beachten Sie, dass Ihnen im Gebäude der Ausländerbehörde der Fotoautomat nicht mehr zur Verfügung steht.

Keine.

  • Nachweis der Erfüllung der Pass- und Visumpflicht
  • Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts
  • Nachweis, dass Sie keine Vorstrafen haben
  • Nachweis, dass Sie seit zwei Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzen
  • Nachweis über bezahlte Rentenversicherungsbeiträge oder Zahlungen an eine vergleichbare Versorgungseinrichtung
  • Nachweis, dass Sie eine Erwerbstätigkeit ausüben dürfen und die dafür erforderlichen Erlaubnisse besitzen
  • Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse sowie Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung
  • Nachweis über ausreichenden Wohnraum für sich und Ihre Familie
  • Nachweis des deutschen Hochschulabschlusses
  • Nachweis des angemessenen Arbeitsplatzes

EUR 113,00

voraussichtlich vier bis sechs Wochen / kann einzelfallabhängig auch länger andauern

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

  • § 5 Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen
  • § 18 Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte

§ 44 Aufenthaltsverordnung (AufenthV) (Gebühren für die Niederlassungserlaubnis)

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 03. Mai 2023 freigegeben.

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