Sie erhalten den Aufenthaltstitel als Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Säuglinge und Kinder erhalten ebenfalls eine eigene Karte. Im Karteninneren besitzt der eAT einen kontaktlosen Chip. Er speichert
Die Karte bietet Ihnen als weitere Funktionen
Die zuständige Stelle kann diese Funktionen auf Ihren Wunsch ein- oder ausschalten.
Der eAT umfasst folgende Aufenthaltstitel:
Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden.
Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis / Daueraufenthalt-EU
Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden.
Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis (Papierformular)
Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden.
die Ausländerbehörde
Ausländerbehörde ist
Den elektronischen Aufenthaltstitel können Sie wie den Personalausweis für deutsche Staatsangehörige nutzen. Ausführliche Informationen zur elektronischen Verwendung der Karte finden Sie auf den Seiten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.
Achtung: Ein Aufenthaltstitel als Klebeetikett in Ihrem Reisepass oder Ihren Passersatzpapieren, welcher schon vor dem 31. August 2011 bestand, muss nun als eAT ausgestellt werden. Klebeetiketten sind in Ausnahmefällen weiterhin möglich.
Sie müssen den elektronischen Aufenthaltstitel bei der zuständigen Stelle beantragen. Sie erfasst Ihre Fingerabdrücke vor Ort. Kinder ab sechs Jahren müssen ebenfalls ihre Fingerabdrücke abgeben.
Für die Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels bietet Ihnen die Ausländerbehörde folgende Möglichkeiten zur Antragstellung an:
Unseren Antrag zum Ausfüllen sowie allgemeine Informationen finden Sie bei Ihrer gesuchten Leistung unter dem Reiter „Formulare“.
Beachten Sie, dass Ihnen im Gebäude der Ausländerbehörde der Fotoautomat nicht mehr zur Verfügung steht.
Beantragen Sie den elektronischen Aufenthaltstitel im Scheckkartenformat rechtzeitig vor Ablauf Ihrer bisherigen Aufenthaltserlaubnis oder Ihres Reisedokumentes.
Erkundigen Sie sich zuvor bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
voraussichtlich vier bis sechs Wochen
Alles Wissenswerte zum elektronischen Aufenthaltstitel erhalten Sie in verschiedenen Sprachen auf der Internetseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge.
Keiner.
Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 22.02.2024 freigegeben.