Lebensmittelüberwachung
Aktuelles
- Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Ziffer 3. LFGB)
Weitere Informationen: Ergebnisse amtlicher Kontrollen nach LFGB - Stadtkreis Karlsruhe
- Karlsruher Hygienesiegel
Die amtliche Auszeichnung für gute Lebensmittelbetriebe
Weitere Informationen: Karlsruher Hygienesiegel
Beschreibung
Die amtliche Lebensmittelüberwachung hat die Aufgabe, den Verbraucher sowohl vor gesundheitlichen Gefahren durch Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, Tabakerzeugnisse und kosmetische Mittel als auch vor Täuschung und Irreführung zu schützen.
In regelmäßigen Abständen (festgelegt durch betriebsbezogene Risikobeurteilungen) werden alle Betriebe, die Lebensmittel herstellen, verarbeiten oder verkaufen, unangemeldet kontrolliert. Überprüft wird, ob die Vorschriften zur Lebensmittelsicherheit, Produktzusammensetzung und Kennzeichnung eingehalten werden.
Die Lebensmittelüberwachung ist zudem eine Anlaufstelle für Verbraucherbeschwerden. Beschwerden über Hygienemängel in Lebensmittelbetrieben, Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Bestimmungen oder gesundheitliche Beschwerden nach dem Verzehr eines Lebensmittels können telefonisch, persönlich oder schriftlich erfolgen. Eine Konsequenz aus der Verbraucherbeschwerde ist eine Kontrolle vor Ort. Die weitere Bearbeitung erfolgt unter Einbeziehung des Chemischen Veterinäruntersuchungsamtes (CVUA).
Wenn Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften festgestellt werden, sind verwaltungsrechtliche Maßnahmen (Verwarnungen, Bußgeld, Verfügungen, Ordnungswidrigkeitenanzeige) erforderlich.
Bei erheblichen hygienischen Mängeln kann auch die Untersagung der Herstellung von Lebensmitteln sowie eine Betriebsschließung die Folge sein. Bei schwerwiegenden Verstößen wird ein Strafverfahren eingeleitet.
Der Lebensmittelunternehmer hat Dokumente und Aufzeichnungen die der Art und Größe seines Betriebes angemessen sind, zu erstellen. Hierzu gehören:
- Kontrolle des Wareneingangs
- Temperaturaufzeichnungen
- Nachweis über Schädlingsbekämpfung
- Aufstellen eines Reinigungsplanes
- Müllentsorgung
- IfSG Erst- und Folgebelehrung (Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen)
Merkblätter und Leitfäden
- Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Leitfaden für den Umgang mit Lebensmitteln auf Vereins- und Straßenfesten (PDF) - Chemische und Veterinäruntersuchungsämter Baden-Württemberg (CVUA)
Merkblätter
Mehr zum Thema
- Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Rechtsgrundlagen der Lebensmittelhygiene, Verweis auf das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch - Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Aufbau und Aufgaben der Lebensmittelüberwachung - Deutscher Hotel- und Gaststättenverband
Leitlinien für eine gute Lebensmittelhygienepraxis, Hygieneschulung für Mitarbeiter in der Gastronomie - Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Informationen, Beratung und Unterstützung für Verbraucherinnen und Verbraucher in Fragen des privaten Konsums - Bundeszentrum für Ernährung - Was wir essen - Alles über Lebensmittel
Rund um das Thema Lebensmittel: Verarbeitung, Kennzeichnung, Lagerung, Zubereitung, Einkauf usw.
Kontakt / Öffnungszeiten
Telefon: 0721 115 Behördennummer
E-Mail: luv@oa.karlsruhe.de
Fax: 0721 133 3209
Internet: Service & Bürgerinformation
Hausanschrift: Helmholtzstraße 9/11, 76133 Karlsruhe
Öffentlicher Personennahverkehr / Parken
Formulare
Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.
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Leistungen
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