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Bürgerservice Karlsruhe

Tierseuchenkasse Baden-Württemberg

Anstalt des öffentlichen Rechts

Die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Rechtsgrundlage ist das Tierseuchengesetz (TierSG) und das Gesetz zur Ausführung des Tierseuchengesetzes (AGTierSG). Die Tierseuchenkasse verwaltet ihre Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung.

Durch Beiträge der Tierbesitzer werden die Mittel zur Aufgabenerfüllung aufgebracht. Zu den Aufgaben gehören:

  • Entschädigungen für Tierverluste nach den Vorschriften des Tierseuchengesetzes zu leisten
    Sie kann Schäden und Aufwendungen ersetzen, die durch Tierseuchen und andere Tierkrankheiten und deren Bekämpfung entstehen.
  • bei Vorbeugungs- und Bekämpfungsmaßnahmen gegen Tierseuchen und andere Tierkrankheiten mitzuwirken und die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Haustiere zu fördern
  • behördliche Maßnahmen zur planmäßigen Bekämpfung von Tierseuchen und anderen Tierkrankheiten zu finanzieren
  • durch Zuwendungen wissenschaftliche Untersuchungen zu unterstützen
  • Beihilfen zu gewähren
  • die eigenen Verwaltungskosten zu bestreiten und Rücklagen zu bilden

Beiträge sind nach TierSG und AGTierSG für Pferde, Rinder (einschließlich Wasserbüffel, Wisente und Bisons), Schweine, Schafe, und Geflügel (ab dem 26. Tier) zu erheben. Für andere Tierarten wie Bienen und Fische können Beiträge erhoben werden.

Telefon: 0711 9673621

E-Mail: info@tsk-bw.de

Fax: 0711 9673700

Internet:

Hausanschrift: Hohenzollernstr. 10, 70178 Stuttgart

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Barbarossaplatz
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Linien: Tram 2, Bus 50, 51, NL 2
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Linien: Bus 50, 51, NLALT 14
Über die Schaltfläche LIVE! können Sie aktuelle Abfahrtszeiten der jeweiligen Haltestelle im KVV-Abfahrtsmonitor abrufen. Weitere und aktuelle Informationen zu Bus und Bahn finden Sie auf www.kvv.de


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Weitere und aktuelle Informationen zu Parkmöglichkeiten finden Sie im Mobilitätsportal


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