Menü

Bürgerservice Karlsruhe

Lebensmittelüberwachung

Aktuelles

  • Karlsruher Hygienesiegel
    Die amtliche Auszeichnung für gute Lebensmittelbetriebe
    Weitere Informationen: Karlsruher Hygienesiegel

Bildzusatz

Die amtliche Lebens­mit­tel­über­wa­chung hat die Aufgabe, den Verbrau­cher sowohl vor gesund­heit­li­chen Gefahren durch Lebens­mit­tel, Bedarfs­ge­gen­stände, Tabaker­zeug­nisse und kosme­ti­sche Mittel als auch vor Täuschung und Irrefüh­rung zu schützen.

In regel­mä­ßi­gen Abständen (fest­ge­legt durch betriebs­be­zo­gene Risiko­be­ur­tei­lun­gen) werden alle Betriebe, die Lebens­mit­tel herstellen, verar­bei­ten oder verkaufen, unange­mel­det kontrol­liert. Überprüft wird, ob die Vorschrif­ten zur Lebens­mit­tel­si­cher­heit, Produkt­zu­sam­men­set­zung und Kennzeich­nung einge­hal­ten werden.

Die Lebens­mit­tel­über­wa­chung ist zudem eine Anlauf­stelle für Verbrau­cher­be­schwer­den. Beschwer­den über Hygie­ne­män­gel in Lebens­mit­tel­be­trie­ben, Verstöße gegen lebens­mit­tel­recht­li­che Bestim­mun­gen oder gesund­heit­li­che Beschwer­den nach dem Verzehr eines Lebens­mit­tels können telefo­nisch, persön­lich oder schrift­lich erfolgen. Eine Konsequenz aus der Verbrau­cher­be­schwerde ist eine Kontrolle vor Ort. Die weitere Bearbei­tung erfolgt unter Einbe­zie­hung des Chemischen Veteri­när­un­ter­su­chungs­am­tes (CVUA).

Wenn Verstöße gegen lebens­mit­tel­recht­li­che Vorschrif­ten festge­stellt werden, sind verwal­tungs­recht­li­che Maßnahmen (Verwar­nun­gen, Bußgeld, Verfü­gun­gen, Ordnungs­wid­rig­kei­ten­an­zei­ge) erfor­der­lich.

Bei erheb­li­chen hygie­ni­schen Mängeln kann auch die Unter­sa­gung der Herstel­lung von Lebens­mit­teln sowie eine Betriebs­schlie­ßung die Folge sein. Bei schwer­wie­gen­den Verstößen wird ein Straf­ver­fah­ren einge­lei­tet.

Der Lebens­mit­tel­un­ter­neh­mer hat Dokumente und Aufzeich­nun­gen die der Art und Größe seines Betriebes angemessen sind, zu erstellen. Hierzu gehören:

  • Kontrolle des Waren­ein­gangs
  • Tempe­ra­turauf­zeich­nun­gen
  • Nachweis über Schäd­lings­be­kämp­fung
  • Aufstellen eines Reini­gungs­pla­nes
  • Müllent­sor­gung
  • IfSG Erst- und Folge­be­leh­rung (Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infek­ti­ons­krank­hei­ten beim Menschen)

 
Merkblätter und Leitfäden


Mehr zum Thema

Allgemeine Sprechzeiten (Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.)
Montag 08:30 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr

Telefon: 0721 133 7101 Terminvereinbarung

Telefon: 115 Behördennummer

E-Mail: luv@oa.karlsruhe.de

Fax: 0721 133 7109

Internet: Service & Bürgerinformation

Hausanschrift: Helmholtzstraße 9/11, 76133 Karlsruhe

nach oben