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Bürgerservice Karlsruhe

Rechnungsprüfungsamt

Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) ist Teil der Stadtverwaltung Karlsruhe und nimmt die gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben der örtlichen Prüfung, insbesondere die Prüfung des Jahresabschlusses sowie weitere u. a. vom Gemeinderat übertragene Aufgaben gemäß §§ 110 bis 112 der Gemeindeordnung (GemO) wahr. Bei der Erfüllung seiner Prüfungsaufgaben ist das RPA unabhängig, an Weisungen nicht gebunden und unmittelbar dem Oberbürgermeister unterstellt.

  • Allgemeine Prüfung
    Prüfung aller Kassengeschäfte und des Haushaltsvollzugs hinsichtlich der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung und der sachlichen/rechnerischen Richtigkeit der finanz- und vermögenswirksamen Sachentscheidungen (Ordnungsmäßigkeit des Verwaltungshandelns). Prüfung der Organisation und Wirtschaftlichkeit der Verwaltung, insbesondere auch Prüfung der Personalaufwendungen. Prüfung von Beschaffungsvorgängen, Dienstleistungen und Gebührenkalkulationen. Überprüfung von Vorrats- und Vermögensbestandsnachweisen sowie der zweckentsprechenden Verwendung von Zuschüssen. Die Prüfung erfolgt in allen Bereichen der Stadtverwaltung.
  • Unternehmensprüfung
    Buch-, Betriebs- und Kassenprüfungen einschließlich der Prüfung der Personalaufwendungen bei städtischen Gesellschaften. Prüfung von Jahresabschlüssen städtischer Gesellschaften, die von der Pflicht zur Prüfung des Jahresabschlusses durch einen Wirtschaftsprüfer befreit sind. Übertragene Prüfungen bei Vereinen, rechtlich selbständigen Stiftungen sowie sonstigen Institutionen mit wirtschaftlicher Beteiligung der Stadt. Prüfung finanzwirksamer DV-Programme und sonstige Prüfungen nach besonderer Beauftragung, u. a. Prüfung von Beschaffungsvorgängen und Dienstleistungen sowie von gegenüber Zuwendungsgebern zu erbringenden Verwendungsnachweisen. Prüfung der Betätigung der Stadt in ihren Beteiligungsunternehmen.
  • Bautechnische Prüfung
    Prüfung von Bau und Planungsleistungen bei diversen Baumaßnahmen in der Kämmereiverwaltung sowie bei städtischen Gesellschaften. Insbesondere Prüfung von Vergaben, Nachträgen und Abrechnungen sowie Schwerpunktprüfungen bei ausgewählten Themen. Ebenso werden Prüfungen vor Ort (Submissionen und Aufmaßprüfungen) durchgeführt. Beratungen in Baufragen sind ebenfalls Bestandteil der Abteilung Bautechnische Prüfung.Durch die Implementierung eines Qualitätsmanagements wird insbesondere die Einhaltung der Prozess- und Ergebnisqualität nachhaltig überwacht.

Das RPA verfolgt einen den heutigen Prüfungserfordernissen angepassten risikoorientierten Prüfungsansatz. Dieser basiert auf einer entsprechenden Prüfungsplanung und einem daran ausgerichteten Controlling. Ziel ist, eine geordnete, sachgerechte und rechtssichere Prüfung zu gewährleisten. Hierzu hat das RPA weitgehende Einsichtsrechte bei den geprüften Stellen und Einrichtungen. Neben den Prüfungsergebnissen werden vielfach auch Handlungsalternativen aufgezeigt, die künftig zu wirtschaftlicherem Verhalten führen können oder bestehende Verfahrensabläufe optimieren sollen. Über die Prüfungstätigkeit hinaus berät das RPA die Stadtverwaltung und den Gemeinderat bei der Aufgabenerfüllung für ein effizientes und effektives Verwaltungshandeln und ist zentrale Anlaufstelle für Korruptionsprävention. Einmal jährlich erstellt das RPA über seine wesentlichen Prüfungsergebnisse einen Schlussbericht und erläutert diesen dem Gemeinderat.

Termine werden nach vorheriger Abstimmung vereinbart.


Telefon: 0721 133 1401 Sekretariat

E-Mail: rpa@karlsruhe.de

Fax: 0721 133 1409

Hausanschrift: Lammstraße 7, 76133 Karlsruhe

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