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Bürgerservice Karlsruhe

Amtsgericht Karlsruhe-Durlach

Die Amtsgerichte entscheiden in Zivil- und Strafsachen als Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit.

Zivilsachen sind privatrechtliche Streitigkeiten, bei denen sich die Parteien als Privatpersonen (Bürger, Unternehmer oder auch staatliche Träger als Teilnehmer des Privatrechtsverkehrs) gegenüberstehen.
Die Amtsgerichte sind in Zivilsachen vor allem zuständig für erstinstanzliche Streitigkeiten mit einem Streitwert bis zu EUR 5000.

Unabhängig vom Streitwert haben Amtsgerichte unter anderem zu entscheiden in Mietstreitigkeiten, soweit es um Wohnraum geht, und - als Familiengerichte - in Kindschafts- und Familiensachen.

In Strafsachen sind die Amtsgerichte für alle Straftaten zuständig, für die nicht in erster Instanz bereits das Land- oder (ausnahmsweise) das Oberlandesgericht zuständig ist und bei denen keine höhere Strafe als eine Freiheitsstrafe bis zu vier Jahren zu erwarten ist. Ein Strafrichter ist zuständig, wenn eine höhere Strafe als eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren nicht zu erwarten ist. Ansonsten entscheiden die Amtsgerichte als Schöffengericht, das mit einem Strafrichter als Vorsitzenden und zwei ehrenamtlichen Schöffen besetzt ist.

Die Amtsgerichte

  • entscheiden auch über Zwangsvollstreckungs-, Zwangsversteigerungs- und Insolvenzverfahren,
  • entscheiden auch über verschiedene Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, wie beispielsweise Betreuungsverfahren, und
  • führen Register wie Handels- und Vereinsregister.

Die Zuständigkeiten der Amtsgerichte sind zum Teil, wie in Familien- und Insolvenzsachen, Nachlass- und Grundbuchsachen bestimmten Amtsgerichten für mehrere Amtsgerichtsbezirke übertragen. Für Mahnverfahren aus dem ganzen Land ist ausschließlich das Amtsgericht Stuttgart zuständig. Für Handels- und Vereinsregistersachen sind im Bezirk des Oberlandesgerichts Stuttgart das Amtsgericht Stuttgart und das Amtsgericht Ulm zuständig.

Gegen Entscheidungen der Amtsgerichte können Sie in der Regel ein Rechtsmittel beim Landgericht einlegen. In Familien- und Kindschaftssachen ist das Oberlandesgericht die zweite Instanz.

Da das Grundgesetz die Unabhängigkeit der Rechtsprechung garantiert, unterliegen die Richter keiner Rechts- oder Fachaufsicht. Entscheidungen der Amtsgerichte können daher nur im Rahmen der von den Gesetzen vorgesehenen Rechtsmittel vom Landgericht, Oberlandesgericht oder vom Bundesgerichtshof auf ihre Richtigkeit überprüft werden.

Telefon: 0721/994-0

E-Mail: Poststelle@AGKarlsruhe-Durlach.JUSTIZ.BWL.de

Fax: 0721/994-1880

Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: DE.Justiz.2eba6d80-45d6-4cd9-948a-bc236ccfdc90.1e1d

De-Mail: ag-karlsruhe-durlach@egvp.de-mail.de

Hausanschrift: Karlsburgstraße 10, 76227 Karlsruhe-Durlach

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Symbol für Haltestelle
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Linien: Tram 1, 8, Bus 21, 23, 24, 26, 29, NL 2, 3
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Weitere und aktuelle Informationen zu Parkmöglichkeiten finden Sie im Mobilitätsportal


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Aufwendungsersatz für einen Vormund beantragen

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Betreuungsunterhalt für nicht verheiratete Mütter und Väter beantragen

Ehrenamtliche Richterin oder ehrenamtlicher Richter (Schöffen) beim Strafgericht - berufen werden

Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid einlegen

Erbschein beantragen

Erbschein einziehen

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Gerichtliche Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellungen - Anordnung beantragen

Gerichtliche Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellungen - Wohnungsüberlassung verlangen

Kindesunterhalt - Festsetzung im vereinfachten Verfahren beantragen

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Lebenspartnerschaft - Aufhebung beantragen

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Opferhilfe - Opferanwalt beauftragen

Partnerschaft, Trennung und Ehescheidung - Versorgungsausgleich durchführen

Privatklage einreichen

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Psychosoziale Prozessbegleitung - Beiordnung beantragen

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Sorgerecht - Übertragung und Entzug beantragen

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