Grundbucheinsichtsstelle Karlsruhe-Neureut
Beschreibung
Die im Rahmen der Grundbuchamtsreform in Baden-Württemberg eingerichteten Grundbucheinsichtsstellen haben gegenüber den früheren Grundbuchämtern bei den Bezirksnotariaten bzw. bei den Kommunen eingeschränkte Zuständigkeiten. Bei den Einsichtsstellen kann nur Einsicht genommen bzw. ein Grundbuchauszug erteilt werden und auch das nur, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt. Ein berechtigtes Interesse besteht zum Beispiel beim Eigentümer oder Gläubiger.
Für alle andere Anliegen, wie etwa die Eintragung von
- Eigentumsumschreibungen
- Grundschulden
- Hypotheken
- Grunddienstbarkeiten
- Vormerkungen
- usw.
sind ausschließlich die Grundbuchämter bei den Amtsgerichten zuständig.
Kontakt / Öffnungszeiten
Telefon: 0721 7805-0
E-Mail: neureut@karlsruhe.de
Fax: 0721 7805-101
Internet: http://www.karlsruhe.de/b4/stadtteile/norden/neureut/ortsverwaltung.de
Hausanschrift: Neureuter Hauptstraße 256 - 258, 76149 Karlsruhe
Öffentlicher Personennahverkehr / Parken
Umgebungsinformationen
Nächste Haltestellen
(Entfernung in Luftlinie)

(80 m)
Linien: Bus 71, 72

(278 m)
Linien: Bus 71, 72
Nächste Parkhäuser/Tiefgaragen
Weitere und aktuelle Informationen zu Parkmöglichkeiten finden Sie im Mobilitätsportal