Aktuelles
Die amtliche Lebensmittelüberwachung hat die Aufgabe, den Verbraucher sowohl vor gesundheitlichen Gefahren durch Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, Tabakerzeugnisse und kosmetische Mittel als auch vor Täuschung und Irreführung zu schützen.
In regelmäßigen Abständen (festgelegt durch betriebsbezogene Risikobeurteilungen) werden alle Betriebe, die Lebensmittel herstellen, verarbeiten oder verkaufen, unangemeldet kontrolliert. Überprüft wird, ob die Vorschriften zur Lebensmittelsicherheit, Produktzusammensetzung und Kennzeichnung eingehalten werden.
Die Lebensmittelüberwachung ist zudem eine Anlaufstelle für Verbraucherbeschwerden. Beschwerden über Hygienemängel in Lebensmittelbetrieben, Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Bestimmungen oder gesundheitliche Beschwerden nach dem Verzehr eines Lebensmittels können telefonisch, persönlich oder schriftlich erfolgen. Eine Konsequenz aus der Verbraucherbeschwerde ist eine Kontrolle vor Ort. Die weitere Bearbeitung erfolgt unter Einbeziehung des Chemischen Veterinäruntersuchungsamtes (CVUA).
Wenn Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften festgestellt werden, sind verwaltungsrechtliche Maßnahmen (Verwarnungen, Bußgeld, Verfügungen, Ordnungswidrigkeitenanzeige) erforderlich.
Bei erheblichen hygienischen Mängeln kann auch die Untersagung der Herstellung von Lebensmitteln sowie eine Betriebsschließung die Folge sein. Bei schwerwiegenden Verstößen wird ein Strafverfahren eingeleitet.
Der Lebensmittelunternehmer hat Dokumente und Aufzeichnungen die der Art und Größe seines Betriebes angemessen sind, zu erstellen. Hierzu gehören:
Merkblätter und Leitfäden
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Telefon: 0721 115 Behördennummer
E-Mail: luv@oa.karlsruhe.de
Fax: 0721 133 7109
Internet: Service & Bürgerinformation
Hausanschrift: Helmholtzstraße 9/11, 76133 Karlsruhe
Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.
Anzeige als Lebensmittelunternehmer bzw. einer Betriebsstätte (PDF)
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