Eheschließung bei sorgeberechtigten Partnern anmelden
Wenn Sie und Ihr Partner oder Ihre Partnerin heiraten möchten, müssen Sie die beabsichtigte Eheschließung anmelden.
Haben Sie gemeinsame Kinder oder sind sonst für ein Kind sorgeberechtigt, müssen Sie zusätzliche Unterlagen vorlegen.
Traukalender Standesamt Karlsruhe-Stadt
Für Ihre Eheschließung beim Standesamt Karlsruhe Stadt können Sie bis zu 6 Monate im Voraus Ihren Wunschtermin und Trauort online reservieren.
Onlineantrag
Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.
Eheschließung - Traukalender Karlsruhe Stadt
Bitte beachten:
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Trauort und Wunschtermin für Ihre Eheschließung können Sie bis zu 6 Monate im Voraus online reservieren.
-
Nur für Standesamtsbezirk Karlsruhe Stadt möglich.
- Nur Paare ohne Auslandsbeteiligung: Beide in Deutschland geboren und beide deutsche Staatsangehörigkeit.
- Online-Reservierung ist nicht möglich bei Sondertrauorten.
In diesen Fällen setzen Sie sich bitte mit dem Standesamt Karlsruhe-Stadt in Verbindung. Telefonisch über die Behördennummer 0721 115.
Formulare und weitere Angebote
Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.
Eheschließung - Trauung in Durlach
Hier finden Sie weitere Information zur Trauung in Durlach.
Standesamt - Infoblatt Datenschutz: Eheschließung (PDF)
Vollmacht zur Anmeldung einer Eheschließung (PDF)
Die anmeldende Person bringt das ausgefüllte und unterschriebene Formular zur Anmeldung mit.
Zuständige Stelle
Standesamt Karlsruhe-Stadt: Eheschließungen und Urkundenstelle
das Standesamt der Gemeinde, in deren Bezirk das Paar oder einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat
Voraussetzungen
Die Eheschließenden
- müssen volljährig sein,
- müssen unverheiratet sein beziehungsweise dürfen sich nicht bereits in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft befinden und
- dürfen nicht in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und Kinder) verwandt beziehungsweise Geschwister oder Halbgeschwister sein.
Traukalender Standesamt Karlsruhe-Stadt
Online-Reservierung von Wunschtermin und Trauort:
- nur für den Standesamtsbezirk Karlsruhe Stadt möglich
- nur für Paare ohne Auslandsbeteiligung:
beide Partner sind in Deutschland geboren und
haben die deutsche Staatsangehörigkeit
Verfahrensablauf
Sie melden sich in den meisten Fällen mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin beim Standesamt Ihres Wohnortes persönlich an.
Ist Ihr Partner oder Ihre Partnerin verhindert, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht (Beitrittserklärung) vorlegen. Darin bestätigt die jeweils andere Person, dass sie mit der Anmeldung der Eheschließung einverstanden ist.
Sind Sie als Paar aus wichtigen Gründen verhindert, können sie
- die Eheschließung schriftlich anmelden oder
- Dritte schriftlich dazu bevollmächtigen.
Die schriftliche Anmeldung beziehungsweise die Vollmacht muss von beiden Eheschließenden unterschrieben sein.
Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, teilt es Ihnen dies mit.
Die Mitteilung, dass Sie alle Voraussetzungen zur Eheschließung erfüllen, gilt für sechs Monate.
Ansonsten müssen Sie die Eheschließung erneut anmelden.
Für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt zuständig
in dessen Bezirk einer der Eheschließenden mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet ist.
Karlsruhe ist in 5 Standesamtsbezirke aufgeteilt:
Karlsruhe (Stadt), Karlsruhe-Durlach, Karlsruhe-Neureut, Karlsruhe-Grötzingen, Karlsruhe-Wettersbach
Weitere Informationen: Standesamtsbezirke in Karlsruhe
Die Eheschließung selbst kann bei jedem Standesamt erfolgen.
Wenn Sie beide keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, wenden Sie sich bitte an das Standesamt, vor dem die Ehe geschlossen werden soll. Dort erfahren Sie, welche Unterlagen Sie für Ihre beabsichtigte Eheschließung in Deutschland benötigen. Weitere Informationen finden Sie im FAQ auf der Homepage des Auswärtigen Amtes.
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Termine können Sie unter www.karlsruhe.de/terminvereinbarung oder telefonisch vereinbaren.
Der Eheschließungstermin wird erst verbindlich festgelegt, wenn die Anmeldung erfolgt ist und alle Ehevoraussetzungen erfüllt sind.
Fristen
keine
Die Anmeldung ist frühestens 6 Monate vor dem geplanten Eheschließungstermin möglich.
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Geburtsurkunde oder bei Beurkundung der Geburt im Inland einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister mit Hinweisteil oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch mit Hinweisteil
- erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde
Sie darf nicht älter als vier Wochen sein. Verwechseln Sie sie nicht mit aufenthaltsrechtlichen Erlaubnissen für ausländische Staatsangehörige. In manchen Gemeinden kann das Standesamt die erweiterte Meldebescheinigung für Sie ausdrucken. Eine einfache Meldebescheinigung genügt nicht. - Geburtsurkunde der Kinder
Diese erhalten Sie bei dem Standesamt, das für den Geburtsort des Kindes zuständig ist.
Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen wie beispielsweise die Einbürgerungsurkunde verlangen.
erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde:
Sie darf nicht älter als zwei Wochen sein.
Der beglaubigte Ausdruck aus dem Geburtenregister enthält außer den Angaben zur Geburt (einschließlich Geburtszeit und Angaben zu den Eltern) auch spätere Änderungen wie etwa durch Adoption oder Namensänderung. Hinweise werden nur auf Verlangen aufgenommen.
Kosten
- Prüfung der Ehefähigkeit (ohne ausländisches Recht): EUR 65,00
- Durchführung und Beurkundung der Eheschließung: EUR 45,00
- standesamtliche Trauung außerhalb der üblichen Dienstzeiten: EUR 110,00
- standesamtliche Trauung vor einem anderen Standesamt in Baden-Württemberg als dem Standesamt, bei dem Sie die Eheschließung angemeldet haben: EUR 45,00
Hinweis: Weitere Kosten können beispielsweise dadurch entstehen, dass die Eheschließung nicht in den Diensträumen am Amtssitz des Standesamts stattfindet.
Reservierung eines Trautermins: 30,00 Euro
Bearbeitungsdauer
hängt vom Einzelfall ab
Vertiefende Informationen
Hinweise
keine
Rechtsbehelf
Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht
Rechtsgrundlage
- § 11 Personenstandsgesetz (PStG) (Zuständigkeit und Standesamtsvorbehalt)
- § 12 Personenstandsgesetz (PStG) (Anmeldung der Eheschließung)
- § 13 Personenstandsgesetz (PStG) (Prüfung der Ehevoraussetzungen)
- § 28 Personenstandsverordnung (PStV) (Anmeldung)
- § 29 Personenstandsverordnung (PStV) (Eheschließung)
- § 1306 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Bestehende Ehe oder Lebenspartnerschaft)
- § 5 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (PStG-DVO) (Erhebung von Gebühren und Auslagen) in Verbindung mit Anlage 1 (Gebührenverzeichnis)
Freigabevermerk
25.06.2024 Innenministerium Baden-Württemberg
Ergänzung durch Stadt Karlsruhe